Restmüllkraftwerk Böblingen - Berechnungsmethodik zur Einsparung von CO2 Emissionen

die genaue Berechnungsmethodik und zugrunde liegenden Daten für die Aussage von Hrn. Wolf Eisenmann, veröffentlicht im Maichinger Nachrichtenblatt vom 12. Januar 2017: "Gleichzeitig weist die Müllverbrennung mit einem Einsparungswert von 57.924 Tonnen Kohlendioxid eine ausgesprochen positive Klimabilanz auf."

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Januar 2017
  • Frist
    12. Februar 2017
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Max-Leonhard von Schaper
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die genaue Ber…
An Zweckverband RBB Restmüllheizkraftwerk Böblingen Details
Von
Max-Leonhard von Schaper
Betreff
Restmüllkraftwerk Böblingen - Berechnungsmethodik zur Einsparung von CO2 Emissionen [#19886]
Datum
13. Januar 2017 17:20
An
Zweckverband RBB Restmüllheizkraftwerk Böblingen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die genaue Berechnungsmethodik und zugrunde liegenden Daten für die Aussage von Hrn. Wolf Eisenmann, veröffentlicht im Maichinger Nachrichtenblatt vom 12. Januar 2017: "Gleichzeitig weist die Müllverbrennung mit einem Einsparungswert von 57.924 Tonnen Kohlendioxid eine ausgesprochen positive Klimabilanz auf."
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Max-Leonhard von Schaper <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Max-Leonhard von Schaper
Zweckverband RBB Restmüllheizkraftwerk Böblingen
Ihre Anfrage vom 13.01.2017 Sehr geehrter Herr von Schaper, Ihre Anfrage vom 13.01.2017 haben wir erhalten. Bitte…
Von
Zweckverband RBB Restmüllheizkraftwerk Böblingen
Betreff
Ihre Anfrage vom 13.01.2017
Datum
8. Februar 2017 13:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr von Schaper, Ihre Anfrage vom 13.01.2017 haben wir erhalten. Bitte haben Sie Verständnis, dass urlaubs- u. krankheitsbedingt die Anfrage nicht termingerecht beantwortet werden kann. Wir werden uns jedoch bemühen dies schnellst möglich zu erledigen. Mit freundlichen Grüßen
Zweckverband RBB Restmüllheizkraftwerk Böblingen
Rückruf: Ihre Anfrage vom 13.01.2017 Beck Achim möchte die Nachricht "Ihre Anfrage vom 13.01.2017" zurüc…
Von
Zweckverband RBB Restmüllheizkraftwerk Böblingen
Betreff
Rückruf: Ihre Anfrage vom 13.01.2017
Datum
8. Februar 2017 13:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Beck Achim möchte die Nachricht "Ihre Anfrage vom 13.01.2017" zurückrufen.
Max-Leonhard von Schaper
AW: Rückruf: Ihre Anfrage vom 13.01.2017 [#19886] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfra…
An Zweckverband RBB Restmüllheizkraftwerk Böblingen Details
Von
Max-Leonhard von Schaper
Betreff
AW: Rückruf: Ihre Anfrage vom 13.01.2017 [#19886]
Datum
20. Februar 2017 12:55
An
Zweckverband RBB Restmüllheizkraftwerk Böblingen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Restmüllkraftwerk Böblingen - Berechnungsmethodik zur Einsparung von CO2 Emissionen“ vom 13.01.2017 (#19886) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Max-Leonhard von Schaper Anfragenr: 19886 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Max-Leonhard von Schaper
Zweckverband RBB Restmüllheizkraftwerk Böblingen
Ihre Anfrage vom 13.01.2017 [#19886] Guten Tag Herr von Schaper, bitte entschuldigen Sie nochmals die verspätet…
Von
Zweckverband RBB Restmüllheizkraftwerk Böblingen
Betreff
Ihre Anfrage vom 13.01.2017 [#19886]
Datum
20. Februar 2017 16:34
Status
Guten Tag Herr von Schaper, bitte entschuldigen Sie nochmals die verspätete Beantwortung Ihrer Anfrage, wir hatten ja bereits am 08.02.2017 auf eine verspätete Beantwortung hingewiesen. Sie wünschten Auskunft über die Berechnungsmethodik zur Einsparung von CO2-Emissionen. Die Berechnung erfolgt über Bilanzierung der Belastung durch spez. CO2-Emissionen der jeweiligen Abfallfraktionen mit der CO2- Entlastung durch Substitution von Rohstoffen und fossilen Energieträger im Energiemix. Die genaue Berechnungsmethodik mit den dazu gehörigen Daten, Emissionsfaktoren und Substitutionsfaktoren sind im Anhang beigefügt. Mit freundlichen Grüßen

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Max-Leonhard von Schaper
AW: Ihre Anfrage vom 13.01.2017 [#19886] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich se…
An Zweckverband RBB Restmüllheizkraftwerk Böblingen Details
Von
Max-Leonhard von Schaper
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 13.01.2017 [#19886]
Datum
20. Februar 2017 17:22
An
Zweckverband RBB Restmüllheizkraftwerk Böblingen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich sehe somit diese Anfrage als abgeschlossen an. Mit freundlichen Grüßen Max-Leonhard von Schaper Anfragenr: 19886 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Max-Leonhard von Schaper