Revierpolizisten des Landes Brandenburg


Ich würde gerne eine aktuelle komplette Liste/Auflistung aller konkreten Revierpolizisten des Landes Brandenburg samt ihrem Zuständigkeitsbereich erhalten (gerne in gedruckter Form und als pdf-Datei).

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    21. Januar 2014
  • Frist
    22. Februar 2014
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Polizeipräsidium Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Revierpolizisten des Landes Brandenburg [#5333]
Datum
21. Januar 2014 21:59
An
Polizeipräsidium Brandenburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
Ich würde gerne eine aktuelle komplette Liste/Auflistung aller konkreten Revierpolizisten des Landes Brandenburg samt ihrem Zuständigkeitsbereich erhalten (gerne in gedruckter Form und als pdf-Datei).
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Brandenburg
Ihre Anfragen nach dem AIG vom 22.01.2014 und 23.01.2014 (Anfrage nach IFG - Auskunftsersuchen) Sehr geehrter Herr…
Von
Polizeipräsidium Brandenburg
Betreff
Ihre Anfragen nach dem AIG vom 22.01.2014 und 23.01.2014 (Anfrage nach IFG - Auskunftsersuchen)
Datum
27. Januar 2014 11:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage ist mir zuständigkeitshalber durch die Internetwache Brandenburg übermittelt worden. Somit bestätige ich formell mit heutigem Tage den Eingang Ihrer Anfragen. Bezüglich Ihres Auskunftsbegehens stellen Sie auf das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) ab. Gemäß Gebührenordnung zum AIG können demnach für die Erteilung einer Auskunft (in einfachen Fällen) Gebühren in Höhe von 0 bis 100 Euro (Tarifstelle 1.2.1), für den Fall eines umfangreichen Verwaltungsaufwandes indessen 100 bis 500 Euro (Tarifstelle 1.2.2) und darüber hinaus bei einem ungewöhnlichen Verwaltungsaufwand Kosten in Höhe von 500-1000 Euro (Tarifstelle 1.2.3) durch die betroffene Behörde geltend gemacht werden. Zu Ihrer Anfrage vom 22.01.2014 "komplette Auflistung aller konkreten Revierpolizisten des Landes Brandenburg samt ihrem Zuständigkeitsbereich" kann ich Ihnen mitteilen, dass diese über die Internetwache Brandenburg unter der Rubrik "Polizei Regional" abrufbar ist. Um Ihre weiteren Anfragen abschließend beantworten zu können, bedarf es eines über die Erteilung einer "einfachen Auskunft" hinaus gehenden -jetzt allerdings noch nicht konkret bezifferbaren- Verwaltungsaufwandes. Sie können daher davon ausgehen, dass die vorliegenden Auskunftserteilungen gebührenpflichtig werden. Es wird damit zu rechnen sein, dass für die Beantwortung Ihrer Fragen, respektive der möglichen Bereitstellung von Präventionsmaterial ein umfangreicher Verwaltungsaufwand notwendig sein wird. Dies wird für den Fall unterstellt, dass Statistiken, Veranstaltungskalender, Archivmaterial bzw. "Material zur Veranschaulichung" vorgehalten werden, die zur Beantwortung Ihrer Anfragen erschöpfende Antworten geben können. Ich bitte um Mitteilung, ob angesichts dieser Ausführungen Ihr Antrag aufrecht erhalten wird? Wenn ja, teilen Sie mir bitte bezüglich Ihrer Person eine zustellfähige Adresse mit. Diese ist für die Zustellung eines entsprechenden Antwortbescheides/Gebührenbescheides (Verwaltungsakt) zwingend erforderlich. Sollte mich Ihre diesbezügliche Rückmeldung (auch postalisch unter: Polizeipräsidium, Stabsbereich Recht, Kaiser-Friedrich-Str. 143, 14469 Potsdam) bis zum 10. Februar 2014 nicht erreichen, gehe ich von einer Rücknahme Ihres Antrages aus. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfragen nach dem AIG vom 22.01.2014 und 23.01.2014 (Anfrage nach IFG - Auskunftsersuchen) [#5333] Sehr …
An Polizeipräsidium Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfragen nach dem AIG vom 22.01.2014 und 23.01.2014 (Anfrage nach IFG - Auskunftsersuchen) [#5333]
Datum
28. Januar 2014 22:06
An
Polizeipräsidium Brandenburg
Status
Sehr geehrter Herr Barnekow, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich würde gerne ich bitte, dass die meinerseits an Sie gerichteten und eingereichten Anfragen über das Portal fragedenstaat.de jeweils separat/einzeln und getrennt - unter einem separaten Aktenzeichen- bearbeitet werden. Die Einreichung jeweils separater Anfragen war und ist von mir beabsichtigt. ... Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Ihre Anfragen nach dem AIG vom 22.01.2014 und 23.01.2014 (Anfrage nach IFG - Auskunftsersuchen) [#5333] …
An Polizeipräsidium Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Ihre Anfragen nach dem AIG vom 22.01.2014 und 23.01.2014 (Anfrage nach IFG - Auskunftsersuchen) [#5333] [#5333]
Datum
28. Januar 2014 23:07
An
Polizeipräsidium Brandenburg
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich würde gerne meine Antrag nicht aufrecht erhalten. Ich würde gerne einen Bescheid erhalten. Ich möchte Ihnen gerne mit dieser Antwort meine postalische Adresse zukommen lassen. Mit vielen, freundlichen Grüßen Vielen Dank. Anfragenr: 5333 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: AW: Ihre Anfragen nach dem AIG vom 22.01.2014 und 23.01.2014 (Anfrage nach IFG - Auskunftsersuchen) [#533…
An Polizeipräsidium Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Ihre Anfragen nach dem AIG vom 22.01.2014 und 23.01.2014 (Anfrage nach IFG - Auskunftsersuchen) [#5333] [#5333] [#5333]
Datum
28. Januar 2014 23:24
An
Polizeipräsidium Brandenburg
Status
Sehr geehrter Barnewkow, vielen Dank für Ihre E-Mail. Im Zuge der/meiner Untersuchung des Sachverhaltes und der einschlägigen Rechtsgrundlagen bitte um Stellungnahme zu folgendem Sachverhalt. Das Verweisen oder Hinweisen auf (einzelne) Suchergebnisse im Rahmen und als (mögliches) Ergebnis einer selbstständigen Recherche des Antragstellers (meinerseits) erfüllen meiner Meinung nach die Anforderungen nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG nicht. Gleichwertig oder Gleichrangig o.ä. ist das Ergebnis einer selbstständigen Recherche des Antragstellers meiner Meinung nach nicht- vor allem und zumal maximal nur einzelne (mögliche) Suchergebnisse im Rahmen einer selbstständigen Recherche des Antragstellers erzielt werden können. Dieses Resultat (maximal nur einzelne (eventuelle) Suchergebnisse im Rahmen einer selbstständigen Recherche des Antragstellers erzielen zu können) steht – meiner Meinung nach – im Widerspruch zur sachlichen und inhaltlichen Intention der Anfrage des Antragsstellers (meinerseits). Die Intention meines Antrages war nicht das Herbeiführen und Durchführen einer selbstständigen Recherche meinerseits mit dem Resultat (eventuell zutreffender, einzelner) Suchergebnisse im Rahmen dieser Recherche. Vielen Dank. ... Mit freundlichen Grüßen