Rettungseinsätze in München

Bitte senden Sie mir die Anzahl und wenn es möglich ist, Gründe für Rettungseinsätze/Notarzteinsätze im Raum München für die Jahre 2020 bis einschließlich 2022 zu.
Behelfsweise leitete Sie bitte meine Anfrage an die zuständige Stelle weiter.
Vielen Dank.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Dezember 2022
  • Frist
    31. Januar 2023
  • Ein:e Follower:in
Barbara Kohmanns
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Guten Ta…
An Stadtverwaltung München Details
Von
Barbara Kohmanns
Betreff
Rettungseinsätze in München [#266318]
Datum
26. Dezember 2022 12:25
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir die Anzahl und wenn es möglich ist, Gründe für Rettungseinsätze/Notarzteinsätze im Raum München für die Jahre 2020 bis einschließlich 2022 zu. Behelfsweise leitete Sie bitte meine Anfrage an die zuständige Stelle weiter. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt München (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Barbara Kohmanns Anfragenr: 266318 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266318/ Postanschrift Barbara Kohmanns << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Barbara Kohmanns
Stadtverwaltung München
Sehr geehrte Frau Kohrmanns, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergele…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Rettungseinsätze in München [#266318]
Datum
30. Dezember 2022 11:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Kohrmanns, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die grundsätzliche Antragsbearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München vom 08.02.2011 (zuletzt geändert am 13.07.2015) erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Bei Anfragen mit höherer Komplexität kann diese Frist um zwei Monate verlängert werden (§ 5 Abs. 3 IFS). Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung München
Sehr geehrte*r Barbara Kohmanns, mit Ihrer Nachricht vom 26.12.2022 haben Sie unter Bezugnahme auf die Informatio…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Rettungseinsätze in München [#266318]
Datum
3. Januar 2023 12:39
Status
Sehr geehrte*r Barbara Kohmanns, mit Ihrer Nachricht vom 26.12.2022 haben Sie unter Bezugnahme auf die Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München beantragt, Ihnen die Anzahl und wenn möglich die Gründe für Rettungseinsätze/ Notarzteinsätze im Raum München für die Jahre 2020 bis einschließlich 2022 mitzuteilen. Dieser Antrag wird von der Landeshauptstadt München abgelehnt. Die Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München gewährt grundsätzlich einen freien Zugang zu Informationen, die bei der Landeshauptstadt München oder ihren Eigenbetrieben im eigenen Wirkungskreis vorhanden sind (vgl. § 1 Abs. 2 der Informationsfreiheitssatzung). Die von Ihnen geforderten Auskünfte betreffen den öffentlichen Rettungsdienst in München. Die Aufgaben, die die Landeshauptstadt München als kreisfreie Gemeinde nach Maßgabe des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) und somit im öffentlichen Rettungsdienst wahrnimmt, erfüllt sie gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz 2 BayRDG als Angelegenheit des übertragenen Wirkungskreises. Dies gilt auch für die Einsatzlenkung des öffentlichen Rettungsdienstes gemäß Art. 9 BayRDG, für die die Landeshauptstadt München als Betreiberin der Integrierten Leitstelle München (ILS) im Auftrag des Rettungszweckverbandes München zuständig ist. Die von Ihnen beantragten Informationen unterliegen somit nicht dem Anwendungsbereich der städtischen Informationsfreiheitssatzung, weshalb ihr Antrag abzulehnen ist. Freundliche Grüße