Ressortzuordnung Stadtentwicklung

Welche Ministerien waren in Bayern seit 1949 für Stadtentwicklung zuständig?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Januar 2024
  • Frist
    13. Februar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Ministerien waren in Bayern…
An Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ressortzuordnung Stadtentwicklung [#296690]
Datum
9. Januar 2024 13:03
An
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Ministerien waren in Bayern seit 1949 für Stadtentwicklung zuständig?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296690 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296690/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Interesse. Auch wenn die Verteilung der Zuständigkei…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Betreff
AW: Ressortzuordnung Stadtentwicklung [#296690]
Datum
10. Januar 2024 15:13
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Interesse. Auch wenn die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Ministerien eigentlich eine Frage ist, die die gesamte Staatsregierung betrifft, können wir Ihnen hoffentlich mit den folgenden Informationen weiterhelfen: Das Wort „Stadtentwicklung“ kommt in der Geschäftsverteilung der Bayerischen Staatsregierung nicht vor (siehe https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayStRGVV/true ). Jedoch sind die Aufgaben „Städtebau, Städtebauförderung“ dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr zugeordnet. In dem von Ihnen genannten Jahr 1949 lag die Zuständigkeit bei der Obersten Baubehörde im Staatsministerium des Innern, dies galt fort bis zur Gründung des Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr im Jahr 2018. Mit freundlichen Grüßen