Richtlinien Verleih von Material durch Arbeitskreise

Der Arbeitskreis Kultur und Kommunikation (AKK) ist ein Arbeitskreis des AStA. Er existiert gleichzeitig auch als privatrechtlicher eingetragener Verein. Das birgt Potential für Unklarheiten über Kompetenzen

Bitte liefern Sie Auskunft über:

1. Eine Auflistung des Materials (Kategorien hinreichend, keine Stücklistung notwendig), das unter Verwaltung des AKK steht und Eigentum der Verfassten Studierendenschaft (VS) oder des AStA ist, sowie eine finanzielle Größenordnung (gerundet auf Einheiten von 1000€)
2. die Rechtsgrundlage (ggf. auch Satzung) nach der dieses Material verliehen wird, und an wen,
3. insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit Ausschluss einzelner Organe der VS aus dem Kreis der Beliehenen, und
4. inwiefern der Vorstand des privatrechtlichen AKK Vereins über die Beleihung von Organen der VS mit Eigentum des AStA bzw. der VS alleine oder in Rücksprache (ggf. mit wem) entscheiden kann.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Mai 2019
  • Frist
    12. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Arbeitskreis …
An AStA am Karlsruher Institut für Technologie Details
Von
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Betreff
Richtlinien Verleih von Material durch Arbeitskreise [#141827]
Datum
13. Mai 2019 23:24
An
AStA am Karlsruher Institut für Technologie
Status
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Arbeitskreis Kultur und Kommunikation (AKK) ist ein Arbeitskreis des AStA. Er existiert gleichzeitig auch als privatrechtlicher eingetragener Verein. Das birgt Potential für Unklarheiten über Kompetenzen Bitte liefern Sie Auskunft über: 1. Eine Auflistung des Materials (Kategorien hinreichend, keine Stücklistung notwendig), das unter Verwaltung des AKK steht und Eigentum der Verfassten Studierendenschaft (VS) oder des AStA ist, sowie eine finanzielle Größenordnung (gerundet auf Einheiten von 1000€) 2. die Rechtsgrundlage (ggf. auch Satzung) nach der dieses Material verliehen wird, und an wen, 3. insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit Ausschluss einzelner Organe der VS aus dem Kreis der Beliehenen, und 4. inwiefern der Vorstand des privatrechtlichen AKK Vereins über die Beleihung von Organen der VS mit Eigentum des AStA bzw. der VS alleine oder in Rücksprache (ggf. mit wem) entscheiden kann.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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