Richtlinien bzw. Software für Aktenzeichenvergabe

1) Ihre Richtlinien, nach denen die Vergabe von Aktenzeichen erfolgt.

bzw.

2) welche Software ist bei Ihnen im Einsatz, die die Aktenzeichenvergabe automatisch durchführt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Dezember 2018
  • Frist
    8. Januar 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Ihre Richtlin…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Richtlinien bzw. Software für Aktenzeichenvergabe [#35064]
Datum
5. Dezember 2018 12:42
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Ihre Richtlinien, nach denen die Vergabe von Aktenzeichen erfolgt. bzw. 2) welche Software ist bei Ihnen im Einsatz, die die Aktenzeichenvergabe automatisch durchführt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Richtlinien bzw. Software für Aktenzeichenverg…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Richtlinien bzw. Software für Aktenzeichenvergabe [#35064]
Datum
8. Januar 2019 13:28
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Richtlinien bzw. Software für Aktenzeichenvergabe“ vom 05.12.2018 (#35064) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 35064 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihren Fragen teile ich Ihnen Folgendes mit: Frage 1: Das Bundesministerium für…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Richtlinien bzw. Software für Aktenzeichenvergabe [#35064]
Datum
8. Januar 2019 13:43
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,6 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihren Fragen teile ich Ihnen Folgendes mit: Frage 1: Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vergibt die Aktenzeichen nach der "Richtlinie für das Bearbeiten und Verwaltung von Schriftgut (Akten und Dokumente) in Bundesministerien, Registratur-Richtlinie (RegR)'". Sie ist Rahmenrichtlinie für alle Bundesministerien und eine Leitlinie für die nachgeordneten Stellen des Bundes. Sie wurde Herausgeben vom Bundesministerium des Innern. Frage 2: Im BMG gibt es keine Software, die die Aktenzeichenvergabe automatisch durchführt. In unseren Datenbanken sind keine Aktenpläne hinterlegt. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Antworten weiterhelfen konnte. Mit freundlichen Grüßen