Richtlinien für Vergaben / Beschaffungen
die Zentrale Dienstvorschrift A-2190/2 „Beteiligung der Industrie in Integrierten Projektteams in den verschiedenen Phasen des novellierten Customer Product Management“.
Bei Verfahren zur Ermittlung und Deckung des Bedarfs an und die Nutzung von Produkten und Dienstleistungen für die Ausstattung, den Betrieb und den Einsatz der Bundeswehr werden, soweit erforderlich und (vergabe-)rechtlich vertretbar, durch das BAAINBw die Fachkompetenz der Wirtschaft/Industrie, insbesondere auch der Inhouse Gesellschaften, nach Maßgabe der o. g. Dienstvorschrift sachgerecht einbezogen.
Vor dem Hintergrund der langandauernden Vergabeverfahren einschließlich Rügen und Nachprüfungsverfahren, hat die Öffentlichkeit ein besonderes und berechtigtes Interesse zu erfahren, wie im Rahmen solcher Beschaffungsvorhaben die Wirtschaft / Industrie im Rahmen von Markterkundungen und der Vorbereitung von Vergabeverfahren einbezogen wird.
Anfrage erfolgreich
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Datum8. Oktober 2021
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10. November 2021
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