Richtgeschwindigkeit ändern ohne Beschilderung

Es wurde von ihrem Ministerium ein zeitweises Tempolimit abgelehnt, weil es nicht genug Schilder gibt dafür.

Ist es nicht möglich, die Richtgschwindigkeit auf Autobahnen von derzeit 130 km/h auf z.B. 100 km/h zu ändern, ohne was an der Beschilderung zu ändern?

Die Richtgeschwindigkeit wird ja auch nirgends beschildert bisher.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. April 2022
  • Frist
    10. Mai 2022
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Andreas Holzschuh
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es wurde von ihre…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Andreas Holzschuh
Betreff
Richtgeschwindigkeit ändern ohne Beschilderung [#245796]
Datum
7. April 2022 12:38
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es wurde von ihrem Ministerium ein zeitweises Tempolimit abgelehnt, weil es nicht genug Schilder gibt dafür. Ist es nicht möglich, die Richtgschwindigkeit auf Autobahnen von derzeit 130 km/h auf z.B. 100 km/h zu ändern, ohne was an der Beschilderung zu ändern? Die Richtgeschwindigkeit wird ja auch nirgends beschildert bisher.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andreas Holzschuh Anfragenr: 245796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245796/ Postanschrift Andreas Holzschuh << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Holzschuh

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrter Herr Holzschuh, das angefügte Schreiben wird ausschließlich per E-Mail zur Kenntnisnahme übersandt.…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
1199 IFG Richtgeschwindigkeit ändern ohne Beschilderung [#245796]
Datum
12. Mai 2022 16:42
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
884,3 KB
Sehr geehrter Herr Holzschuh, das angefügte Schreiben wird ausschließlich per E-Mail zur Kenntnisnahme übersandt. Mit freundlichen Grüßen