Richtlinien zur Durchführung des Ankaufs im Rahmen der Intervention von Butter

In den Richtlinien zur Durchführung des Ankaufs im Rahmen der Intervention von Butter vom 28. Januar 2022
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"2.1 Unter den festgelegten Voraussetzungen kauft die BLE die ihr in der Zeit vom 01. Februar 2022 bis zum 30. September 2022 angebotene Butter, die in der Europäischen Union hergestellt wurde:
- zum Ankaufspreis (= 90 % des Referenzschwellenwert i. H. v. von 246,39 €/ 100*kg), bis zu der in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b) der Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 genannten Höchstmenge (50.000 t, EU-weit)"

Verstehe ich das richtig, dass hier bis zu 50.000t Butter angekauft werden?
Für welchen Verwendungszweck wird diese Butter erworben?
Welchen Hintergrund hat die verschlüsselte Bezeichnung des Herstellungs- und / oder Einlagerungsdatums der Butter?

Gerne können sie mir die Fragen so beantworten alternativ bitte ich um Zusendung von Dokumenten aus denen diese Informationen hervorgehen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Februar 2022
  • Frist
    17. März 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In den Richtlinie…
An Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Richtlinien zur Durchführung des Ankaufs im Rahmen der Intervention von Butter [#241022]
Datum
15. Februar 2022 19:46
An
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In den Richtlinien zur Durchführung des Ankaufs im Rahmen der Intervention von Butter vom 28. Januar 2022 ... "2.1 Unter den festgelegten Voraussetzungen kauft die BLE die ihr in der Zeit vom 01. Februar 2022 bis zum 30. September 2022 angebotene Butter, die in der Europäischen Union hergestellt wurde: - zum Ankaufspreis (= 90 % des Referenzschwellenwert i. H. v. von 246,39 €/ 100*kg), bis zu der in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b) der Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 genannten Höchstmenge (50.000 t, EU-weit)" Verstehe ich das richtig, dass hier bis zu 50.000t Butter angekauft werden? Für welchen Verwendungszweck wird diese Butter erworben? Welchen Hintergrund hat die verschlüsselte Bezeichnung des Herstellungs- und / oder Einlagerungsdatums der Butter? Gerne können sie mir die Fragen so beantworten alternativ bitte ich um Zusendung von Dokumenten aus denen diese Informationen hervorgehen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241022/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Sehr Antragsteller/in hiermit nehme ich Bezug auf Ihre E-Mail vom 15.12.2021, mit der Sie die Beantwortung mehrer…
Von
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Betreff
AW: Richtlinien zur Durchführung des Ankaufs im Rahmen der Intervention von Butter [#241022]
Datum
21. Februar 2022 11:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit nehme ich Bezug auf Ihre E-Mail vom 15.12.2021, mit der Sie die Beantwortung mehrerer Fragen zu den Richtlinien zur Durchführung des Ankaufs im Rahmen der Intervention von Butter vom 28. Januar 2022 begehren. Ihr Antrag ist mir zur weiteren Bearbeitung übertragen worden, da Sie damit Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) begehren. Als Anlage übersende ich Ihnen die Datenschutzhinweise der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu Ihrer Kenntnisnahme. Ihre Anfrage habe ich an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Sollten sich von dort noch Rückfragen an Sie ergeben, werde ich nochmals auf Sie zukommen. Abschließend mache ich Sie darauf aufmerksam, dass für die Herausgabe von Informationen aufgrund des IFG i.V.m. der entsprechenden Gebührenverordnung je nach Aufwand Gebühren bis zu 500,- € und Auslagen erhoben werden können. Nach Beantwortung der Fragen bzw. Zusammenstellung der Informationen werde ich unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Sehr Antragsteller/in hiermit nehme ich Bezug auf Ihre Anfrage vom 15.02.2022. Mittlerweile hat der Fachbereich …
Von
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Betreff
AW: Richtlinien zur Durchführung des Ankaufs im Rahmen der Intervention von Butter [#241022]
Datum
3. März 2022 14:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in hiermit nehme ich Bezug auf Ihre Anfrage vom 15.02.2022. Mittlerweile hat der Fachbereich die erwünschten Informationen zusammengestellt, die ich Ihnen nachfolgend zur Verfügung stelle: Zum angegebenen Interventionspreis (90 % des Referenzschwellenwertes) werden EU-weit bis zu 50.000 t Butter angekauft. Im Falle des Erreichens dieses Wertes wird seitens der EU-Kommission (KOM) entschieden, ob eine weitere Entlastung des Marktes durch weitere Ankäufe erforderlich ist. Wird dies bejaht, kann seitens der KOM ein weiterführendes Ankaufsverfahren im Ausschreibungsverfahren beschlossen werden. Hier liegen die Zuschlagspreise jedoch unter dem Interventionspreis, so dass je Interventionsperiode die Menge, für die der Interventionspreis gezahlt wird, EU-weit 50.000 t nicht überschreitet. Zweck ist einzig die Entlastung des Marktes durch Reduzierung der Buttermenge, die dem Markt zur Verfügung steht. Ziel ist es, den Marktpreis zu steigern, mindestens aber zu stabilisieren. Nach durchgeführtem Ankaufsverfahren wird die Ware eingelagert und, wenn die KOM eine ausrechende Stabilität des Marktes feststellt, diesem, z. B. im Wege eines Verkaufsverfahrens, wieder zugeführt. Die zum Ankauf angebotenen Butterkartons müssen mit dem Herstellungsdatum/ oder -woche versehen sein. Gem. Anhang IV Teil II Ziffer 2 VO (EU) 2016/1240 ist es zulässig dieses Datum zu verschlüsseln. In der bisherigen, langjährigen Praxis habe der Fachbereich noch nicht erlebt, dass hiervon Gebrauch gemacht wurde. Zum Hintergrund kann keine qualifizierte Auskunft geben werden. Es ist zu vermuten, dass auf Wunsch der Wirtschaft das Recht zu verschlüsseln in die Verordnung Einzug erhalten hat. Der Aufwand für die Bearbeitung Ihrer Anfrage war nicht besonders hoch, so dass wir in diesem Fall von einer Gebührenerhebung absehen. Ich hoffe, Ihnen mit den o.g. Informationen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, besten Dank für die Vollumfängliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragstelle…
An Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Richtlinien zur Durchführung des Ankaufs im Rahmen der Intervention von Butter [#241022]
Datum
3. März 2022 22:00
An
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, besten Dank für die Vollumfängliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241022/