Riesenposter an der Warschauer Brücke

Am Gebäude Warschauer Straße mit der Hausnummer 36 befinden sich in Richtung Tamara-Danz-Straße zwei Riesenposter an einem Haus, die von der Warschauer Brücke aus sichtbar sind. Nach Informationen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sind Riesenposter nur temporär an Baugerüsten für eine maximale Dauer von 6 Monaten genehmigungsfähig.
Auf welcher Grundlage erfolgte die Genehmigung für besagte Poster? Ich bitte um digitale Übersendung der Genehmigungsschreiben, sofern dafür keine Kosten anfallen.
Wie lange ist die Genehmigung gültig?
Wurde bei der Genehmigung das "Handbuch Stadtbild Berlin - Werbekonzept" der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt berücksichtigt, dass die Brücke als "Brücke besonderer Stadtbildprägung" ausweist und damit ein Riesenposter an Baugerüsten nur als bedingt Stadtbildverträglich betrachtet?
Welche finanziellen Auswirkungen hat die Genehmigung der Poster dort auf den Bezirk Friedrichsshain-Kreuzberg?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. Juni 2019
  • Frist
    6. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Riesenposter an der Warschauer Brücke [#148471]
Datum
4. Juni 2019 14:32
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am Gebäude Warschauer Straße mit der Hausnummer 36 befinden sich in Richtung Tamara-Danz-Straße zwei Riesenposter an einem Haus, die von der Warschauer Brücke aus sichtbar sind. Nach Informationen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sind Riesenposter nur temporär an Baugerüsten für eine maximale Dauer von 6 Monaten genehmigungsfähig. Auf welcher Grundlage erfolgte die Genehmigung für besagte Poster? Ich bitte um digitale Übersendung der Genehmigungsschreiben, sofern dafür keine Kosten anfallen. Wie lange ist die Genehmigung gültig? Wurde bei der Genehmigung das "Handbuch Stadtbild Berlin - Werbekonzept" der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt berücksichtigt, dass die Brücke als "Brücke besonderer Stadtbildprägung" ausweist und damit ein Riesenposter an Baugerüsten nur als bedingt Stadtbildverträglich betrachtet? Welche finanziellen Auswirkungen hat die Genehmigung der Poster dort auf den Bezirk Friedrichsshain-Kreuzberg?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Riesenposter an der Warschauer Brücke“ vom 04.06…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Riesenposter an der Warschauer Brücke [#148471]
Datum
7. Juli 2019 16:04
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Riesenposter an der Warschauer Brücke“ vom 04.06.2019 (#148471) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 148471 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Riesenposter an der Warschauer Brücke“ vom 04.06…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Riesenposter an der Warschauer Brücke [#148471]
Datum
16. Mai 2020 13:45
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Riesenposter an der Warschauer Brücke“ vom 04.06.2019 (#148471) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 316 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 148471 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/148471

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Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist nicht im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg eingegangen. Bitte ric…
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
AW: Riesenposter an der Warschauer Brücke [#148471]
Datum
18. Mai 2020 08:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist nicht im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg eingegangen. Bitte richten Sie Ihre Rückfrage an fragdenstaat.de oder senden Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail zu. Mit freundlichen Grüßen