Richtlinien, Einschätzungen, und sonstige Dokumente bezüglich §7 DNG

- Eine Übersicht aller Dokumente, die dem Zweck dienen, bei Datenbereitstellungen des BMI §7 des Datennutzungsgesetzes einzuhalten.

Da es hier um die Aufassungen und Regelungen zur Gesetzeskonformität einer öffentlichen Stelle geht, mache ich bezüglich möglicher Kosten öffentliches Interesse geltend.

Ich bitte um Schwärzung schutzpflichtiger Daten.

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  • Datum
    15. März 2024
  • Frist
    17. April 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Eine Übersicht aller Dokumente, die…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Richtlinien, Einschätzungen, und sonstige Dokumente bezüglich §7 DNG [#303155]
Datum
15. März 2024 02:37
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Eine Übersicht aller Dokumente, die dem Zweck dienen, bei Datenbereitstellungen des BMI §7 des Datennutzungsgesetzes einzuhalten. Da es hier um die Aufassungen und Regelungen zur Gesetzeskonformität einer öffentlichen Stelle geht, mache ich bezüglich möglicher Kosten öffentliches Interesse geltend. Ich bitte um Schwärzung schutzpflichtiger Daten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303155 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303155/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4.13002/28#854 Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 15. März 2024 bitten Sie beim Bundesmin…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Richtlinien, Einschätzungen, und sonstige Dokumente bezüglich §7 DNG [#303155]
Datum
5. April 2024 10:25
Status
ZII4.13002/28#854 Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 15. März 2024 bitten Sie beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) um folgende Informationen: - Eine Übersicht aller Dokumente, die dem Zweck dienen, bei Datenbereitstellungen des BMI §7 des Datennutzungsgesetzes einzuhalten. Hierauf antworte ich Ihnen gern wie folgt: Grundsätzlich wird für die Aufbereitung von Daten des BMI i.S. des § 7 Datennutzungsgesetz (DNG) derselbe Qualitätsmaßstab angewandt, der auch für die Veröffentlichung von offenen Daten nach dem § 12a E-Government-Gesetz (EGovG) angelegt wird. Das bedeutet, dass die nach § 7 Abs. 2 DNG bereitgestellten Daten unter Verweis auf § 12a Abs. 1 und 5 EGovG maschinenlesbar und mit Metadaten versehen sein müssen. Für die Maschinenlesbarkeit und für die Metadaten sind dabei möglichst offene Standards und Formate anzuwenden. Dokumente, die sich explizit und unmittelbar auf die Umsetzung der Norm des § 7 DNG beziehen, gibt es beim BMI nicht. Allerdings werden potenzielle Datenbereitsteller des BMI auf die gleichermaßen geltenden Dokumentationen zur Veröffentlichungspflicht von offenen Daten nach § 12a EGovG verwiesen. Diese Dokumente und Informationen sind öffentlich zugänglich und über nachfolgende Internetauftritte zum Abruf erreichbar: 1. Generelle Informationen: Wissensbibliothek Open Data des Kompetenzzentrums Open Data (CCOD), Link: https://www.bva.bund.de/DE/Services/Behoerden/Beratung/Beratungszentrum/OpenData/Vorlagen-Hilfsmittel/vorlagen-hilfsmittel_node.html 2. Zur Maschinenlesbarkeit, siehe „Leitfaden Anforderungen an die Daten“ (S. 5ff.), Link: https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Methoden/open_data_anforderungen_daten.pdf?__blob=publicationFile&v=3 3. Zu den Metadaten, siehe „Leitfaden Metadaten“, Link: https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Methoden/open_data_leitfaden_metadaten.pdf?__blob=publicationFile&v=6 4. Weiter Informationen zu Formaten und Metadaten liefert auch das Metadatenportal GovData in seinen FAQ (frequently asked questions/häufig gestellte Fragen), siehe: https://www.govdata.de/web/guest/faq Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben.Mit freundlichen Grüßen