Richtlinie 89/34/EG / Notifizierung / Leistungsschutzrecht für Presseverleger

1. Alle Informationen (inklusive Memos, Vermerken, Gesprächsprotokollen, Entwürfen, Notizen, Eingaben, Schriftwechseln, Gutachten) die europarechtlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger, insbesondere die Pflichten nach Richtlinie 98/34/EG.

Dies umfasst insbesondere (und ist nicht beschränkt auf):

* Alle Informationen im Zusammenhang mit dem Schreiben "Notification according to Article 8(1) Directive 98/34/EC" vom 27. Februar 2013 der Kommission an das BMWi (Referat EB2)

* Alle Informationen im Zusammenhang mit der Ressortabstimmung zwischen BMWi, BMJ, BKM und anderen zum Thema Notifizierung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger.

* Alle Informationen zu (auch telefonischen) Abstimmungen zwischen BMJ und BMWi (insbesondere Abteilung VI und Dr. Schuseil) im Rahmen der Anfrage der Europäischen Kommission vom 27. Februar 2013 und anderer Anfragen von Kommission und Dritten

* Alle Informationen im Rahmen der Beantwortung von Fragen durch Dritte zu Notifizierungspflichten nach Richtlinie 98/34/EG, darunter auch durch MdB Lars Klingbeil (Schriftliche Fragen 3-53 bis -56 von 2013) und andere Abgeordnete und Verbände.

2. Alle Informationen (inklusive Memos, Vermerken, Gesprächsprotokollen, Entwürfen, Notizen, Eingaben, Schriftwechseln, Gutachten) über die Anwendbarkeit der Richtlinie 98/34/EG auf Gesetzesvorhaben des Bundes, insbesondere des Leistungsschutzrechts für Presseverleger

3.Alle Informationen (inklusive Memos, Vermerken, Gesprächsprotokollen, Entwürfen, Notizen, Eingaben, Schriftwechsel) zwischen Bundesregierung und Dritten - z.B. Verlegerverbänden, Verlagen, Rechtsanwaltskanzleien, Wissenschaftlern, Industrieverbänden, Suchmachinenbetreibern - über die europarechtlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger, insbesondere die Pflichten nach Richtlinie 98/34/EG.

4.Alle Informationen (inklusive Memos, Vermerken, Gesprächsprotokollen, Entwürfen, Notizen, Eingaben, Schriftwechseln, Gutachten) über die Interpretation oder Anwendung von Richtlinie 98/34/EG auf nationale Gesetzgebung.

5. Alle Informationen (inklusive Memos, Vermerken, Gesprächsprotokollen, Entwürfen, Notizen, Eingaben, Schriftwechseln, Gutachten) zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Juni 2015
  • Frist
    24. Juli 2015
  • 3 Follower:innen
Mathias Schindler
Richtlinie 89/34/EG / Notifizierung / Leistungsschutzrecht für Pressevertreter [#10232] Antrag nach dem IFG/UIG/VI…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
Richtlinie 89/34/EG / Notifizierung / Leistungsschutzrecht für Pressevertreter [#10232]
Datum
22. Juni 2015 13:49
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Alle Informationen (inklusive Memos, Vermerken, Gesprächsprotokollen, Entwürfen, Notizen, Eingaben, Schriftwechseln, Gutachten) die europarechtlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger, insbesondere die Pflichten nach Richtlinie 98/34/EG. Dies umfasst insbesondere (und ist nicht beschränkt auf): * Alle Informationen im Zusammenhang mit dem Schreiben "Notification according to Article 8(1) Directive 98/34/EC" vom 27. Februar 2013 der Kommission an das BMWi (Referat EB2) * Alle Informationen im Zusammenhang mit der Ressortabstimmung zwischen BMWi, BMJ, BKM und anderen zum Thema Notifizierung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger. * Alle Informationen zu (auch telefonischen) Abstimmungen zwischen BMJ und BMWi (insbesondere Abteilung VI und Dr. Schuseil) im Rahmen der Anfrage der Europäischen Kommission vom 27. Februar 2013 und anderer Anfragen von Kommission und Dritten * Alle Informationen im Rahmen der Beantwortung von Fragen durch Dritte zu Notifizierungspflichten nach Richtlinie 98/34/EG, darunter auch durch MdB Lars Klingbeil (Schriftliche Fragen 3-53 bis -56 von 2013) und andere Abgeordnete und Verbände. 2. Alle Informationen (inklusive Memos, Vermerken, Gesprächsprotokollen, Entwürfen, Notizen, Eingaben, Schriftwechseln, Gutachten) über die Anwendbarkeit der Richtlinie 98/34/EG auf Gesetzesvorhaben des Bundes, insbesondere des Leistungsschutzrechts für Presseverleger 3.Alle Informationen (inklusive Memos, Vermerken, Gesprächsprotokollen, Entwürfen, Notizen, Eingaben, Schriftwechsel) zwischen Bundesregierung und Dritten - z.B. Verlegerverbänden, Verlagen, Rechtsanwaltskanzleien, Wissenschaftlern, Industrieverbänden, Suchmachinenbetreibern - über die europarechtlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger, insbesondere die Pflichten nach Richtlinie 98/34/EG. 4.Alle Informationen (inklusive Memos, Vermerken, Gesprächsprotokollen, Entwürfen, Notizen, Eingaben, Schriftwechseln, Gutachten) über die Interpretation oder Anwendung von Richtlinie 98/34/EG auf nationale Gesetzgebung. 5. Alle Informationen (inklusive Memos, Vermerken, Gesprächsprotokollen, Entwürfen, Notizen, Eingaben, Schriftwechseln, Gutachten) zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Mathias Schindler <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mathias Schindler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mathias Schindler
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
E-Mail 1_AW: Richtlinie 89/34/EG / Notifizierung / Leistungsschutzrecht für Pressevertreter [#10232] Sehr geehrter…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
E-Mail 1_AW: Richtlinie 89/34/EG / Notifizierung / Leistungsschutzrecht für Pressevertreter [#10232]
Datum
1. Juli 2015 11:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schindler, anbei erhalten Sie die angeforderten Unterlagen wie gewünscht elektronisch als E-Mail. Wegen des Datenvolumens erfolgt der Versand aufgeteilt in 4 E-Mails. E-Mail 1: Bescheid + Anlagen 1-7 E-Mail 2: Anlagen 8-14 E-Mail 3: Anlagen 15-19 E-Mail 4: Anlagen 20-22 Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
E-Mail 2_AW: Richtlinie 89/34/EG / Notifizierung / Leistungsschutzrecht für Pressevertreter [#10232] Sehr geehrter…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
E-Mail 2_AW: Richtlinie 89/34/EG / Notifizierung / Leistungsschutzrecht für Pressevertreter [#10232]
Datum
1. Juli 2015 11:11
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Schindler, anbei erhalten Sie die angeforderten Unterlagen wie gewünscht elektronisch als E-Mail. Wegen des Datenvolumens erfolgt der Versand aufgeteilt in 4 E-Mails. E-Mail 1: Bescheid + Anlagen 1-7 E-Mail 2: Anlagen 8-14 E-Mail 3: Anlagen 15-19 E-Mail 4: Anlagen 20-22 Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
E-Mail 3_AW: Richtlinie 89/34/EG / Notifizierung / Leistungsschutzrecht für Pressevertreter [#10232] Sehr geehrter…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
E-Mail 3_AW: Richtlinie 89/34/EG / Notifizierung / Leistungsschutzrecht für Pressevertreter [#10232]
Datum
1. Juli 2015 11:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schindler, anbei erhalten Sie die angeforderten Unterlagen wie gewünscht elektronisch als E-Mail. Wegen des Datenvolumens erfolgt der Versand aufgeteilt in 4 E-Mails. E-Mail 1: Bescheid + Anlagen 1-7 E-Mail 2: Anlagen 8-14 E-Mail 3: Anlagen 15-19 E-Mail 4: Anlagen 20-22 Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
E-Mail 4_AW: Richtlinie 89/34/EG / Notifizierung / Leistungsschutzrecht für Pressevertreter [#10232] Sehr geehrter…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
E-Mail 4_AW: Richtlinie 89/34/EG / Notifizierung / Leistungsschutzrecht für Pressevertreter [#10232]
Datum
1. Juli 2015 11:12
Status
Anfrage abgeschlossen
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