Richtlinie zur Verwendung von Sonderzeichen in elektronischen Ausweisdokumenten

Die Ausländerbehörde der Stadt München verweist in Gesprächen darauf, dass es eine Anordnung des Bundesinnenministeriums gibt, welche die Verwendung von Sonderzeichen wie dem Bindestrich in elektronischen Ausweisdokumenten wie dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) reglementiert.

Diese Anweisung soll besagen, dass besagte Dokumente nur er- und bei der Bundesdruckerei bestellt werden dürfen, wenn Vor- und Nachname im oberen Bereich des Ausweises exakt so wiedergegeben werden, wie auch in der maschinenlesbaren Zeile. In direkter Konsequenz werden Ausweise für einen fiktiven Franz-Xaver Mustermann-Meier nur als "Franz Xaver Mustermann Meier" ausgestellt, da in der MRZ die Bindestrichte durch das Auslasszeichen < ersetzt werden.

Bitte senden Sie mir die Richtline zu, in der dieses Vorgehen angeordnet wird.

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  • Datum
    11. September 2019
  • Frist
    15. Oktober 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Ausländerbehörd…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
Richtlinie zur Verwendung von Sonderzeichen in elektronischen Ausweisdokumenten [#166402]
Datum
11. September 2019 13:13
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Ausländerbehörde der Stadt München verweist in Gesprächen darauf, dass es eine Anordnung des Bundesinnenministeriums gibt, welche die Verwendung von Sonderzeichen wie dem Bindestrich in elektronischen Ausweisdokumenten wie dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) reglementiert. Diese Anweisung soll besagen, dass besagte Dokumente nur er- und bei der Bundesdruckerei bestellt werden dürfen, wenn Vor- und Nachname im oberen Bereich des Ausweises exakt so wiedergegeben werden, wie auch in der maschinenlesbaren Zeile. In direkter Konsequenz werden Ausweise für einen fiktiven Franz-Xaver Mustermann-Meier nur als "Franz Xaver Mustermann Meier" ausgestellt, da in der MRZ die Bindestrichte durch das Auslasszeichen < ersetzt werden. Bitte senden Sie mir die Richtline zu, in der dieses Vorgehen angeordnet wird.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Bundesministerium des Innern und für Heimat
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Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Datum
2. Oktober 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
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