Richtlinien, Dienstanweisungen und weitere Vorgaben zur Beschaffung und Nutzung von dienstlichen Mobiltelefonen

sämtliche Richtlinien, Dienstanweisungen und weitere Vorgaben zur Beschaffung und Nutzung von dienstlichen Mobiltelefonen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Oktober 2023
  • Frist
    29. November 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Richtlinien, Dienstanweisun…
An Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Richtlinien, Dienstanweisungen und weitere Vorgaben zur Beschaffung und Nutzung von dienstlichen Mobiltelefonen [#291120]
Datum
27. Oktober 2023 09:16
An
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Richtlinien, Dienstanweisungen und weitere Vorgaben zur Beschaffung und Nutzung von dienstlichen Mobiltelefonen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291120 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291120/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
Von
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Betreff
070 Anfrage nach dem IFG: Richtlinien, Dienstanweisungen und weitere Vorgaben zur Beschaffung und Nutzung von dienstlichen Mobiltelefonen [#291120]
Datum
27. Oktober 2023 10:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 27. Oktober 2023. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. Im Einzelfall kann die Bearbeitung sich verzögern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, über den personenbezogene Daten oder sonstige Informationen vorliegen). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Sehr << Antragsteller:in >> das BMWSB nutzt für die dienstliche mobile Kommunikation das Produkt (mo…
Von
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Betreff
070 Anfrage nach dem IFG: Richtlinien, Dienstanweisungen und weitere Vorgaben zur Beschaffung und Nutzung von dienstlichen Mobiltelefonen [#291120]
Datum
27. November 2023 14:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> das BMWSB nutzt für die dienstliche mobile Kommunikation das Produkt (mobile) „Smart Device“ des ITZBund. Für die Beschaffung gelten hierbei die Produktvorgaben des ITZBund, wodurch kompatible Geräte vorgegeben werden. Der Abruf und die Beschaffung der Endgeräte erfolgt ebenfalls direkt über das ITZBund für das BMWSB nach Maßgabe der einschlägigen Beschaffungsvorgaben des Bundes. Die hierfür vereinbarten Service-Parameter unterliegen den Vorgaben der Gemeinsamen Geschäftsbedingungen des ITZBund. Das ITZBund ist dem Ressort des BMF zugeordnet. Weitere Unterlagen zu den Produkten oder den dortigen Geschäftsbedingungen können Sie bei dem zuständigen Ressort - dem BMF – bzw. dem ITZBund anfragen. Nach der Ressortvereinbarung mit dem BMI sollten im BMWSB bestimmte Regelungen des BMI weiterhin Anwendung finden. Darunter fällt auch die Hausanordnung zur Nutzung von Informationstechnik und Telekommunikationseinrichtungen. Unter Ziffer 5.4 der Hausanordnung werden Regelungen zum Umgang mit mobiler Informations- und Kommunikationstechnik getroffen. Diese gelten weiterhin; insbesondere ist in der Geschäftsordnung des BMWSB hierzu keine anderweitige Regelung getroffen worden. Die Hausanordnung zur Nutzung von Informationstechnik und Telekommunikationseinrichtungen können Sie bei dem zuständigen Ressort – dem BMI - anfragen. Mit freundlichen Grüßen