Reverse Charge Verfahren

Aus einer Gutschrift von Metallhandel Metze OHG, die ich im Dezember 2019 erhalten habe, wurde mir das Geld bar ausgezahlt.

Auf der Gutschrift steht, dass das Reverse Charge Verfahren gilt.
Was bedeutet das für mich?
Die Umsatzsteuer wird vom Leistungsempfänger geschuldet. Von mir also. Aber wem?

Was muss ich hier machen, um niemandem etwas schuldig zu bleiben?

Bitte klären Sie mich doch auf, was ich hier machen muss.

Vielen Dank!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Februar 2020
  • Frist
    17. März 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Finanzamt Sankt Augustin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Reverse Charge Verfahren [#180282]
Datum
13. Februar 2020 07:19
An
Finanzamt Sankt Augustin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aus einer Gutschrift von Metallhandel Metze OHG, die ich im Dezember 2019 erhalten habe, wurde mir das Geld bar ausgezahlt. Auf der Gutschrift steht, dass das Reverse Charge Verfahren gilt. Was bedeutet das für mich? Die Umsatzsteuer wird vom Leistungsempfänger geschuldet. Von mir also. Aber wem? Was muss ich hier machen, um niemandem etwas schuldig zu bleiben? Bitte klären Sie mich doch auf, was ich hier machen muss. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180282 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180282
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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