Richtfunkstrecken der Staatskanzlei Brandenburg
Informationen über Richtfunkstrecken der Staatskanzlei Brandenburg. Zum Hintergrund der Anfrage bitte ich den Text unterhalb der Fragen zu beachten. Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:
Welche Dokumente geben Aufschluss über diese Richtfunkstrecken?
Zu welchem Zweck betreibt die Staatskanzlei Richtfunkstrecken?
Stellen diese Richtfunkstrecken primäre Übertragungswege dar oder werden diese lediglich bei Unterbrechung anderer Übertragungswege eingesetzt?
Mit welcher Übertragungsrate werden diese Richtfunkstrecken betrieben?
Auf welchem Gebiet werden durch die Staatskanzlei Richtfunkstrecken betrieben?
Ist die Staatskanzlei für den technischen Betrieb dieser Anlagen zuständig? Wenn nein, welches Unternehmen übernimmt den Netzbetrieb?
Seit wann werden diese Richtfunkstrecken betrieben?
Welche Objekte werden mit diesen Richtfunkstrecken vernetzt?
Gehören diesen Richtfunkstrecken zu einem übergeordnetem Netz, bspw. der Deutschland-Online Infrastruktur (DOI)?
Welche Standorte verbindet die unterhalb genannte Richtfunkstrecke im Bereich des Ortsteiles Schwankebeck der Gemeinde Panketal? Wofür wird diese Richtfunkstrecke verwandt?
Gibt es eine kartografische Übersicht der Richtfunkstrecken der Staatskanzlei?
Hintergrund:
Aus den Planfeststellungsunterlagen des Vorhaben Ersatzneubau der 380-kV-Freileitung Neuenhagen – Wustermark – Hennigsdorf (380kV-Nordring Berlin), Abschnitt Portal Uw Neuenhagen b. Berlin – Mast 189 mit den Einschleifungen UW Malchow und UW Hennigsdorf geht hervor, dass eine Richtfunkstrecke der Staatskanzlei Brandenburg den zukünftigen Korridor dieser neuen Stromleitung in der Nähe des Ortsteiles Schwanebeck der Gemeinde Panketal kreuzt. In desem Gebiet (bzw. in beide Richtungen der eingezeichneten Strahlrichtung) befindet sich kein Ort, der über die 26 Richtfunkstrecken, die innerhalb des Zukunftsinvestitionsgesetzes (Konjunkturpaket II) errichtet wurden, erschlossen wurde.
Anfrage erfolgreich
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Datum16. Februar 2015
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21. März 2015
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