Revision Antrag Berufsausbildungsbeihilfe BAB

hat der Antrag auf BAB seit Kalenderjahr 2021 eine Revision erhalten? Wenn ja, welche Änderungen wurden vorgenommen und wann erfolgten diese?

Hat der Online Antrag auf BAB im Jahr 2021 abgefragt, ob der Antragsteller schon einen Berufsabschluß erworben hat? Wenn ja, wurde diese Frage nach schulischer Ausbildung und betrieblicher Ausbildung unterteilt?

Unterscheiden sich die zu machenden Angaben im Onlineantrag und im ausgedruckten Formular? Wenn ja, seit wann?

Ist die Beantragung von BAB auch nicht online möglich? Wenn ja, bitte ich Sie um den schriftlichen Antrag in der Version bzw. den Versionen von 2021 und den aktuellen. Sollte die Beantragung ausschließlich online möglich sein, bitte ich Sie um eine Gegenüberstellung der verschiedenen Versionierungen des Antrags.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. August 2023
  • Frist
    5. September 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: hat der Antrag auf BAB seit Kalenderj…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
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Betreff
Revision Antrag Berufsausbildungsbeihilfe BAB [#285384]
Datum
3. August 2023 10:50
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
hat der Antrag auf BAB seit Kalenderjahr 2021 eine Revision erhalten? Wenn ja, welche Änderungen wurden vorgenommen und wann erfolgten diese? Hat der Online Antrag auf BAB im Jahr 2021 abgefragt, ob der Antragsteller schon einen Berufsabschluß erworben hat? Wenn ja, wurde diese Frage nach schulischer Ausbildung und betrieblicher Ausbildung unterteilt? Unterscheiden sich die zu machenden Angaben im Onlineantrag und im ausgedruckten Formular? Wenn ja, seit wann? Ist die Beantragung von BAB auch nicht online möglich? Wenn ja, bitte ich Sie um den schriftlichen Antrag in der Version bzw. den Versionen von 2021 und den aktuellen. Sollte die Beantragung ausschließlich online möglich sein, bitte ich Sie um eine Gegenüberstellung der verschiedenen Versionierungen des Antrags.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285384 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285384/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesagentur für Arbeit
Ihre Nachricht vom 03.08.2023 11:09 Uhr Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihr Anlie…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
Ihre Nachricht vom 03.08.2023 11:09 Uhr
Datum
8. August 2023 10:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihr Anliegen kann nicht abschließend bearbeitet werden, da ich noch weitere Informationen von Ihnen benötige. Bitte haben Sie Verständnis, dass Ihr Anliegen aus Gründen des Datenschutzes nicht per E-Mail bearbeitet werden kann. Setzen Sie sich daher bitte unter der unten angegebenen Servicerufnummer mit uns in Verbindung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachricht vom 03.08.2023 11:09 Uhr [#285384] Guten Tag, Sie schreiben mir, dass mein Anliegen nicht bear…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 03.08.2023 11:09 Uhr [#285384]
Datum
8. August 2023 11:39
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sie schreiben mir, dass mein Anliegen nicht bearbeitet werden könne, da es aus datenschutzrechtlichen Gründen per Email nicht möglich sei. Der Gesetzgeber sieht im IFG jedoch ausdrücklich auch die Möglichkeit der Übermittlung in elektronischer Form vor. Zudem handelt es sich nicht um personenbezogene Daten, die mich interessieren, weswegen ich Sie ersuche, meinen Antrag wie eingereicht fristgerecht zu bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285384 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285384/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesagentur für Arbeit
Ihre Nachricht vom 08.08.2023;12:53 Uhr Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. L…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
Ihre Nachricht vom 08.08.2023;12:53 Uhr
Datum
15. August 2023 08:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider konnte ich Sie telefonisch nicht erreichen. Ihr Anliegen kann nicht abschließend bearbeitet werden, da ich noch weitere Informationen von Ihnen benötige. Bitte haben Sie Verständnis, dass Ihr Anliegen aus Gründen des Datenschutzes nicht per E-Mail bearbeitet werden kann. Setzen Sie sich daher bitte unter der unten angegebenen Servicerufnummer mit uns in Verbindung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachricht vom 08.08.2023;12:53 Uhr [#285384] Guten Tag, ich verweise nochmals auf den Gesetzgeber, der i…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 08.08.2023;12:53 Uhr [#285384]
Datum
24. August 2023 22:28
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich verweise nochmals auf den Gesetzgeber, der im IFG die elektronische Form der Antragsstellung vorsieht. Zudem ist im Portal fragdenstaat.de ersichtlich, das mindestens 170 Anträge erfolgreich per Email bearbeitet worden sind. Mir leuchtet nicht ein, warum ich diesen relativ komplexen Antrag nochmals telefonisch vortragen soll. Der Antrag ist meiner Ansicht nach präzise formuliert, etwaige Rückfragen beantworte ich gerne per Email. Sie schreiben, dass Sie mich telefonisch nicht erreichen konnten, obwohl ich keine Telefonnummer hinterlassen habe. Teilen Sie mir zudem bitte mit, unter welcher Telefonnummer Sie mich erreichen wollten und woher Sie diese Daten haben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285384 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285384/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesagentur für Arbeit
Ihr Antrag nach dem IFG, hier: Antragsformular BAB RCE- 1409.1 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Mit…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG, hier: Antragsformular BAB
Datum
25. August 2023 16:27
Status
Anfrage abgeschlossen
RCE- 1409.1 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Mitteilung zu Ihrer Anfrage vom 3.8.2023 wurde leider nicht an die für IFG-Anfragen zuständige Stelle der Bundesagentur für Arbeit (BA) geroutet. Das tut mir leid. Ihre Mitteilung vom 24.8.2023 liegt mir nun vor. Ihre Anfrage vom 3.8.2023 lautet: „hat der Antrag auf BAB seit Kalenderjahr 2021 eine Revision erhalten? Wenn ja, welche Änderungen wurden vorgenommen und wann erfolgten diese? Hat der Online Antrag auf BAB im Jahr 2021 abgefragt, ob der Antragsteller schon einen Berufsabschluß erworben hat? Wenn ja, wurde diese Frage nach schulischer Ausbildung und betrieblicher Ausbildung unterteilt? Unterscheiden sich die zu machenden Angaben im Onlineantrag und im ausgedruckten Formular? Wenn ja, seit wann? Ist die Beantragung von BAB auch nicht online möglich? Wenn ja, bitte ich Sie um den schriftlichen Antrag in der Version bzw. den Versionen von 2021 und den aktuellen. Sollte die Beantragung ausschließlich online möglich sein, bitte ich Sie um eine Gegenüberstellung der verschiedenen Versionierungen des Antrags.“ Selbstverständlich können Sie Ihre Anfrage elektronisch ( per E-Mail) stellen. Ich werde zu Ihrer Anfrage hier im Haus recherchieren, bitte aber um Verständnis, wenn sich die Beantwortung verzögert. In Bayern sind noch Schulferien, zahlreiche Kolleginnen und Kollegen sind im Urlaub. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesagentur für Arbeit
WG: Ihr Antrag nach dem IFG, hier: Antragsformular BAB Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 3.8.…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
WG: Ihr Antrag nach dem IFG, hier: Antragsformular BAB
Datum
18. September 2023 15:21
Status
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 3.8.2023 baten Sie um Auskunft bzw. um Zusendung amtlicher Informationen zu folgenden Fragen: * Hat der Antrag auf BAB seit Kalenderjahr 2021 eine Revision erhalten? Wenn ja, welche Änderungen wurden vorgenommen und wann erfolgten diese? * Hat der Online Antrag auf BAB im Jahr 2021 abgefragt, ob der Antragsteller schon einen Berufsabschluss erworben hat? Wenn ja, wurde diese Frage nach schulischer Ausbildung und betrieblicher Ausbildung unterteilt? * Unterscheiden sich die zu machenden Angaben im Onlineantrag und im ausgedruckten Formular? Wenn ja, seit wann? * Ist die Beantragung von BAB auch nicht online möglich? Wenn ja, bitte ich Sie um den schriftlichen Antrag in der Version bzw. den Versionen von 2021 und den aktuellen. Sollte die Beantragung ausschließlich online möglich sein, bitte ich Sie um eine Gegenüberstellung der verschiedenen Versionierungen des Antrags Ihrem Antrag auf Zugang zu den Antragsformularen für Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) in den im Jahr 2021 verfügbaren Versionen gebe ich statt. Die Dokumente zu den einzelnen Antworten finden Sie im Anhang. Vorweg ist grundsätzlich zum Antrag auf BAB zu sagen, dass je nach Lebenssituation der Antragstellerinnen und Antragsteller (z.B. Wohnsituation bei Eltern oder eigener Haushalt? Ledig oder verheiratet?) unterschiedliche Angaben abgefragt werden. Sowohl im Papier- als auch im Onlineprozess sind deshalb abhängig von der individuellen Situation der Auszubildenden verschiedene ergänzende Formulare erforderlich. Im Papierprozess werden diese im Rahmen eines persönlichen oder telefonischen Kontakts ermittelt und zur Verfügung gestellt. Im Onlineprozess werden diese ergänzenden Formulare anhand der Angaben der Auszubildenden ermittelt und digital zur Verfügung gestellt. Die Papiervordrucke für den Antrag auf BAB gab es für das Jahr 2021 in zwei Versionen: * Version 09/2020 (Anlage 1) * Version 06/2021 (Anlage 2) Geändert wurden hier im Vergleich zur Vorgängerversion die Fragen nach dem Aufenthaltsstatus, hier Fragen 4 (Aufenthaltsgestattung) und 5 (Duldung). Zu Beginn des Jahres 2022 und im August 2022 wurde das Papierformular erneut angepasst. Versionen sind * Version 01/2022 (Anlage 3 - Anpassung der Fragen zu Unterhaltsleistungen (13.10 und neu 13.11), Wegfall einer Frage zu sonstigen Beihilfen (13.13 des alten Formulars) und entsprechende Anpassung der Hinweistexte * Version 08/2022 (Anlage 4 - Aktualisierung des Beispiels zu Frage 13 sowie Anpassung der Hinweistexte zur BAföG-Einkommensverordnung auf den aktuellen Stand) Der Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe konnte im Jahr 2021 bis Mitte des Jahres 2022 auch online über eine Antragsstrecke gestellt werden. Im Anhang sende ich Ihnen Screenshots der Abfrage der von Ihnen genannten Angaben (Anlagen 5 und 6: Berufsabschluss; Werdegang: schulische Ausbildung oder betriebliche Ausbildung) Seit 2022 steht der Online-Antrag in einer Direct-Upload-Version zur Verfügung. Wie Sie bei einem Vergleich der Papier – mit den Online-Formularen feststellen können entspricht die Abfrage der Angaben in den Papiervordrucken den Fragen in der Online-Eingabe-Maske. In der Online- Antragstrecke (2021 bis Mitte 2022) wich die Reihenfolge der Fragen geringfügig ab, um gezielter auf die individuelle Situation der Antragstellenden eingehen zu können. Mit freundlichen Grüßen