Richtline Arbeitsanweisung Bürgergeld

Ich bräuchte die Richtlinie, Arbeitsanweisung für das Bürgergeld des Rhein-Sieg Kreises Sankt Augustin.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Oktober 2023
  • Frist
    21. November 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bräuchte die Richtlinie, Arbeitsa…
An Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Richtline Arbeitsanweisung Bürgergeld [#290408]
Datum
18. Oktober 2023 21:19
An
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bräuchte die Richtlinie, Arbeitsanweisung für das Bürgergeld des Rhein-Sieg Kreises Sankt Augustin.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290408 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290408/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen
Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage auf der Internetplattform FragDenStaat Sehr << Antragsteller:in >>
Von
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen
Betreff
Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage auf der Internetplattform FragDenStaat
Datum
16. November 2023 06:47
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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13,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage #290408 an die Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen, vom 17. Oktober 2023 bei "FragDenStaat". Sie begehren die "Richtlinie, Arbeitsanweisung für das Bürgergeld des Rhein-Sieg Kreises Sankt Augustin". Eine spezifische Richtlinie oder Arbeitsanweisung für das Bürgergeld besteht seitens des Rhein-Sieg-Kreises nicht. Durch das Bürgergeldgesetz wurden vielfältige Änderungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) vorgenommen. Die Bearbeitung sowie Entscheidung über Anträge nach dem SGB II wird seitens des jobcenter rhein-sieg vorgenommen. Hinzukommend bestehen zwei Weisungsgeber, die Bundesagentur für Arbeit für die Bundesleistungen (beispielsweise: Regelsatz, Einkommensanrechnung oder Berücksichtigung von Vermögen) und der Rhein-Sieg-Kreis für die kommunalen Leistungen (beispielsweise: Kosten der Unterkunft, Leistungen der Bildung und Teilhabe). Die Richtlinien für die kommunalen Leistungen befinden sich aufgrund der Änderungen durch das Bürgergeldgesetz derzeit in Überarbeitung. Bitte konkretisieren Sie Ihr Anliegen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage auf der Internetplattform FragDenStaat [#290408] Guten Tag, << Antrags…
An Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage auf der Internetplattform FragDenStaat [#290408]
Datum
20. November 2023 03:12
An
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, << Antragsteller:in >> Es geht um die Richtlinien, Arbeitsanweisungen bezüglich der Unterkunftskosten und des Bürgergeldes. Da sie schon angewandt werden ist es auch falsch zu behaupten sie werden erst noch erstellt ! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290408 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290408/
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen
Ihre Antwort zur Anfrage #290408 auf der Internetplattform FragDenStaat Sehr << Antragsteller:in >> I…
Von
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Antwort zur Anfrage #290408 auf der Internetplattform FragDenStaat
Datum
22. November 2023 08:46
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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14,0 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Antwort auf die Eingangsbestätigung des Rhein-Sieg-Kreises, als zuständige Behörde, vom 16. November 2023 (zur Anfrage #290408 bei "FragDenStaat") habe ich am Montag, 20.11.2023 erhalten. Dieser entnehme ich, dass es Ihnen um die Richtlinie "Bedarfe für Unterkunft und Heizung im SGB II und im 3. und 4. Kapitel SGB XII" des Rhein-Sieg-Kreises geht. Es ist korrekt, dass die 1. Auflage dieser Richtlinie aktuell in der Praxis durch das jobcenter rhein-sieg unter Berücksichtigung der aktuellen Weisungslage angewendet wird. Jedoch sind die Änderungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) aufgrund der Einführung des Bürgergeldgesetzes zum 01.01.2023 in dieser Richtlinie bisher noch nicht abschließend eingearbeitet worden und befinden sich aktuell noch in Überarbeitung. Daher kann die 2. Auflage mit den auf das Bürgergeld bezogenen Änderungen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zur Verfügung gestellt werden. Mit freundlichen Grüßen
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen
Rückruf: Ihre Antwort zur Anfrage #290408 auf der Internetplattform FragDenStaat [geschwärzt], [geschwärzt] möchte…
Von
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen
Betreff
Rückruf: Ihre Antwort zur Anfrage #290408 auf der Internetplattform FragDenStaat
Datum
22. November 2023 08:47
Status
[geschwärzt], [geschwärzt] möchte die Nachricht "Ihre Antwort zur Anfrage #290408 auf der Internetplattform FragDenStaat" zurückrufen.

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Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen
Ihre Antwort zur Anfrage #290408 auf der Internetplattform FragDenStaat Sehr << Antragsteller:in >> I…
Von
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Antwort zur Anfrage #290408 auf der Internetplattform FragDenStaat
Datum
22. November 2023 08:48
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Antwort auf die Eingangsbestätigung des Rhein-Sieg-Kreises, als zuständige Behörde, vom 16. November 2023 (zur Anfrage #290408 bei "FragDenStaat") habe ich am Montag, 20.11.2023 erhalten. Dieser entnehme ich, dass es Ihnen um die Richtlinie "Bedarfe für Unterkunft und Heizung im SGB II und im 3. und 4. Kapitel SGB XII" des Rhein-Sieg-Kreises geht. Es ist korrekt, dass die 1. Auflage dieser Richtlinie aktuell in der Praxis durch das jobcenter rhein-sieg unter Berücksichtigung der aktuellen Weisungslage angewendet wird. Jedoch sind die Änderungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) aufgrund der Einführung des Bürgergeldgesetzes zum 01.01.2023 in dieser Richtlinie bisher noch nicht abschließend eingearbeitet worden und befinden sich aktuell noch in Überarbeitung. Daher kann die 2. Auflage mit den auf das Bürgergeld bezogenen Änderungen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zur Verfügung gestellt werden. Mit freundlichen Grüßen