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Richtlinien u.Ä: Teilnahme an Gottesdiensten v. anders-/nichtkonfession. Grunschüler_innen an Gem. Grundschulen,Katalog zulässiger Drohungen gg. anders-/nichtkonfessionelle Sorgeberechtigte,Meldungen für GGS Garthestr Köln 18/19

Anweisungen, Richtlinien zur Teilnahme an Kirchengottestdiensten von anders-/nicht-konfessionellen Grunschüler_innen an Gemeinschaftlichen Grundschulen, Handlungsempfehlungen und Katalog zulässiger Drohungen gegen anders- und nicht-konfessionelle Sorgeberechtigte, Informationen zu Meldungen bzw. Beschwerden für die GGS Garthestr. in Köln, insbes. aus der 35. KW des Schuljahres 2018/19 allgemein und mit Hinweisen auf Antisemitismus im Besonderen.

Gibt es ggf. auch Kooperationsvereinbarungen bzw. Handlungsempfehlungen zwischen Schule, Kirchen, Polizei etc.? Ich frage, weil ich bei meinen Recherchen gelesen habe, dass rein prophylaktisch Polizeieinsätze zu Sicherstellung der obligatorischen Teilnahme von anders- und nichtkonfessionellen Kindern an Kirchengottesdiensten im Gespräch seien.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. November 2018
  • Frist
    14. Dezember 2018
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Richtlinien u.Ä: Teilnahme an Gottesdiensten v. anders-/nichtkonfession. Grunschüler_innen an Gem. Grundschulen,Katalog zulässiger Drohungen gg. anders-/nichtkonfessionelle Sorgeberechtigte,Meldungen für GGS Garthestr Köln 18/19 [#34589]
Datum
11. November 2018 15:16
An
Bezirksregierung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anweisungen, Richtlinien zur Teilnahme an Kirchengottestdiensten von anders-/nicht-konfessionellen Grunschüler_innen an Gemeinschaftlichen Grundschulen, Handlungsempfehlungen und Katalog zulässiger Drohungen gegen anders- und nicht-konfessionelle Sorgeberechtigte, Informationen zu Meldungen bzw. Beschwerden für die GGS Garthestr. in Köln, insbes. aus der 35. KW des Schuljahres 2018/19 allgemein und mit Hinweisen auf Antisemitismus im Besonderen. Gibt es ggf. auch Kooperationsvereinbarungen bzw. Handlungsempfehlungen zwischen Schule, Kirchen, Polizei etc.? Ich frage, weil ich bei meinen Recherchen gelesen habe, dass rein prophylaktisch Polizeieinsätze zu Sicherstellung der obligatorischen Teilnahme von anders- und nichtkonfessionellen Kindern an Kirchengottesdiensten im Gespräch seien. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um eine aussagekräftige Eingangsbestätigung mit Informationen zur Sachbe…
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Richtlinien u.Ä: Teilnahme an Gottesdiensten v. anders-/nichtkonfession. Grunschüler_innen an Gem. Grundschulen,Katalog zulässiger Drohungen gg. anders-/nichtkonfessionelle Sorgeberechtigte,Meldungen für GGS Garthestr Köln 18/19 [#34589]
Datum
19. November 2018 20:58
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um eine aussagekräftige Eingangsbestätigung mit Informationen zur Sachbearbeitungszuständigkeit. Im Übrigen hat Ihnen der Gesetzgeber aufgetragen, Informationsfreiheitsanfragen "unverzüglich" zu beantworten, allerspätestens nach 1 Monat. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34589 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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