Nicht-öffentliche Anhänge:
Sehr geehrteAntragsteller/in
vielen Dank für Ihre Anfrage an den Landesbetrieb Verkehr in Lübeck zum Feldversuch eHighway (FESH) vom 15. April und Ihr damit verbundenes Interesse an dem Forschungsvorhaben. Ich antworte Ihnen als zuständiger Projektleiter des Wirtschafts-, und Verkehrsministeriums in Kiel.
Der Feldversuch an der Autobahn (BAB) 1 baut auf verschiedene Vorgängerprojekte, wie z. B. in Groß Dölln in Brandenburg, auf. In diesen Vorgängerprojekten, die nicht im öffentlichen Verkehrsraum stattfanden, wurden auch maßgebliche Risiken, die mit dem Projekt verbunden sein können, zusammen mit der Bundesanstalt für Straßenwesen erforscht. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse sind in das Projekt in Schleswig-Holstein (SH) eingeflossen.
Zur Risikoanalyse des eHighways an der A1 in SH kann ich Ihnen mitteilen, dass im Rahmen des Genehmigungsverfahrens alle Träger öffentlicher Belange, die sich mit Sicherheitsfragen an und auf der Autobahn befassen (z. B. Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst), durch die Übersendung technischer Planunterlagen beteiligt wurden. Alle Träger öffentlicher Belange hatten damit Gelegenheit, die im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeiten anfallenden Fragen und Anregungen mit der Straßenbauverwaltung zu diskutieren und weitere Anforderungen an die Anlage zu formulieren. Diese Gelegenheit wurde auch genutzt. Alle Fragestellungen wurden einvernehmlich gelöst.
Eine spezielle Datei oder Unterlage im Sinne einer Risikoanalyse wurde bisher von den Fachleuten nicht gefordert und daher auch nicht angefertigt. Daher kann ich Ihnen diese auch nicht übersenden. Es wurden neben den bestehenden Erkenntnissen und Anforderungen aus dem Genehmigungsverfahren Maßnahmen für den Bau und den Betrieb abgeleitet und umgesetzt.
Der Teststrecke wird rund um die Uhr von einer Schaltstelle überwacht. Diese kontrolliert die Sensoren-, Schalt- und Anlagenzustände und gewährleistet die Systemsicherheit ggf. per Fernwirkeinrichtung. Die Leitstellen von Polizei und Feuerwehr können bei der Schaltstelle jederzeit eine Abschaltung anfordern und lassen sich diese quittieren. Die Anlage ist dann in einem sicheren Zustand, d.h. gemäß den elektrotechnischen Sicherheitsregeln geerdet und kurzgeschlossen.
Wenngleich dies unwahrscheinlich ist, sollten Sie als Verkehrsteilnehmer und Ersthelfer bei einem Unfall darauf achten, ob irgendwo Kontakt mit den Oberleitungen besteht. Dann sollten Insassen betroffener Fahrzeuge in diesen bleiben und Ersthelfer 1m Abstand halten bis sichergestellt ist, dass die Anlage abgeschaltet ist. Beim Notruf ist die Leitstelle entsprechend über den Oberleitungskontakt zu informieren. Diese Situation ist vergleichbar mit dem Verhalten bei dem Bruch von Oberleitungen bei Eisenbahnen, Straßenbahnen oder Stromleitungen. Die sicherheitsrelevanten Fragen stehen für die Projektverantwortlichen - gerade auch in Hinblick auf die Akzeptanz für die Oberleitungstechnik -an erster Stelle.
Für eventuelle Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen