Risiko- und Krisenkommunikation

- die Studie / das Gutachten zur Risiko- und Krisenkommunikation (2004)

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    16. August 2019
  • Frist
    18. September 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Studie / das …
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Risiko- und Krisenkommunikation [#164121]
Datum
16. August 2019 23:20
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Studie / das Gutachten zur Risiko- und Krisenkommunikation (2004)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen vom 16.08.2019. …
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: Risiko- und Krisenkommunikation [#164121]
Datum
19. August 2019 11:48
Status
Warte auf Antwort
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17,6 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen vom 16.08.2019. Hiermit bestätigen wir Ihnen, dass wir Ihre Anfrage mit der Nummer 164121 erhalten haben. Wir werden zeitnah auf diese zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse am Bundesamt für Bevölkerungsschutz …
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: Risiko- und Krisenkommunikation [#164121]
Datum
23. August 2019 15:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse am Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Anbei erhalten Sie die Auskünfte unseres Hauses auf Ihren Antrag nach IFG/UIG/VIG vom 16.08.2019 [#164121]. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich verweise zur Konkretisierung meines Antrags auf Seite 37 der BT-Drs. 19/2448. M…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Risiko- und Krisenkommunikation [#164121]
Datum
27. August 2019 02:07
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich verweise zur Konkretisierung meines Antrags auf Seite 37 der BT-Drs. 19/2448. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 164121 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr geehrteAntragsteller/in bei der von Ihnen unter Bezugnahme auf die BT-Drs. 19/2448, S. 37 angeforderte Studi…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: Risiko- und Krisenkommunikation [#164121]
Datum
16. September 2019 14:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bei der von Ihnen unter Bezugnahme auf die BT-Drs. 19/2448, S. 37 angeforderte Studie „Risiko- und Krisenkommunikation“ aus dem Jahr 2004 handelt es sich um eine Machbarkeitsstudie zur Nutzung von „Expertennetzwerken“ des Arbeitskreises Bevölkerungsschutz. Da Ihr Antrag vertraulich übermittelte Informationen Dritter betrifft, ist ein Drittbeteiligungsverfahren einzuleiten. Der Parteiwille ist zu ermitteln und das objektiv schutzwürdige Geheimhaltungsinteresse zu prüfen. Ich weise darauf hin, dass ein etwaiger Informationszugang auf Grund der Durchführung des Drittbeteiligungsverfahrens und des damit verbundenen erhöhten Verwaltungsaufwands voraussichtlich nicht mehr im Rahmen einer einfachen Auskunft nach § 10 Abs. 1 S. 2 IFG erfolgen kann. Vielmehr werden voraussichtlich Gebühren zu erheben sein. Die genaue Höhe der zu entrichtenden Gebühren wird zum Abschluss der Bearbeitung per Bescheid festgesetzt und orientiert sich wesentlich am tatsächlich entstandenen Verwaltungsaufwand. Insoweit ist es leider nicht möglich, die zu erwartenden Kosten vorab detailliert aufzuschlüsseln. Leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag weitergeleitet. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, Ihre Postanschrift mitzuteilen. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen. Dies ist auch deshalb erforderlich, weil absehbar ist, dass Ihre Anfrage nicht im kostenfreien Rahmen zu bearbeiten ist. Im Übrigen ist aus der von Ihnen zitierten BT-Drs. 19/2448, S. 37 ersichtlich, dass die Studie „Machbarkeitsstudie Bevölkerungswarnung im Festnetz“ aus dem Jahr 2004 der Geheimhaltung unterliegt. Sollte ich bis zum 23. September 2019 keine Rückmeldung von ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie Ihre Anträge unter der Nr. 164121 und 164122 unter diesen Umständen nicht aufrechterhalten. Mit freundlichen Grüßen