Richtfunkstrecken der Staatskanzlei Brandenburg

Informationen über Richtfunkstrecken der Staatskanzlei Brandenburg. Zum Hintergrund der Anfrage bitte ich den Text unterhalb der Fragen zu beachten. Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:

Welche Dokumente geben Aufschluss über diese Richtfunkstrecken?
Zu welchem Zweck betreibt die Staatskanzlei Richtfunkstrecken?
Stellen diese Richtfunkstrecken primäre Übertragungswege dar oder werden diese lediglich bei Unterbrechung anderer Übertragungswege eingesetzt?
Mit welcher Übertragungsrate werden diese Richtfunkstrecken betrieben?
Auf welchem Gebiet werden durch die Staatskanzlei Richtfunkstrecken betrieben?
Ist die Staatskanzlei für den technischen Betrieb dieser Anlagen zuständig? Wenn nein, welches Unternehmen übernimmt den Netzbetrieb?
Seit wann werden diese Richtfunkstrecken betrieben?
Welche Objekte werden mit diesen Richtfunkstrecken vernetzt?
Gehören diesen Richtfunkstrecken zu einem übergeordnetem Netz, bspw. der Deutschland-Online Infrastruktur (DOI)?
Welche Standorte verbindet die unterhalb genannte Richtfunkstrecke im Bereich des Ortsteiles Schwankebeck der Gemeinde Panketal? Wofür wird diese Richtfunkstrecke verwandt?
Gibt es eine kartografische Übersicht der Richtfunkstrecken der Staatskanzlei?

Hintergrund:
Aus den Planfeststellungsunterlagen des Vorhaben Ersatzneubau der 380-kV-Freileitung Neuenhagen – Wustermark – Hennigsdorf (380kV-Nordring Berlin), Abschnitt Portal Uw Neuenhagen b. Berlin – Mast 189 mit den Einschleifungen UW Malchow und UW Hennigsdorf geht hervor, dass eine Richtfunkstrecke der Staatskanzlei Brandenburg den zukünftigen Korridor dieser neuen Stromleitung in der Nähe des Ortsteiles Schwanebeck der Gemeinde Panketal kreuzt. In desem Gebiet (bzw. in beide Richtungen der eingezeichneten Strahlrichtung) befindet sich kein Ort, der über die 26 Richtfunkstrecken, die innerhalb des Zukunftsinvestitionsgesetzes (Konjunkturpaket II) errichtet wurden, erschlossen wurde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Februar 2015
  • Frist
    21. März 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Staatskanzlei des Landes Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Richtfunkstrecken der Staatskanzlei Brandenburg [#8688]
Datum
16. Februar 2015 23:41
An
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über Richtfunkstrecken der Staatskanzlei Brandenburg. Zum Hintergrund der Anfrage bitte ich den Text unterhalb der Fragen zu beachten. Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen: Welche Dokumente geben Aufschluss über diese Richtfunkstrecken? Zu welchem Zweck betreibt die Staatskanzlei Richtfunkstrecken? Stellen diese Richtfunkstrecken primäre Übertragungswege dar oder werden diese lediglich bei Unterbrechung anderer Übertragungswege eingesetzt? Mit welcher Übertragungsrate werden diese Richtfunkstrecken betrieben? Auf welchem Gebiet werden durch die Staatskanzlei Richtfunkstrecken betrieben? Ist die Staatskanzlei für den technischen Betrieb dieser Anlagen zuständig? Wenn nein, welches Unternehmen übernimmt den Netzbetrieb? Seit wann werden diese Richtfunkstrecken betrieben? Welche Objekte werden mit diesen Richtfunkstrecken vernetzt? Gehören diesen Richtfunkstrecken zu einem übergeordnetem Netz, bspw. der Deutschland-Online Infrastruktur (DOI)? Welche Standorte verbindet die unterhalb genannte Richtfunkstrecke im Bereich des Ortsteiles Schwankebeck der Gemeinde Panketal? Wofür wird diese Richtfunkstrecke verwandt? Gibt es eine kartografische Übersicht der Richtfunkstrecken der Staatskanzlei? Hintergrund: Aus den Planfeststellungsunterlagen des Vorhaben Ersatzneubau der 380-kV-Freileitung Neuenhagen – Wustermark – Hennigsdorf (380kV-Nordring Berlin), Abschnitt Portal Uw Neuenhagen b. Berlin – Mast 189 mit den Einschleifungen UW Malchow und UW Hennigsdorf geht hervor, dass eine Richtfunkstrecke der Staatskanzlei Brandenburg den zukünftigen Korridor dieser neuen Stromleitung in der Nähe des Ortsteiles Schwanebeck der Gemeinde Panketal kreuzt. In desem Gebiet (bzw. in beide Richtungen der eingezeichneten Strahlrichtung) befindet sich kein Ort, der über die 26 Richtfunkstrecken, die innerhalb des Zukunftsinvestitionsgesetzes (Konjunkturpaket II) errichtet wurden, erschlossen wurde.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags vom 16.2.2015. Sie baten um vorheri…
Von
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Betreff
Aw: Richtfunkstrecken der Staatskanzlei Brandenburg [#8688]
Datum
19. Februar 2015 07:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags vom 16.2.2015. Sie baten um vorherige Mitteilung für den Fall, dass für die Bearbeitung Ihres Antrags Kosten anfallen. Auch wenn es sich aus Ihrer Sicht nur um einen einfachen - kostenfreien - Fall handelt, kann der Verwaltungsaufwand für die Bearbeitung Ihrer Anfrage nicht hinreichend genug eingeschätzt werden, um die voraussichtlich anfallenden Kosten (Gebühren und Auslagen) konkret benennen zu können. Das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz des Landes Brandenburg (AIG) sieht aber vor, dass für Amtshandlungen, die aufgrund dieses Gesetzes vorgenommen werden, Kosten erhoben werden (§ 10 Nr. 1 AIG). Nach der Verwaltungsgebührenordnung zum AIG (Tarifstellen 1.2.1, 1.2.2 und 1.2.3) betragen die Gebühren in einfachen Fällen bis 100 €, bei umfangreichem Verwaltungsaufwand, wovon ich bei diesem Antrag aber nicht ausgehe, darüber. Ich weise darauf hin, dass aus rechtlichen Gründen die Beantwortung Ihres Antrags in elektronischer Form an die Email-Adresse "FragDenStaat.de" nicht möglich ist. Die Bescheidung eines Antrags auf Akteneinsicht nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz des Landes Brandenburg stellt einen Verwaltungsakt dar, der - um wirksam zu werden - demjenigen bekannt zu geben ist, für den er bestimmt ist (§ 41 Nr. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz). Für die weitere Bearbeitung Ihres Antrags und Zusendung des abschließenden Bescheids bitte ich Sie um Mitteilung Ihrer Postanschrift, da ich Ihnen den Bescheid auf dem Postweg zusenden werde. Freundliche Grüße Im Auftrag Bernhard Reichenstein ___________________________________ Staatskanzlei des Landes Brandenburg Referat 12, Organisation, Innerer Dienst, IT Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> ich nehme Ihre Ausführugen zur Kenntnis. Ich weise Sie daraufhin, dass ich d…
An Staatskanzlei des Landes Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aw: Richtfunkstrecken der Staatskanzlei Brandenburg [#8688]
Datum
19. Februar 2015 08:42
An
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich nehme Ihre Ausführugen zur Kenntnis. Ich weise Sie daraufhin, dass ich die Ergebnisse meiner Anfrage auf FragdenStaat.de veröffentlichen werden. Ich bitte Sie mit dem Verfahren fortzufahren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8688 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationsgesetz (AIG), UIG, VIG - Ihr Antrag vom 16.02.2015
Von
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationsgesetz (AIG), UIG, VIG - Ihr Antrag vom 16.02.2015
Datum
19. März 2015
Status
Anfrage abgeschlossen