Resolution in der UNO Vollversammlung

Die Resolution in der UNO-Vollversammlung lautet „Bekämpfung der Verherrlichung des Nationalsozialismus, des Neonazismus und anderer Praktiken, die zur Eskalation gegenwärtiger Formen des Rassismus, der Rassendiskriminierung, der Fremdenfeindlichkeit und der damit verbundenen Intoleranz beitragen.“

Mit welcher Begründung wurde diese Resolution auch 2023 abgelehnt von Deutschland?

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  • Datum
    19. November 2023
  • Frist
    22. Dezember 2023
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Veronika Herwegh
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Resolution in der UNO-Vollversamm…
An Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen Details
Von
Veronika Herwegh
Betreff
Resolution in der UNO Vollversammlung [#292759]
Datum
19. November 2023 23:07
An
Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Resolution in der UNO-Vollversammlung lautet „Bekämpfung der Verherrlichung des Nationalsozialismus, des Neonazismus und anderer Praktiken, die zur Eskalation gegenwärtiger Formen des Rassismus, der Rassendiskriminierung, der Fremdenfeindlichkeit und der damit verbundenen Intoleranz beitragen.“ Mit welcher Begründung wurde diese Resolution auch 2023 abgelehnt von Deutschland?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Veronika Herwegh Anfragenr: 292759 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292759/
Mit freundlichen Grüßen Veronika Herwegh

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Sehr geehrte Frau Herwegh, bitte wenden Sie sich mit Ihrem Antrag an das Auswärtig…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
AW: Resolution in der UNO Vollversammlung [#292759]
Datum
20. November 2023 11:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz Sehr geehrte Frau Herwegh, bitte wenden Sie sich mit Ihrem Antrag an das Auswärtige Amt, das innerhalb der Bundesregierung inhaltlich für dieses Thema zuständig ist. Mit freundlichen Grüßen