Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
Klassifizierung: OFFEN - AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1
[cid:6DDD0BFAF3828026887F026932376A90.gif]
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1, 56073 Koblenz
Geschäftszeichen
ZA1.1 - 39-22-17
(IFG 23-09)
Bearbeiter
Frau Wagner
Telefon: (0261) 400 -
13129
E-Mail:
baainbwza1.1@<mailto:baainbwza1.1@>
bundeswehr.org
Koblenz, Sendedatum
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
1. Ihre Anfrage vom 15. Februar 2023
2. BAAINBw ZA1.1 - 39-22-17 vom 22. Februar 2023
(Eingangsbestätigung)
Sehr
<< Antragsteller:in >>
mit Ihrem Schreiben vom 15. Februar 2023 bitten Sie um Übersendung der Richtlinien zur Personalrotation auf verantwortungsvollen Posten.
Zu denen von Ihnen erbetenen Informationen teile ich Folgendes mit:
Auf die Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung vom 30. Juli 2004, die auf die Personalrotation Bezug nimmt, wird intern hingewiesen Diese Richtlinie ist im Internet veröffentlicht und damit leicht unter Angabe der Bezeichnung zu finden.
Ergänzend nimmt die Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) A-2100/1 auf die genannte Richtlinie mit der darin aufgeführten Personalrotation Bezug, mit der diese im Geschäftsbereich des BMVg umgesetzt wird. Darin finden sich u.a. auch Durchführungshinweise zur Personalrotation. Dieses Dokument ist als offen eingestuft und ebenfalls im Internet abrufbar.
Zusätzlich weise ich noch auf die Handreichung der AG Rotation zur Umsetzung der Rotation in besonders korruptionsgefährdeten Bereichen vom BMI (Az 04 - 13 004/5 vom 10.06.2010) hin. Diese Handreichung ist ebenfalls im Internet veröffentlicht, und unter Angabe der Bezeichnung zu finden.
Mit freundlichen Grüßen