Richtlinie zur Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen

Arbeitet das Ministerium zur Zeit an einer Novellierung/Aktuallisierung der
Richtlinie zur Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen vom 3. September 2020?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Juni 2023
  • Frist
    25. Juli 2023
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Heinrich Wirtz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Arbeitet das Ministerium zur Zeit an …
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Heinrich Wirtz
Betreff
Richtlinie zur Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen [#282277]
Datum
22. Juni 2023 12:54
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Arbeitet das Ministerium zur Zeit an einer Novellierung/Aktuallisierung der Richtlinie zur Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen vom 3. September 2020?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Heinrich Wirtz Anfragenr: 282277 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282277/ Postanschrift Heinrich Wirtz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Heinrich Wirtz

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Wirtz, vielen Dank für Ihre Anfrage über "www.fragdenstaat.de" vom 22.06.2023. Sie …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Richtlinie zur Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen [#282277]
Datum
27. Juni 2023 17:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wirtz, vielen Dank für Ihre Anfrage über "www.fragdenstaat.de" vom 22.06.2023. Sie fragen unter Berufung auf das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) und das Umweltinformationsgesetz (UIG), ob das Ministerium zur Zeit an einer Novellierung/ Aktualisierung der Richtlinie zur Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen vom 3. September 2020 arbeitet. Wir verstehen Ihre Frage als eine Bürgeranfrage, da Sie nach unserem Verständnis keinen Zugang zu im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorliegenden Dokumenten begehren, sondern eine fachliche Auskunft erfragen. Diese beantworten wir gerne wie folgt: Das BMWK ist derzeit dabei, die geltenden Anpassungsgeld-Richtlinien einer Evaluierung - mit dem Ziel einer Novellierung - zu unterziehen. Für Aussagen zur konkreten Ausgestaltung der zukünftigen Richtlinien ist es noch zu früh. Sollten Sie eine förmliche Behandlung Ihrer Anfrage als Antrag nach IFG oder UIG wünschen, bitten wir um Mitteilung. Wir weisen allerdings vorsorglich darauf hin, dass diese kostenpflichtig sein kann oder ggf. abzulehnen ist. Mit freundlichen Grüßen