Restbestände der NVA

Welche Restbestände der NVA existieren noch in Lagern der Bundesrepublik? Vorzugsweise ebenfalls Anzahl der jeweiligen Modelle. Und gibt es Pläne diese zu verringern, bspw. Verkaufen/Spenden von Waffen and die Ukraine, falls noch vorhanden.

Ergebnis der Anfrage

Strela-Raketen wurden während die Anfrage beantwortet wurde and die Ukraine veräußert. Ansonsten nur einzelnes Material ohne nennenswerte Anzahl und Nutzung. Großgerät ist aktuell (Mai 2022) in der Ausgliederung, oder steht kurz bevor.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Februar 2022
  • Frist
    9. März 2022
  • 5 Follower:innen
Paul Zirbs
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Restbestän…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Paul Zirbs
Betreff
Restbestände der NVA [#240076]
Datum
5. Februar 2022 17:09
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Restbestände der NVA existieren noch in Lagern der Bundesrepublik? Vorzugsweise ebenfalls Anzahl der jeweiligen Modelle. Und gibt es Pläne diese zu verringern, bspw. Verkaufen/Spenden von Waffen and die Ukraine, falls noch vorhanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Paul Zirbs Anfragenr: 240076 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240076/
Mit freundlichen Grüßen Paul Zirbs
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V78 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 5. Febr…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Restbestände der NVA [#240076]
Datum
7. Februar 2022 12:27
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V78 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 5. Februar 2022 Sehr geehrter Herr Zirbs, ich bestätige den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 5. Februar 2022 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V78 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Paul Zirbs
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Restbestände der NVA“ vom 05.02.2022 (#240076)…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Paul Zirbs
Betreff
AW: WG: Restbestände der NVA [#240076]
Datum
9. März 2022 12:23
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Restbestände der NVA“ vom 05.02.2022 (#240076) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V78 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen Paul Zirbs
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V78 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 05. Feb…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Restbestände der NVA [#240076]
Datum
14. März 2022 10:57
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V78 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 05. Februar 2022 Sehr geehrter Herr Zirbs, ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 5. Februar 2022 (Bezug). Mit Blick auf die Überschreitung der in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG benannten Monatsfrist bitte ich Sie um Entschuldigung. Leider ist es uns aufgrund des derzeit hohen IFG-Antragsaufkommens und der dadurch entstehenden längeren Bearbeitungszeiten nicht immer möglich, die IFG-Anfragen zeitnah zu einem Abschluss zu bringen. Aktuell stehen auch zahlreiche Personen innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung bedingt durch die besonderen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise nicht in der im "Normalbetrieb" gewohnten Art und Weise für die Aufgabenerledigung zur Verfügung, so dass Verzögerungen der Bearbeitungsgänge leider nicht komplett vermieden werden können. Zudem sorgen bestehende Personalvakanzen für weitere Verzögerungen. Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die Anträge schnellstmöglich zu beantworten. Aktuell befindet sich Ihr Vorgang noch in der Prüfung. Ich möchte Sie daher um etwas Geduld bitten und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V78 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 05. Feb…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Restbestände der NVA [#240076]
Datum
5. April 2022 08:47
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V78 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 05. Februar 2022 Sehr geehrter Herr Zirbs, Bezug nehmend auf Ihren gestellten Antrag vom 5. Februar 2022 wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir zur Übersendung eines zu erstellenden Bescheides Ihre zustellfähige Postadresse mitteilen könnten. Mit freundlichen Grüßen
Paul Zirbs
Sehr geehrte Damen und Herren, selbstverständlich tue ich das gerne. Diese müsste in dieser Email als Anhang enth…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Paul Zirbs
Betreff
AW: WG: Restbestände der NVA [#240076]
Datum
5. April 2022 10:13
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, selbstverständlich tue ich das gerne. Diese müsste in dieser Email als Anhang enthalten sein. Mit freundlichen Grüßen Paul Zirbs Anfragenr: 240076 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240076/ Postanschrift Paul Zirbs << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 – Az 39-22-17/A5/V78 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 5. Febru…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Restbestände der NVA [#240076]
Datum
10. Mai 2022 16:09
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 – Az 39-22-17/A5/V78 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 5. Februar 2022 Anlagen: - 2 - (Abschlussbericht NVA vom 30. Juli 1997, BT- Drucksache 12/2026) Sehr geehrter Herr Zirbs, ich nehme Bezug zu Ihrem Antrag vom 5. Februar 2022. Mit Ihrem Antrag haben Sie gebeten, Ihnen folgende Informationen zu übersenden: "Welche Restbestände der NVA existieren noch in Lagern der Bundesrepublik? Vorzugsweise ebenfalls Anzahl der jeweiligen Modelle. Und gibt es Pläne diese zu verringern, bspw. Verkaufen/Spenden von Waffen an die Ukraine, falls noch vorhanden." Bezugnehmend auf Ihre erste Frage teile ich Ihnen folgendes Ergebnis mit: Nach entsprechender Recherche befinden sich folgende Waffen bzw. einschlägige Wehrmaterialien aus den Beständen der NVA noch im Besitz der Bundeswehr: Das aus NVA Beständen stammende Wohnboot WISCHE (Klasse 650/06) wurde im Jahr 2020 außer Dienst gestellt. Die Verwertungsplanung wird derzeit mit dem Verwertungsunternehmen des Bundes VEBEG abgestimmt. Des Weiteren befindet sich die Einheit WARNOW (Klasse 945/12) im Dienst der Bundeswehr (ehemals Klasse 660/08, Indienststellung 12.12.1989, ab 21.09.2010 Klasse 945/12). Die Außerdienststellung dieser Einheit ist für 2025 geplant. Zusätzlich befinden sich Restbestände von NVA-Material zur musealen Verwendung in den folgenden Einrichtungen: - Panzermuseum Munster, - Militärhistorisches Museum Dresden, - Militärhistorisches Museum Berlin-Gatow, - Wehrtechnische Studiensammlung des BAAINBw Koblenz (T2.6). Im Besitz der Wehrtechnischen Studiensammlung des BAAINBw befinden sich vereinzelt Handwaffen, Fahrzeuge und Uniformen, die teilweise auch zu Ausbildungszwecken genutzt werden. Darüber hinaus ist jedoch nicht auszuschließen, dass sich noch vereinzelt Wehrmaterial (z.B. Taschenlampen o.ä.) im Besitz der Bundeswehr befindet. Zu Ihrer zweiten Frage teile ich Ihnen mit, dass sich, wie bereits dargestellt, das Wehrmaterial der ehemaligen NVA nur noch in geringem Umfang im Bestand der Bundeswehr befindet. Aufgrund der geringen Stückzahlen und der überwiegenden musealen Verwendung bzw. der Nutzung für Ausbildungszwecke bestehen aktuell keine Pläne zur weiteren Verringerung des Materialumfangs. Darüber hinaus befinden sich noch Strela-Raketen aus NVA-Beständen im Besitz der Bundeswehr, wobei auf die bereits medial öffentlich zugänglichen Informationen hingewiesen wird. Ergänzend übersende ich Ihnen zur weiteren Information den Bericht der Bundesregierung über den Abschluss der Verwertung des überschüssigen Materials der ehemaligen NVA vom 30. Juli 1997 (Anlage 1) sowie die BT-Drucksache 12/2026 "Verwendung und Weitergabe von Waffen, Geräten, Ausrüstungen, Munition und anderen militärischen Gegenständen der ehemaligen Nationalen Volksarmee (NVA)" vom 31. Januar 1992 (Anlagen). Mit freundlichen Grüßen