Richter Eichelsdörfer, Rechtspflegerin Feustel: ZPO-Erosion, systematische, institutionelle Benachteiligung von temporär behinderten Unfallopfern
Antrag nach BayDSG/VIG, § 299 ZPO, § 29 BayVwVfG, Art 15 DSGVO
Sehr geehrter Präsident Herr Lohneis,
1. Nennen Sie mir die Rechtsgrundlage des Richters Eichelsdörfer und der Rechtspflegerin Feustel, eine beim Bundesgerichtshof als Rechtsmittelinstanz, gewährte Akteneinsicht in die Verfahrensakten für mich als Klägerin/Antragstellerin, bei Anreise aus Berlin nach Bamberg am 16.9./17.9.20, vor einem Vorstellungstermin/Klinikum/Handchirurgie, nach § 299 ZPO versagen zu wollen (letzter Antrag vom 11.8.20 und Erinnerung am 10.9.20)?
2. Wie vereinbart sich die institutionelle Gewalt und systematische Diskriminierung von temporär-behinderten Unfallopfern, bei, mit ärztlichen Attesten nachgewiesener, Prozessunfähigkeit, zum einseitigen Rechtsnachteil der Klagepartei durch Richter Eichelsdörfer und Rechtspflegerin Feustel - bei Risiko des Platzens eines Knochenödems im Handgelenk bei zu großer Schreibbelastung - was einem Behindertenhass gleichkommt - mit der Bayerischen Verfassung und BayBGG?
3. Auf welcher Rechtsgrundlage erkennt das LG Bamberg ärztliche Prozessunfähigkeitsatteste seit Unfall am 11.5.2020 nicht an?
4. Stellen Sie darüber hinaus die mehrfach beantragte Akteneinsicht beim gerichtlichen Datenschutzbeauftragten, bei Dr. Bogner und in Dienstaufsichtsbeschwerdeakten sicher.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), sowie Art. 15 DSGVO, § 299 ZPO, § 29 BayVwVfG nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, vor bzw. bei Anreise in Bamberg am 16.9.20 zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum15. September 2020
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17. Oktober 2020
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