Reverse Charge Verfahren
Anfrage an:
Finanzamt Sankt Augustin
Aus einer Gutschrift von Metallhandel Metze OHG, die ich im Dezember 2019 erhalten habe, wurde mir das Geld bar ausgezahlt.
Auf der Gutschrift steht, dass das Reverse Charge Verfahren gilt.
Was bedeutet das für mich?
Die Umsatzsteuer wird vom Leistungsempfänger geschuldet. Von mir also. Aber wem?
Was muss ich hier machen, um niemandem etwas schuldig zu bleiben?
Bitte klären Sie mich doch auf, was ich hier machen muss.
Vielen Dank!
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Datum13. Februar 2020
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17. März 2020
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