Reserve-Antibiotika in der Tiermast, Studie zu Resistenzen in Geflügelfleisch

Seit Frühjahr 2018 gelten strengere Regeln für die Verwendung von speziell für den Menschen reservierte Reserve-Antibiotika in der Tiermast.
Ich erbitte eine tabellarische Aufstellung über die Menge und Art an Reserve-Antibiotika, die seit 2018 in der Tiermast eingesetzt wurden.
Welches Fazit ziehen Sie bezüglich der andauernden Vergabe vor dem Hintergrund der eben veröffentlichten Germanwatch-Studie, die Antibiotika-Resistenzen auch gegen Reserve-Antibiotika in 56% aller getesteten Hähnchen-Proben feststellen konnte?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. April 2019
  • Frist
    21. Mai 2019
  • 2 Follower:innen
Manuela Blechschmidt
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit Frühjahr 20…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
Manuela Blechschmidt
Betreff
Reserve-Antibiotika in der Tiermast, Studie zu Resistenzen in Geflügelfleisch [#131769]
Datum
17. April 2019 13:37
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit Frühjahr 2018 gelten strengere Regeln für die Verwendung von speziell für den Menschen reservierte Reserve-Antibiotika in der Tiermast. Ich erbitte eine tabellarische Aufstellung über die Menge und Art an Reserve-Antibiotika, die seit 2018 in der Tiermast eingesetzt wurden. Welches Fazit ziehen Sie bezüglich der andauernden Vergabe vor dem Hintergrund der eben veröffentlichten Germanwatch-Studie, die Antibiotika-Resistenzen auch gegen Reserve-Antibiotika in 56% aller getesteten Hähnchen-Proben feststellen konnte?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Manuela Blechschmidt <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Manuela Blechschmidt << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Manuela Blechschmidt
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Az. 114-05111/0052 Sehr geehrte Frau Blechschmidt, ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
AW: Reserve-Antibiotika in der Tiermast, Studie zu Resistenzen in Geflügelfleisch [#131769]
Datum
17. April 2019 14:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
DatenschutzerklrungBMEL_IFGVIGUIG.pdf
188,6 KB
Az. 114-05111/0052 Sehr geehrte Frau Blechschmidt, ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „Frag den Staat“ vom 17.4.2019 beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Hinweis zum Datenschutz Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der beigefügten Datenschutzerklärung. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr geehrte Frau Blechschmidt, in der Anlage erhalten Sie den Bescheid des Bundesministeriums für Ernährung un…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
BMEL - Ihr Schreiben vom 17. 4.2019 - WG: Reserve-Antibiotika in der Tiermast, Studie zu Resistenzen in Geflügelfleisch [#131769]
Datum
25. April 2019 16:27
Status
Sehr geehrte Frau Blechschmidt, in der Anlage erhalten Sie den Bescheid des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vom 25. April 2019 mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen