Rettungshelfer/Sanitäter bei der Polizei Saarland

a) Werden bei der Polizei Saarland Polizeivollzugsbeamte (PVB) als Rettungshelfer ausgebildet?
- wenn ja, in welchen Organisationseinheiten befinden sich diese PVB (Anzahl?)?

b) Werden bei der Polizei Saarland PVB als Rettungssanitäter ausgebildet?
- wenn ja, in welchen Organisationseinheiten befinden sich diese PVB (Anzahl?)?

c)(wenn a oder b verneint werden) Ist zukünftig eine Ausbildung zum Rettungshelfer oder Rettungssanitäter geplant?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. November 2021
  • Frist
    14. Dezember 2021
  • 2 Follower:innen
Nils Reinhold
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: a) Werden bei …
An Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland Details
Von
Nils Reinhold
Betreff
Rettungshelfer/Sanitäter bei der Polizei Saarland [#232706]
Datum
10. November 2021 12:08
An
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
a) Werden bei der Polizei Saarland Polizeivollzugsbeamte (PVB) als Rettungshelfer ausgebildet? - wenn ja, in welchen Organisationseinheiten befinden sich diese PVB (Anzahl?)? b) Werden bei der Polizei Saarland PVB als Rettungssanitäter ausgebildet? - wenn ja, in welchen Organisationseinheiten befinden sich diese PVB (Anzahl?)? c)(wenn a oder b verneint werden) Ist zukünftig eine Ausbildung zum Rettungshelfer oder Rettungssanitäter geplant?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Nils Reinhold Anfragenr: 232706 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232706/ Postanschrift Nils Reinhold << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Nils Reinhold
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Sehr geehrter Herr Reinhold, als zuständige Stelle für den Bereich Aus- und Fortbildung der Vollzugspolizei oblie…
Von
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Betreff
AW: Rettungshelfer/Sanitäter bei der Polizei Saarland [#232706]
Datum
2. Dezember 2021 11:49
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.gif
1,8 KB
image002.jpg
3,3 KB
image003.jpg
4,0 KB
image004.png
13,9 KB


Sehr geehrter Herr Reinhold, als zuständige Stelle für den Bereich Aus- und Fortbildung der Vollzugspolizei obliegt mir die Beantwortung Ihrer Anfrage und ich bestätige Ihnen hiermit, wie gewünscht, den Eingang Ihrer E-Mail. Es ist vorgesehen, dass die Beantwortung der Anfrage durch das Referat D 4 erfolgt in Absprache mit der Landeskoordinierungsstelle taktische Einsatzmedizin, die beim Landespolizeipräsidium angesiedelt ist. Nach Eingang der Rückantwort werde ich mich bei Ihnen melden. Die Bearbeitung wird ca. 14 Tage in Anspruch nehmen und es fallen keine Gebühren für Sie an. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen Anfrage-Nr. #232706 Sehr geehrter Herr Reinhold, in Ihrer E-Mai…
Von
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Betreff
AW: Rettungshelfer/Sanitäter bei der Polizei Saarland [#232706]
Datum
16. Dezember 2021 13:33
Status
image001.gif
1,8 KB
image005.jpg
3,3 KB
image006.jpg
4,0 KB
image007.png
13,9 KB


Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen Anfrage-Nr. #232706 Sehr geehrter Herr Reinhold, in Ihrer E-Mail vom 10. November 2021 mit der o. g. Anfrage-Nummer beantragen Sie beim Ministerium für Inneres, Bauen und Sport den Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Auf die von Ihnen gestellten Fragen kann ich Ihnen zunächst mitteilen, dass das Landespolizeipräsidium selbst keine Ausbildung als Rettungshelfer oder Rettungssanitäter durchführt und dies auch nicht geplant ist. Das Landespolizeipräsidium lässt jedoch auf den Dienststellen LPP 33 -Polizeiärztlicher Dienst- sowie bei LPP 12 -Spezialeinheiten /-kräfte- extern bei der Rettungsdienstschule sporadisch je nach Bedarf Beamte und Beamtinnen als Rettungssanitäter:Innen ausbilden. Es handelt sich hier noch um eine einfache Auskunft nach Nr. 455 Ziffer 1.1 Allg GebVz Saarland, die kostenfrei ergeht. Mit freundlichen Grüßen