Richtlinien zur Ausblendung von Kommentaren auf Twitter

mir ist aufgefallen, dass sie auf Twitter häufig Kommentare ausblenden, welche von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Besonders oft sind diese kritisch gegenüber der aktuellen Regierung oder Faeser.
Somit würde mich interessieren, welche Richtlinien/Anweisungen existieren, die das ausblenden von Kommentaren regelt und bitte Sie, mir diese zukommen zu lassen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. November 2023
  • Frist
    9. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: mir ist aufgefallen, dass sie auf Twi…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Richtlinien zur Ausblendung von Kommentaren auf Twitter [#291830]
Datum
7. November 2023 19:21
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
mir ist aufgefallen, dass sie auf Twitter häufig Kommentare ausblenden, welche von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Besonders oft sind diese kritisch gegenüber der aktuellen Regierung oder Faeser. Somit würde mich interessieren, welche Richtlinien/Anweisungen existieren, die das ausblenden von Kommentaren regelt und bitte Sie, mir diese zukommen zu lassen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291830 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291830/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4.13002/28#637 Sehr << Antragsteller:in >> die Bedingungen, unter denen Kommentare unter Beiträge…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: IFG - << Antragsteller:in >> - Richtlinien zur Ausblendung von Kommentaren auf Twitter [#291830] (#637)
Datum
9. November 2023 16:56
Status
Anfrage abgeschlossen
ZII4.13002/28#637 Sehr << Antragsteller:in >> die Bedingungen, unter denen Kommentare unter Beiträgen auf dem Profil des Bundesministeriums des Innern und für Heimat auf X (vormals Twitter) ausgeblendet werden, ergeben sich aus den Regeln der Netiquette. Diese können auf der Website des Ministeriums unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.bmi.bund.de/DE/service/kontakt/social-media-redaktion/social-media-redaktion-node.html. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für ihre Antwort. Jedoch frage ich Sie explizit, ob es noch weitere (möglicherweise interne…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG - << Antragsteller:in >> - Richtlinien zur Ausblendung von Kommentaren auf Twitter [#291830] (#637) [#291830]
Datum
10. November 2023 00:24
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für ihre Antwort. Jedoch frage ich Sie explizit, ob es noch weitere (möglicherweise interne) Anweisungen zum ausblenden von Kommentaren gibt, da viele Kommentare, welche nicht gegen die Netiquette verstoßen, aber besonders kritisch sind häufig ausgeblendet werden. Über die Zusendung solcher (internen) Anweisungen würde ich mich freuen, sofern sie vorhanden sind. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291830 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291830/

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesministerium des Innern und für Heimat Referat Z II 4 - 13002/28#637 Sehr << Antragsteller:in >>…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: - AW: IFG - << Antragsteller:in >> - Richtlinien zur Ausblendung von Kommentaren auf Twitter [#291830] (#637) [#291830]
Datum
20. November 2023 12:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium des Innern und für Heimat Referat Z II 4 - 13002/28#637 Sehr << Antragsteller:in >> zur Beantwortung Ihrer u.a. Anfrage teile ich Ihnen mit, dass im Bundesministerium des Innern und für Heimat keinerlei weiteren Vorgänge/Anweisungen vorhanden sind. Mit freundlichen Grüßen