Resümee des 1. Thüringer E-Government Kongresses

Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 7. Nov 2018 fand der 1. Thüringer E-Government Kongress statt. Bitte senden Sie mir folgendes zu:

1) Wie viele Teilnehmende und wie viele Ausstellende waren dort vertreten? Gruppieren Sie diese Zahlen bitte nach "Unternehmen", "Unternehmen der öffentlichen Hand" und "Behörden".

2) Wie viele Teilnehmende von Land und Kommunen haben die geförderte Teilnahme durch das TFM genutzt? Wie viele nicht? Bitte schlüsseln diese Zahlen nach Kommunen, Behörden und deren jeweilige Abteilungen auf.

3) Welche Gesamt- und Einzelkosten sind hierdurch für das TFM und damit auch den BürgerInnen entstanden?

4) Welche weiteren Leistungen und finanziellen Vorteile hat der IT-Net Thüringen e.V. und deren Mitgliedsunternehmen aus dieser "Kooperation" zwischen TFM/Land und freier Wirtschaft erhalten? Bitte senden Sie und die Kooperationsvereinbarung(en), Zuwendungsbescheide und eine Liste weiterer Zuwendungen an diesen Verein zu. Welche Rechtsgrundlage hat diese Kooperation?

5) Welche weiteren Projekte, (Sponsoring-)Verträge und Kooperationen gab es und gibt es zwischen dem TFM und dem IT-Net Thüringen e.V.? Welche weiteren sind derzeit in Planung?

6) Welche Absicherungen hat das TFM, andere Ministerien, das Land und die Kommunen getroffen, dass diese Kooperation nicht als illegale Vorteilsgewährung an einem nicht sonderlich transparenten Lobbyverband angesehen werden könnte, welcher in seiner Satzung bewusst die vielen kleinen IT-Firmen in Thüringen diskriminiert?

7) Welches Resümee zieht das TFM aus dieser Veranstaltung?

8) Welche weiteren Veranstaltungen ähnlicher Form plant das TFM (bereits)?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. Januar 2019
  • Frist
    9. Februar 2019
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, am 7. Nov 2018 fand der 1. Thüringer E-Gover…
An Thüringer Finanzministerium Details
Von
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Betreff
Resümee des 1. Thüringer E-Government Kongresses [#35566]
Datum
5. Januar 2019 07:55
An
Thüringer Finanzministerium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, am 7. Nov 2018 fand der 1. Thüringer E-Government Kongress statt. Bitte senden Sie mir folgendes zu: 1) Wie viele Teilnehmende und wie viele Ausstellende waren dort vertreten? Gruppieren Sie diese Zahlen bitte nach "Unternehmen", "Unternehmen der öffentlichen Hand" und "Behörden". 2) Wie viele Teilnehmende von Land und Kommunen haben die geförderte Teilnahme durch das TFM genutzt? Wie viele nicht? Bitte schlüsseln diese Zahlen nach Kommunen, Behörden und deren jeweilige Abteilungen auf. 3) Welche Gesamt- und Einzelkosten sind hierdurch für das TFM und damit auch den BürgerInnen entstanden? 4) Welche weiteren Leistungen und finanziellen Vorteile hat der IT-Net Thüringen e.V. und deren Mitgliedsunternehmen aus dieser "Kooperation" zwischen TFM/Land und freier Wirtschaft erhalten? Bitte senden Sie und die Kooperationsvereinbarung(en), Zuwendungsbescheide und eine Liste weiterer Zuwendungen an diesen Verein zu. Welche Rechtsgrundlage hat diese Kooperation? 5) Welche weiteren Projekte, (Sponsoring-)Verträge und Kooperationen gab es und gibt es zwischen dem TFM und dem IT-Net Thüringen e.V.? Welche weiteren sind derzeit in Planung? 6) Welche Absicherungen hat das TFM, andere Ministerien, das Land und die Kommunen getroffen, dass diese Kooperation nicht als illegale Vorteilsgewährung an einem nicht sonderlich transparenten Lobbyverband angesehen werden könnte, welcher in seiner Satzung bewusst die vielen kleinen IT-Firmen in Thüringen diskriminiert? 7) Welches Resümee zieht das TFM aus dieser Veranstaltung? 8) Welche weiteren Veranstaltungen ähnlicher Form plant das TFM (bereits)? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
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