Richtlinien Verleih von Material durch Arbeitskreise
Der Arbeitskreis Kultur und Kommunikation (AKK) ist ein Arbeitskreis des AStA. Er existiert gleichzeitig auch als privatrechtlicher eingetragener Verein. Das birgt Potential für Unklarheiten über Kompetenzen
Bitte liefern Sie Auskunft über:
1. Eine Auflistung des Materials (Kategorien hinreichend, keine Stücklistung notwendig), das unter Verwaltung des AKK steht und Eigentum der Verfassten Studierendenschaft (VS) oder des AStA ist, sowie eine finanzielle Größenordnung (gerundet auf Einheiten von 1000€)
2. die Rechtsgrundlage (ggf. auch Satzung) nach der dieses Material verliehen wird, und an wen,
3. insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit Ausschluss einzelner Organe der VS aus dem Kreis der Beliehenen, und
4. inwiefern der Vorstand des privatrechtlichen AKK Vereins über die Beleihung von Organen der VS mit Eigentum des AStA bzw. der VS alleine oder in Rücksprache (ggf. mit wem) entscheiden kann.
Anfrage eingeschlafen
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Datum13. Mai 2019
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12. Juni 2019
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