Richtlinien zum Betrieb des Twitteraccounts des BMWi

<< Antragsteller:in >> Ihre internen Richtlinien zum Betrieb des Twitter-Accounts des BMWi (@BMWi_Bund)
Daraus soll hervorgehen, nach welchen Richtlinien geantwortet, geliked oder ein Inhalt geteilt wird (Retweet bzw. Retweet mit Kommentar, auch als Tweet zitieren bekannt). Ebenso interessiert mich, wieviele Personen den Account managen und um welche Uhrzeiten.
Da Sie eine Social-Media-Management-Software namens Facelift Cloud verwenden, senden Sie mir bitte auch die Rechnungen hierfür der letzten drei Monate zu.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Juni 2019
  • Frist
    19. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antragsteller/in Ih…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Richtlinien zum Betrieb des Twitteraccounts des BMWi [#150916]
Datum
16. Juni 2019 11:48
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antragsteller/in Ihre internen Richtlinien zum Betrieb des Twitter-Accounts des BMWi <<E-Mail-Adresse>> Daraus soll hervorgehen, nach welchen Richtlinien geantwortet, geliked oder ein Inhalt geteilt wird (Retweet bzw. Retweet mit Kommentar, auch als Tweet zitieren bekannt). Ebenso interessiert mich, wieviele Personen den Account managen und um welche Uhrzeiten. Da Sie eine Social-Media-Management-Software namens Facelift Cloud verwenden, senden Sie mir bitte auch die Rechnungen hierfür der letzten drei Monate zu. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Antragsteller/in- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG vom 16. Jun…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
IFG-Antrag: Richtlinien zum Betrieb des Twitteraccounts des BMWi (#150916)
Datum
20. Juni 2019 14:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG vom 16. Juni 2019 im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Für die Bearbeitung des Antrags ist das Referat LB3 Antragsteller/in Bürgerdialog zuständig. Die voraussichtliche Bearbeitungszeit beträgt einen Monat. Bei Verzögerungen erhalten Sie eine Zwischennachricht. Wir danken Ihnen für Ihren Antrag. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 16.06.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in mit Schreiben vom 1…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 16.06.2019
Datum
12. Juli 2019 10:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Schreiben vom 16. Juni 2019 beantragen Sie nach dem Informationsfreiheitsgesetz („IFG“) Zugang zu • internen Richtlinien zum Betrieb des Twitter-Accounts des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie („BMWi“), aus denen hervorgeht nach welchen Richtlinien geantwortet, geliked oder ein Inhalt geteilt wird, • Informationen darüber, wie viele Personen und zu welchen Uhrzeiten den Account des BMWi betreuen, • und zu Rechnungen des Social-Media-Tools Facelift Cloud der letzten drei Monate. Nach Prüfung Ihres Antrages handelt es sich insbesondere beim dritten Punkt um Informationen, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und personenbezogene Daten enthalten. Sollen solche Daten offengelegt werden, sieht das IFG die Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren vor, § 6 i.V.m. 8 IFG. Für die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahren bedarf es einer Begründung, § 7 Abs. 1 S. 3 IFG. Bislang haben Sie mir eine Begründung nicht mitgeteilt. Ich möchte Sie daher bitten, dies nachzuholen. Eine Drittbeteiligung wäre im vorliegenden Fall ggf. nicht notwendig, wenn Sie auf die Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bzw. personenbezogenen Daten verzichten und Ihren Antrag insbesondere hinsichtlich des dritten Punktes zurücknehmen würden. Ich weise darauf hin, dass für den mit dem Drittbeteiligungsverfahren verbundenen deutlich höheren Verwaltungsaufwand zudem Gebühren nach § 10 Abs. 1 IFG i.V.m. Anlage 1, Teil A Nr. 1.3 der Informationsgebührenverordnung mit einem Gebührenrahmen von 60 bis 500 Euro anfallen können. Die genaue Höhe richtet sich insbesondere nach dem Umfang entstehenden Verwaltungsaufwands, der bislang noch nicht abschließend abgeschätzt werden kann. Bitte teilen Sie mir bis zum 26.7.2019 mit, ob Sie auch bei Erhebung von Gebühren an Ihrem Antrag festhalten möchten. Wenn Sie an Ihrem Antrag festhalten, teilen Sie bitte auch mit, ob Sie auf die Herausgabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bzw. personenbezogenen Daten festhalten wollen und die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens wünschen. Zudem würde ich Sie zur Bescheidung Ihres Antrags bitten, eine postalische Anschrift zu übermitteln. Bis zu Ihrer Rückmeldung setze ich die Bearbeitung Ihres Antrags aus. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 16.06.2019 [#150916] Sehr geehrteAntragsteller/in ich b…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 16.06.2019 [#150916]
Datum
12. Juli 2019 11:22
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bezweifle stark, dass Sie den Verwaltungsaufwand nicht abschätzen können, da es sich hier um wenige Dokumente handelt, die Sie intern ohnehin verbucht haben. Falls Sie Probleme hinsichtlich Daten Dritter sehen, so können Sie mir auch die internen Posten für etwaige Ausgaben hinsichtlich der letzten drei Monate freigeben. Sollten Sie hiermit weiterhin Schwierigkeiten bzgl. Geschäftsgeheimnissen sehen, so würde es mich wundern, weil das BMWi ein Bundesministerium und kein Unternehmen ist. Somit weiche ich vom in der ersten Mail genannten Punkt (3) ab und ändere diesen in: * Abrechnungsposten bzgl. Social-Media-Verwaltung o.Ä. Sollten hierfür Gebühren anfallen, so fordere ich Sie auf, mit den Punkten (1) und (2) zu beginnen und mir bzgl. (3) nochmals zu schreiben, sodass ich meinen Antrag zurückziehen und in geänderter Form erneut stellen kann. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 150916 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Antragsteller/in- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/