Richtlinien, Leitfäden und Ähnliches zum Thema „Nebentätigkeiten“

sämtliche Richtlinien, Leitfäden und Ähnliches zum Thema „Nebentätigkeiten“

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Februar 2024
  • Frist
    21. März 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Richtlinien, Leitfäden u…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Richtlinien, Leitfäden und Ähnliches zum Thema „Nebentätigkeiten“ [#300435]
Datum
18. Februar 2024 10:59
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Richtlinien, Leitfäden und Ähnliches zum Thema „Nebentätigkeiten“
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300435 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300435/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Az.: IM1-0221-48/19 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht an das Ministerium de…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN: Richtlinien, Leitfäden und Ähnliches zum Thema „Nebentätigkeiten“ [#300435]
Datum
11. März 2024 11:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: IM1-0221-48/19 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht an das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg. Anbei übersenden wir die hier vorliegenden Informationen, die wir Ihrer Anfrage zuordnen konnten. Bei den zugrundeliegenden Rechtsvorschriften handelt es sich nicht um amtliche Informationen im Sinne von § 3 Nummer 3 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes. Insoweit erlauben wir uns, auf landesrecht-bw.de zu verweisen. Wir weisen zudem auf Folgendes hin: Das Schreiben "Hinweise zu Tätigkeiten für Selbsthilfeeinrichtungen" ist aktuell nicht mehr relevant, da die ursprüngliche Problematik seit geraumer Zeit nicht mehr aufgetreten ist. Außerdem hat das Nebentätigkeitsrecht mit dem Gesetz zur Änderung kommunalwahlrechtlicher und anderer Vorschriften (siehe beigefügtes Gesetzblatt, Seiten 137, 141, 143) Änderungen erfahren. Zum einen ist die Ablieferungspflicht für Vergütungen für Nebentätigkeiten nach § 64 Absatz 3 Nummer 3 des Landesbeamtengesetzes, die der Beamtin oder dem Beamten mit Rücksicht auf die dienstliche Stellung übertragen wurden, entfallen. Zum anderen wurde die Ablieferungsfreigrenze für Nebentätigkeitsvergütungen nach § 5 Absatz 3 der Verordnung der Landesregierung über die Nebentätigkeit der Beamten und Richter auf einheitlich 9.600 € angehoben; die Staffelung nach Besoldungsgruppen wurde aufgehoben. Das beigefügte Dokument "Hinweise zur Ausübung von Nebentätigkeiten" muss insoweit noch angepasst werden. Mit freundlichen Grüßen

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