Remonstrationspflicht - Bedenken von Besnten des BMG

Die Anzahl der Remonstrationspflicht-Bedenken die dem nächsthöhere Vorgesetzten vorgelegt wurden der letzten 10 Jahre, aufgeschlüsselt nach Jahr und Abteilung, sowie der prozentuale Anteil dieser Remonstrationspflicht-Bedenken in denen die Dienstanweisung ausgeführt werden musste.

Bei wie vielen dieser Anfragen wurde die Menschenwürde als Grund des Bedenkens genannt?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    25. März 2024
  • Frist
    27. April 2024
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl der Remonstrationspflicht-…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Remonstrationspflicht - Bedenken von Besnten des BMG [#304079]
Datum
25. März 2024 01:41
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der Remonstrationspflicht-Bedenken die dem nächsthöhere Vorgesetzten vorgelegt wurden der letzten 10 Jahre, aufgeschlüsselt nach Jahr und Abteilung, sowie der prozentuale Anteil dieser Remonstrationspflicht-Bedenken in denen die Dienstanweisung ausgeführt werden musste. Bei wie vielen dieser Anfragen wurde die Menschenwürde als Grund des Bedenkens genannt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304079 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304079/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Remonstrationspflicht - Bedenken von Besnten des BMG _ [#304079]
Datum
26. März 2024 13:31
Status
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Anfrage. Die von Ihnen nachgef…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Remonstrationspflicht - Bedenken von Besnten des BMG [#304079]
Datum
3. April 2024 11:47
Status
image001.jpg
2,0 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Anfrage. Die von Ihnen nachgefragten Informationen sind im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nicht vorhanden. Mit freundlichen Grüßen