Richtlinie zur Verwendung von Sonderzeichen in elektronischen Ausweisdokumenten
Die Ausländerbehörde der Stadt München verweist in Gesprächen darauf, dass es eine Anordnung des Bundesinnenministeriums gibt, welche die Verwendung von Sonderzeichen wie dem Bindestrich in elektronischen Ausweisdokumenten wie dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) reglementiert.
Diese Anweisung soll besagen, dass besagte Dokumente nur er- und bei der Bundesdruckerei bestellt werden dürfen, wenn Vor- und Nachname im oberen Bereich des Ausweises exakt so wiedergegeben werden, wie auch in der maschinenlesbaren Zeile. In direkter Konsequenz werden Ausweise für einen fiktiven Franz-Xaver Mustermann-Meier nur als "Franz Xaver Mustermann Meier" ausgestellt, da in der MRZ die Bindestrichte durch das Auslasszeichen < ersetzt werden.
Bitte senden Sie mir die Richtline zu, in der dieses Vorgehen angeordnet wird.
Information nicht vorhanden
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Datum11. September 2019
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15. Oktober 2019
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