Rettungshelfer/Sanitäter bei der Polizei Schleswig- Holstein

a) Werden bei der Polizei Schleswig- Holstein Polizeivollzugsbeamte (PVB) als Rettungshelfer ausgebildet?
- wenn ja, in welchen Organisationseinheiten befinden sich diese PVB (Anzahl?)?

b) Werden bei der Polizei Schleswig- Holstein PVB als Rettungssanitäter ausgebildet?
- wenn ja, in welchen Organisationseinheiten befinden sich diese PVB (Anzahl?)?

c)(wenn a oder b verneint werden) Ist zukünftig eine Ausbildung zum Rettungshelfer oder Rettungssanitäter geplant?

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Warte auf Antwort
  • Datum
    11. November 2021
  • Frist
    14. Dezember 2021
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Nils Reinhold
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: a) Werden bei der…
An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
Nils Reinhold
Betreff
Rettungshelfer/Sanitäter bei der Polizei Schleswig- Holstein [#232766]
Datum
11. November 2021 12:21
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
a) Werden bei der Polizei Schleswig- Holstein Polizeivollzugsbeamte (PVB) als Rettungshelfer ausgebildet? - wenn ja, in welchen Organisationseinheiten befinden sich diese PVB (Anzahl?)? b) Werden bei der Polizei Schleswig- Holstein PVB als Rettungssanitäter ausgebildet? - wenn ja, in welchen Organisationseinheiten befinden sich diese PVB (Anzahl?)? c)(wenn a oder b verneint werden) Ist zukünftig eine Ausbildung zum Rettungshelfer oder Rettungssanitäter geplant?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Nils Reinhold Anfragenr: 232766 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232766/ Postanschrift Nils Reinhold << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Nils Reinhold

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