Richtlinien, Leitfäden und Ähnliches zum Thema „Nebentätigkeiten“

sämtliche Richtlinien, Leitfäden und Ähnliches zum Thema „Nebentätigkeiten“

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Februar 2024
  • Frist
    14. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Richtlinien, Leitfäden u…
An Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Richtlinien, Leitfäden und Ähnliches zum Thema „Nebentätigkeiten“ [#299894]
Datum
12. Februar 2024 08:32
An
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Richtlinien, Leitfäden und Ähnliches zum Thema „Nebentätigkeiten“
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299894 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299894/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Ihre Anfrage vom 12. Februar 2024 [#299894] Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag …
Von
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Anfrage vom 12. Februar 2024 [#299894]
Datum
5. März 2024 19:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag vom 12. Februar 2024 nach § 1 Abs. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG), mit welchem Sie um Übersendung sämtlicher Richtlinien, Leitfäden und Ähnliches zum Thema "Nebentätigkeiten" bitten. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen wendet die geltenden gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen des Nebentätigkeitsrechts an. Dies sind im Bereich der Beamtinnen und Beamten des Landes Baden-Württemberg § 40 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG), die §§ 60 bis 66 Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg (LBG) und die Verordnung der Landesregierung über die Nebentätigkeit der Beamten und Richter (Landesnebentätigkeitsverordnung - LNTVO) sowie die Ziffern 33 bis einschließlich 38 der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Durchführung beamtenrechtlicher Vorschriften (BeamtVwV). Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist insbesondere die Regelung des § 3 Abs. 4 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) einschlägig. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat keine eigenen Richtlinien, Leitfäden oder Ähnliches zum Thema "Nebentätigkeiten" erlassen, die - so unser Verständnis Ihrer Anfrage - als interne Vorgaben die Rechtsanwendung regeln. Eine Gebühr wird für diese Auskunft nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen