Richtlinen zur Nutzung von Social Media

- alle Richtlinien, Handlungsempfehlungen, Ordnungen, Guidelines und andere Arten von Unterlagen (Akten) zum Umgang mit Social Media (vor allem Twitter) für Mitarbeitende des WZB

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. März 2020
  • Frist
    25. April 2020
  • 0 Follower:innen
Johannes Filter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - alle Rich…
An Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung gGmbH Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Richtlinen zur Nutzung von Social Media [#183240]
Datum
23. März 2020 18:58
An
Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung gGmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle Richtlinien, Handlungsempfehlungen, Ordnungen, Guidelines und andere Arten von Unterlagen (Akten) zum Umgang mit Social Media (vor allem Twitter) für Mitarbeitende des WZB
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 183240 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183240 Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> << Adresse entfernt >> De-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter
Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung gGmbH
Sehr geehrter Herr Filter, vielen Dank für Ihre E-mail. Die von Ihnen genannten Gesetze und Auskunftsansprüche s…
Von
Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung gGmbH
Betreff
RE: Richtlinen zur Nutzung von Social Media [#183240]
Datum
24. März 2020 11:58
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Filter, vielen Dank für Ihre E-mail. Die von Ihnen genannten Gesetze und Auskunftsansprüche sind für das Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) nicht einschlägig. Das WZB ist keine Behörde im Sinne des IFG, da das Institut keine öffentlich-rechtlichen Verwaltungsaufgaben wahrnimmt ( vgl. § 1 Abs. 1 IFG). Auch der Anwendungsbereich des UIG und des VIG ist nicht eröffnet, da das WZB keine informationspflichtige Stelle im Sinne dieser Gesetze ist. Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Johannes Filter
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Richtlinen zur Nutzung von Social Media“ [#183240] [#183240]
Datum
24. März 2020 16:17
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/183240 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das WZB unter das IFG fällt. Der Bund finanziert das WZB zu 75%, 25% gibt das Land Berlin. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anhänge: - 183240.pdf - 2020-03-24_1-image001.png - 2020-03-24_1-image003.png - 2020-03-24_1-image005.png - 2020-03-24_1-image007.png - 2020-03-24_1-image009.png Anfragenr: 183240 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183240
Johannes Filter
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für ihre Nachricht. Ich teile Ihre Rechtsauffassung nicht und ha…
An Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung gGmbH Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Richtlinen zur Nutzung von Social Media“ [#183240] [#183240]
Datum
24. März 2020 16:19
An
Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung gGmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für ihre Nachricht. Ich teile Ihre Rechtsauffassung nicht und habe den BfDI eingeschaltet. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 183240 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183240
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-710/001 II#0723 Sehr geehrter Herr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Richtlinen zur Nutzung von Social Media“ [#183240] # 25-710/001 II#0723
Datum
26. März 2020 12:27
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
434,4 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-710/001 II#0723 Sehr geehrter Herr Filter, angefügtes Schreiben übersende ich zur Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage bzgl. „Richtlinien zur Nutzung von Social Media“ [#183240] beim WZB # …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage bzgl. „Richtlinien zur Nutzung von Social Media“ [#183240] beim WZB # 25-710/001 II#0723
Datum
28. April 2020 10:11
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,2 MB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-710/001 II#0723 Sehr geehrter Herr Filter, in der Anlage finden Sie mein Schreiben in der oben bezeichneten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen

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Johannes Filter
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage bzgl. „Richtlinien zur Nutzung von Social Media“ [#183240] beim WZ…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage bzgl. „Richtlinien zur Nutzung von Social Media“ [#183240] beim WZB # 25-710/001 II#0723 [#183240]
Datum
28. April 2020 14:27
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die Erläuterungen. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 183240 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183240