Richterlicher Beschluss gegenüber dem ULD bzgl. Java Anon Proxy

Anfrage an: Bundeskriminalamt

Den laut http://anon.inf.tu-dresden.de/strafverfolgung/bericht.pdf 2003 erwirkten richterlichen Beschluss gegenüber dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) sowie weitere vorhandene Unterlagen mit Bezug zu dem Verfahren.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. September 2013
  • Frist
    15. Oktober 2013
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den laut http://…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Richterlicher Beschluss gegenüber dem ULD bzgl. Java Anon Proxy
Datum
13. September 2013 13:20
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den laut http://anon.inf.tu-dresden.de/strafverfolgung/bericht.pdf 2003 erwirkten richterlichen Beschluss gegenüber dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) sowie weitere vorhandene Unterlagen mit Bezug zu dem Verfahren.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Fabian Keil
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundeskriminalamt
Sehr geehrter Herr Keil, wie sich schon aus der Betreffzeile "Richterlicher Beschluss gegenüber dem ULD bzgl…
Von
Bundeskriminalamt
Betreff
WG: 130916_Ihr Antrag nach dem IFG zu "Richterlicher Beschluss gegenüber dem ULD bzgl. Java Anon Proxy"
Datum
16. September 2013 10:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Keil, wie sich schon aus der Betreffzeile "Richterlicher Beschluss gegenüber dem ULD bzgl. Java Anon Proxy" Ihres Antrages ergibt, begehren Sie Zugang zu Informationen aus einem staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren. Ein Anspruch auf Informationszugang nach dem IFG besteht nicht, da die spezialgesetzlichen Regelungen der Strafprozessordnung (StPO) dem IFG vorgehen (vgl. § 1 Abs. 3 IFG; so auch BGH, Beschluss vom 05.04.06, Az.: 5 StR 589/05). Für die Entscheidung über die Auskunftserteilung und das Akteneinsichtsrecht in Ermittlungsverfahren und nach rechtmäßigem Abschluss desselben ist die Staatsanwaltschaft, im Übrigen der Vorsitzende des mit der Sache befassten Gerichts (§§ 147 Abs. 5 Satz 1, 478 Abs. 1 Satz 1 StPO i.V.m. § 1 Abs. 3 IFG) zuständig. Sollten Sie den Antrag trotzdem aufrecht erhalten wollen, bitte ich um Mitteilung Ihrer Postadresse, damit Ihnen ein Ablehnungsbescheid zugestellt werden kann. Insofern das BKA keine weitere Nachricht von Ihnen erhält, wird der IFG-Antrag hier als erledigt abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen Bundeskriminalamt Wiesbaden IFG-Sachbearbeitung