Antrag nach dem LTranspG, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Stand 20.11.2018 kann für den Kreis Ahrweiler über die auf dem Internetauftritt des Kreises verlinkte Webseite zur Wunschkennzeichenreservierung kein Kennzeichen mit zwei Buchstaben und vier Ziffern reserviert werden.
- Seit wann besteht diese Einschränkung?
- Warum besteht diese Einschränkung?
- Ist es auf einem anderem Weg möglich, Kennzeichen mit zwei Buchstaben und vier Ziffern zu erhalten?
- Welche gesetzlichen Regelungen liegen dem zugrunde?
- Wie viele Kennzeichenkombinationen sind im Jahresmittel reserviert?
- Gibt es Verträge mit gewerblichen Anbietern, denen bestimmte Nummernkreise reserviert werden?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
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