Risiko-Analysemodelle

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

In der Antwort zu meiner Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 7.6.2022 (Zeichen RCE 1409.1 - 35/2022) schrieb die Bundesagentur für Arbeit: “Im Rahmen der Kriminalitätsprävention innerhalb der Organisation und auch zur Bekämpfung von kriminellem Sozialleistungsmissbrauch im Rahmen organisierter Kriminalität analysiert die BA Tatmuster und entwickelt auf dieser Grundlage Analysemodelle, um präventiv tätig werden und/oder den rechts-widrigen Bezug von Sozialleistungen verhindern zu können. Die Analyse der täglichen Transaktionen erfolgt vor allem unter Einsatz von regelbasierten Algorithmen.”

Bitte übersenden Sie mir folgende Informationen zu diesen Analysemodellen:

1.a Dokumente mit einer vollständigen Auflistung der Eingabeparameter der Analysemodelle.
1.b Dokumente, die beschreiben, wie die Parameter aus 1.a definiert und/oder abgeleitet sind.
2.a Technische Dokumentation zu Code und Algorithmen, die im Rahmen von solchen Analysemodellen verwendet werden.
3.b Dokumente mit den folgenden Informationen: (1) Name aller verwendeten Modelle; (2) Die verwendete(n) Programmiersprache(n).
3.c Quellcode der Analysemodelle.
4.a Dokumente über die Ausgaben der Analysemodelle sowie Beispielausgaben.
4.b Handreichungen und Anleitungen für Endbenutzer:innen zur Interpretation der Ausgaben der Analysemodelle und weiteren Verfahrensweise.
5. Dokumente zu Tests und Evaluationen der Analysemodelle.
6.a Datenschutzfolgeabschätzungen, die mit den Analysemethoden in Verbindung stehen.
6.b Handbücher und andere Anleitungen für die Interpretation der Resultate der Analysemodelle. Ich bitte um Zusendung der zur Zeit aktuellen Ausgabe(n).
7 Evaluationsberichte, die die Performance der Analysemodelle einschätzen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. September 2022
  • Frist
    7. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, In der Antwort zu meiner Anfrage nach dem Information…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Risiko-Analysemodelle [#258486]
Datum
5. September 2022 18:26
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, In der Antwort zu meiner Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 7.6.2022 (Zeichen RCE 1409.1 - 35/2022) schrieb die Bundesagentur für Arbeit: “Im Rahmen der Kriminalitätsprävention innerhalb der Organisation und auch zur Bekämpfung von kriminellem Sozialleistungsmissbrauch im Rahmen organisierter Kriminalität analysiert die BA Tatmuster und entwickelt auf dieser Grundlage Analysemodelle, um präventiv tätig werden und/oder den rechts-widrigen Bezug von Sozialleistungen verhindern zu können. Die Analyse der täglichen Transaktionen erfolgt vor allem unter Einsatz von regelbasierten Algorithmen.” Bitte übersenden Sie mir folgende Informationen zu diesen Analysemodellen: 1.a Dokumente mit einer vollständigen Auflistung der Eingabeparameter der Analysemodelle. 1.b Dokumente, die beschreiben, wie die Parameter aus 1.a definiert und/oder abgeleitet sind. 2.a Technische Dokumentation zu Code und Algorithmen, die im Rahmen von solchen Analysemodellen verwendet werden. 3.b Dokumente mit den folgenden Informationen: (1) Name aller verwendeten Modelle; (2) Die verwendete(n) Programmiersprache(n). 3.c Quellcode der Analysemodelle. 4.a Dokumente über die Ausgaben der Analysemodelle sowie Beispielausgaben. 4.b Handreichungen und Anleitungen für Endbenutzer:innen zur Interpretation der Ausgaben der Analysemodelle und weiteren Verfahrensweise. 5. Dokumente zu Tests und Evaluationen der Analysemodelle. 6.a Datenschutzfolgeabschätzungen, die mit den Analysemethoden in Verbindung stehen. 6.b Handbücher und andere Anleitungen für die Interpretation der Resultate der Analysemodelle. Ich bitte um Zusendung der zur Zeit aktuellen Ausgabe(n). 7 Evaluationsberichte, die die Performance der Analysemodelle einschätzen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Risiko-Analysemodelle“ vom 05.09.2022 (#258486…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Risiko-Analysemodelle [#258486]
Datum
10. Oktober 2022 15:55
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Risiko-Analysemodelle“ vom 05.09.2022 (#258486) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>