Risikoabschätzung zu Lockerungen der Coronaschutzmaßnahmen an Schulen

Gutachten, Stellungnahmen, Protokolle und alle weiteren Dokumente bzgl. einer Risikoabschätzung zu den von Frau Prien angekündigten Lockerungen der Maßnahmen, insbesondere Wegfall von Test- und Maskenpflicht in Schulen, sofern vorhanden aufgeschlüsselt nach zu erwartenden Todesfällen, LongCovid-Fällen, PIMS sowie Auswirkungen auf psychische Erkrankungen und Suizidraten durch die zu erwartende erhöhte psychische Belastung, jeweils aufgeschlüsselt nach Minderjährigen und Volljährigen (ausgenommen PIMS)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Februar 2022
  • Frist
    23. März 2022
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) Details
Von
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Betreff
Risikoabschätzung zu Lockerungen der Coronaschutzmaßnahmen an Schulen [#241361]
Datum
19. Februar 2022 15:39
An
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gutachten, Stellungnahmen, Protokolle und alle weiteren Dokumente bzgl. einer Risikoabschätzung zu den von Frau Prien angekündigten Lockerungen der Maßnahmen, insbesondere Wegfall von Test- und Maskenpflicht in Schulen, sofern vorhanden aufgeschlüsselt nach zu erwartenden Todesfällen, LongCovid-Fällen, PIMS sowie Auswirkungen auf psychische Erkrankungen und Suizidraten durch die zu erwartende erhöhte psychische Belastung, jeweils aufgeschlüsselt nach Minderjährigen und Volljährigen (ausgenommen PIMS)
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 241361 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241361/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Risikoabschätzung zu Lockerungen der Coronasch…
An Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) Details
Von
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Betreff
AW: Risikoabschätzung zu Lockerungen der Coronaschutzmaßnahmen an Schulen [#241361]
Datum
23. März 2022 01:32
An
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Risikoabschätzung zu Lockerungen der Coronaschutzmaßnahmen an Schulen“ vom 19.02.2022 (#241361) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Risikoabschätzung zu Lockerungen der Coronasch…
An Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Risikoabschätzung zu Lockerungen der Coronaschutzmaßnahmen an Schulen [#241361]
Datum
29. April 2022 23:58
An
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Risikoabschätzung zu Lockerungen der Coronaschutzmaßnahmen an Schulen“ vom 19.02.2022 (#241361) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 38 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>