Riesenposter an der Warschauer Brücke
Am Gebäude Warschauer Straße mit der Hausnummer 36 befinden sich in Richtung Tamara-Danz-Straße zwei Riesenposter an einem Haus, die von der Warschauer Brücke aus sichtbar sind. Nach Informationen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sind Riesenposter nur temporär an Baugerüsten für eine maximale Dauer von 6 Monaten genehmigungsfähig.
Auf welcher Grundlage erfolgte die Genehmigung für besagte Poster? Ich bitte um digitale Übersendung der Genehmigungsschreiben, sofern dafür keine Kosten anfallen.
Wie lange ist die Genehmigung gültig?
Wurde bei der Genehmigung das "Handbuch Stadtbild Berlin - Werbekonzept" der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt berücksichtigt, dass die Brücke als "Brücke besonderer Stadtbildprägung" ausweist und damit ein Riesenposter an Baugerüsten nur als bedingt Stadtbildverträglich betrachtet?
Welche finanziellen Auswirkungen hat die Genehmigung der Poster dort auf den Bezirk Friedrichsshain-Kreuzberg?
Information nicht vorhanden
-
Datum4. Juni 2019
-
6. Juli 2019
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!