Renten- und Sozialkassen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Deutsche Rentenverscherung Bund muß  die Interessen der Beitragszahler und Rentner wirkungsvoll vertreten, und nicht der der Politik allein das Handeln in der Sozial- und Rentenversicherungversicherung überlassen.

Wie konnte dann der Politik dies hier gelingen:

"Der Staat hat allein die Rentenkasse um mittlerweile 870 Milliarden Euro geplündert. Jetzt sind auch die Krankenkassen dran – und der Raubzug bei den Sozialkassen geht weiter.

2019 bürdete der Staat der Rentenkasse rund 110 Milliarden Euro an Ausgaben auf, für die er zuständig gewesen wäre. Zum Ausgleich zahlte er aber nur 72 Milliarden Euro an Bundeszuschuss. Das heißt, die Rentenkasse blieb auf einem Defizit von 37,7 Milliarden Euro sitzen – und so geht das Jahr für Jahr weiter. Seit 1957 haben sich die ungedeckten versicherungsfremden Leistungen auf annähernd 870 Milliarden Euro summiert. Das geht aus einer Berechnung des Rentenexperten und Ehrenbeirats der Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG), Otto W. Teufel hervor."

Was gedenken Sie  zu tun, um diese riesigen Summen wieder in die Rentenkassen zu holen? Und dafür zu sorgen, dass der Staat zukünftig nicht weiter die Rentenkassen plündert?

 Es sind allerdings noch weitere wichtige Fragen offen:

 Rund 52 Millionen Versicherte und Rentnerinnen und Rentner entscheiden bei der Sozialwahl darüber, wer sie in der Rentenversicherung und bei den Krankenkassen in den Sozialparlamenten vertritt. Sie findet alle 6 Jahre statt und ist seit 70 Jahren fester Bestandteil unserer Demokratie.

 Das bedeutet, dass die Verantwortlichen der Deutschen Rentenversicherung Bund seit 70 Jahren zugesehen haben, wie die Rentenkassen geplündert werden und die Renten auch noch versteuert werden müssen.

 Immer mehr Rentner und Rentnerinnen verfügen nicht über ein ausreichende Rente, die ihnen ein Auskommen im Alter sichert. Wie soll soziale Teilhabe funktionieren, wenn ältere Menschen gerade über das Nötigste zum Leben verfügen? Das Renteneinstiegsalter steigt – die Altersarmut auch!

Was gedenken Sie  zu tun, um diese riesigen Summen wieder in die Rentenkassen zu holen?

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Urban, Wassenberg

Angelika Remiszewski, Dortmund

Ergebnis der Anfrage

Ich habe heute eine Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bekommen. Und ich muß gestehen, dass ich die Antwort nicht verstehen kann, nicht eine einzige Antwort auf meine Fragen ist erkennbar. Wer kann diese Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verstehen?

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. April 2023
  • Frist
    26. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
Gisela Urban
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, die D…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Gisela Urban
Betreff
Renten- und Sozialkassen [#277014]
Datum
23. April 2023 12:58
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, die Deutsche Rentenverscherung Bund muß  die Interessen der Beitragszahler und Rentner wirkungsvoll vertreten, und nicht der der Politik allein das Handeln in der Sozial- und Rentenversicherungversicherung überlassen. Wie konnte dann der Politik dies hier gelingen: "Der Staat hat allein die Rentenkasse um mittlerweile 870 Milliarden Euro geplündert. Jetzt sind auch die Krankenkassen dran – und der Raubzug bei den Sozialkassen geht weiter. 2019 bürdete der Staat der Rentenkasse rund 110 Milliarden Euro an Ausgaben auf, für die er zuständig gewesen wäre. Zum Ausgleich zahlte er aber nur 72 Milliarden Euro an Bundeszuschuss. Das heißt, die Rentenkasse blieb auf einem Defizit von 37,7 Milliarden Euro sitzen – und so geht das Jahr für Jahr weiter. Seit 1957 haben sich die ungedeckten versicherungsfremden Leistungen auf annähernd 870 Milliarden Euro summiert. Das geht aus einer Berechnung des Rentenexperten und Ehrenbeirats der Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG), Otto W. Teufel hervor." Was gedenken Sie  zu tun, um diese riesigen Summen wieder in die Rentenkassen zu holen? Und dafür zu sorgen, dass der Staat zukünftig nicht weiter die Rentenkassen plündert?  Es sind allerdings noch weitere wichtige Fragen offen:  Rund 52 Millionen Versicherte und Rentnerinnen und Rentner entscheiden bei der Sozialwahl darüber, wer sie in der Rentenversicherung und bei den Krankenkassen in den Sozialparlamenten vertritt. Sie findet alle 6 Jahre statt und ist seit 70 Jahren fester Bestandteil unserer Demokratie.  Das bedeutet, dass die Verantwortlichen der Deutschen Rentenversicherung Bund seit 70 Jahren zugesehen haben, wie die Rentenkassen geplündert werden und die Renten auch noch versteuert werden müssen.  Immer mehr Rentner und Rentnerinnen verfügen nicht über ein ausreichende Rente, die ihnen ein Auskommen im Alter sichert. Wie soll soziale Teilhabe funktionieren, wenn ältere Menschen gerade über das Nötigste zum Leben verfügen? Das Renteneinstiegsalter steigt – die Altersarmut auch! Was gedenken Sie  zu tun, um diese riesigen Summen wieder in die Rentenkassen zu holen? Mit freundlichen Grüßen Gisela Urban, Wassenberg Angelika Remiszewski, Dortmund
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gisela Urban Anfragenr: 277014 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277014/ Postanschrift Gisela Urban << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gisela Urban
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ich habe heute eine Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bekommen. Und ich muß gestehen, dass ic…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
Renten- und Sozialkassen
Datum
2. Mai 2023
Status
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Nicht-öffentliche Anhänge:
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2,7 MB
20230509-120018.jpg
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Ich habe heute eine Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bekommen. Und ich muß gestehen, dass ich die Antwort nicht verstehen kann, nicht eine einzige Antwort auf meine Fragen ist erkennbar. Wer kann diese Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verstehen?
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Zugang zu öffentlichen Informationen
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
Zugang zu öffentlichen Informationen
Datum
2. Mai 2023
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
20230509-115933.jpg
2,7 MB
20230509-120018-1.jpg
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Gisela Urban
AW: Zugang zu öffentlichen Informationen [#277014]
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Renten- und Soz…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Gisela Urban
Betreff
AW: Zugang zu öffentlichen Informationen [#277014]
Datum
30. Oktober 2023 11:02
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Renten- und Sozialkassen“ vom 23.04.2023 (#277014) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 158 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Gisela Urban
Gisela Urban
AW: Zugang zu öffentlichen Informationen [#277014]
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Renten- und Soz…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Gisela Urban
Betreff
AW: Zugang zu öffentlichen Informationen [#277014]
Datum
30. Oktober 2023 11:03
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Renten- und Sozialkassen“ vom 23.04.2023 (#277014) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 158 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Gisela Urban
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ihre Anfrage über fragdenstaat vom 23.04.2023 Sehr geehrte Frau Urban, mit E-Mail vom 30. Oktober 2023 erinnern S…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Ihre Anfrage über fragdenstaat vom 23.04.2023
Datum
2. November 2023 12:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Urban, mit E-Mail vom 30. Oktober 2023 erinnern Sie an die Beantwortung Ihrer Anfrage vom 23. April 2023 über fragdenstaat.de. Es handelte sich hierbei nicht um eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz und wurde von uns bereits mit Schreiben vom 2. Mai 2023 beantwortet. Eine Durchschrift unseres Antwortschreibens ist angehängt. Mit freundlichen Grüßen

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Gisela Urban
AW: Ihre Anfrage über fragdenstaat vom 23.04.2023 [#277014] Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) regelt in Deutsc…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Gisela Urban
Betreff
AW: Ihre Anfrage über fragdenstaat vom 23.04.2023 [#277014]
Datum
3. November 2023 10:37
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) regelt in Deutschland den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber Bundesbehörden und sonstigen Bundesorganen. Die Behörde gewährt den Informationszugang, und zwar „unverzüglich“ durch Auskunftserteilung, Gewährung von Akteneinsicht oder „auf sonstige Weise“, z. B. durch Abhörenlassen einer Tonaufzeichnung oder Recherche in einer Datenbank. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom 3. November 2011 in letzter Instanz entschieden, dass das Informationsfreiheitsgesetz grundsätzlich auch für die gesamte Tätigkeit der Bundesministerien gilt; nach diesem richtungsweisenden Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts darf ein Bundesministerium den Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen – zum Beispiel hausinterne Unterlagen zu einem Gesetzgebungsverfahren oder Stellungnahmen gegenüber dem Petitionsausschuss – ab sofort nicht mehr mit der Begründung ablehnen, dass die Unterlagen die Regierungstätigkeit betreffen. Deshalb bitte ich um Übersendung der bereits von mir in meinem o.a. Schreiben erbetenen Auskünfte. Da es sich um eine einfache Auskunft handelt, die im erheblich gesteigerten öffentlichen Interesse iiegt, wird gem. § 10 a IFG um Gebührenbefreiung gebeten. Sollten trotzdem Gebühren anfallen, teilen Sie dies bitte vorher mit. Anfragenr: 277014 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277014/