Revisionsbericht

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    19. Januar 2017
  • Frist
    21. Februar 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Revisionsbericht [#19969]
Datum
19. Januar 2017 19:18
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung München
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergel…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Re: Revisionsbericht [#19969]
Datum
20. Januar 2017 09:28
Status
Warte auf Antwort
jbhdchfb.
21,4 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaftengemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. - no title specified Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung München
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne können wir Ihnen die Kurzfassung des Revisionsberichts zur Verfügung stellen, …
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Revisionsbericht [#19969]
Datum
20. Februar 2017 18:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne können wir Ihnen die Kurzfassung des Revisionsberichts zur Verfügung stellen, die im Münchner Stadtrat (Rechnungsprüfungsausschuss) am 24.01.2017 in öffentlicher Sitzung behandelt wurde. Die Langfassung des Revisionsberichts unterliegt dagegen der Geheimhaltung, da sie Bestandteil einer nicht-öffentlichen Beschlussvorlage des Rechnungsprüfungsausschusses war. Da die den Ausschluss der Öffentlichkeit begründenden Geheimhaltungsgründe auch noch nicht weggefallen sind, besteht gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Landeshauptstadt München i.V.m. Art. 52 Abs. 3 Bayerische Gemeindeordnung kein Anspruch auf Informationsgewährung. Wir hoffen, Ihrem Anliegen dennoch bestmöglich entsprochen zu haben.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> was ist der Grund? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Revisionsbericht [#19969]
Datum
20. Februar 2017 21:42
An
Stadtverwaltung München
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> was ist der Grund? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19969 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Stadtverwaltung München
Sehr geehrtAntragsteller/in die Behandlung der Langfassung des Prüfungsberichts erfolgt gemäß der genannten geset…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Revisionsbericht [#19969]
Datum
23. Februar 2017 12:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die Behandlung der Langfassung des Prüfungsberichts erfolgt gemäß der genannten gesetzlichen Vorschriften in der nichtöffentlichen Sitzung, da berechtigte Ansprüche Einzelner gegen eine Veröffentlichung sprechen. Diese Ansprüche entstehen gegen die Stadt einerseits durch die vom Prüfungsbericht betroffenen Vertragspartner sowie aus Gründen der Fürsorgepflicht der Stadt als Arbeitgeberin. Um trotzdem dem berechtigten Interesse der Öffentlichkeit nachzukommen, wird für jeden Prüfungsbericht eine Kurzfassung erstellt, die den Prüfungsgegenstand und die Zielsetzung sowie die wesentlichen Prüfungsfeststellungen und Empfehlungen darstellt.