Risikobewertung des Paul-Ehrlich-Institutes zur Blutspende homosexueller Menschen

Anfrage an: Paul-Ehrlich-Institut

1) Die Anzahl von Menschen die sich mit dem HI-Virus infiziert haben, durch Erhalt einer oder mehreren Blutkonserven / Blutpräparaten (auch Verdacht).

2) Die Anzahl von Menschen die sich mit Hepatitis infiziert haben, durch Erhalt einer oder mehreren Blutkonserven / Blutpräparaten (auch Verdacht).

3) Anzahl / Nachweis(e) von infizierten Menschen zu Punkt 1) und 2) die ein Blutprodukt eines homosexuellen Blutspenders erhalten haben (auch Verdacht).

4) Risikobewertung des PEI zur Zulassung der Blutspende von Homosexuell lebenden Menschen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. April 2019
  • Frist
    7. Mai 2019
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Marvin Alexander Ullrich
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Die Anzahl vo…
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
Marvin Alexander Ullrich
Betreff
Risikobewertung des Paul-Ehrlich-Institutes zur Blutspende homosexueller Menschen [#120486]
Datum
5. April 2019 23:32
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Die Anzahl von Menschen die sich mit dem HI-Virus infiziert haben, durch Erhalt einer oder mehreren Blutkonserven / Blutpräparaten (auch Verdacht). 2) Die Anzahl von Menschen die sich mit Hepatitis infiziert haben, durch Erhalt einer oder mehreren Blutkonserven / Blutpräparaten (auch Verdacht). 3) Anzahl / Nachweis(e) von infizierten Menschen zu Punkt 1) und 2) die ein Blutprodukt eines homosexuellen Blutspenders erhalten haben (auch Verdacht). 4) Risikobewertung des PEI zur Zulassung der Blutspende von Homosexuell lebenden Menschen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marvin Alexander Ullrich <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marvin Alexander Ullrich << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marvin Alexander Ullrich

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Paul-Ehrlich-Institut
Sehr geehrter Herr Ullrich, glücklicherweise hat es in den vergangenen Jahren keine HIV-Übertragungen mehr gegebe…
Von
Paul-Ehrlich-Institut
Betreff
AW: Risikobewertung des Paul-Ehrlich-Institutes zur Blutspende homosexueller Menschen [#120486]
Datum
7. Mai 2019 12:38
Status
Anfrage abgeschlossen
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15,8 KB


Sehr geehrter Herr Ullrich, glücklicherweise hat es in den vergangenen Jahren keine HIV-Übertragungen mehr gegeben und nur sehr wenige Übertragungen mit Hepatitis-Viren. So gab es die letzte Übertragung mit HIV im Jahr 2010. Konkrete Daten können Sie aus den Hämovigilanzberichten des PEI entnehmen, die Sie online finden unter: https://www.pei.de/DE/arzneimittelsiche… Der Bericht mit den Daten für 2016 und 2017 ist am 24. April erschienen (https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads…) Dort können Sie auf der Seite 27 sehen, dass es zwar keine Übertragungen gab, aber doch in beiden Jahren jeweils mehr als 40 Rückverfolgungsverfahren, bei denen die Infektion in der überwiegenden Zahl der Fälle (89% bzw. 70%) bestätigt wurde. Zu dieser erfreulichen Entwicklung haben u.a. verbesserte Testsysteme beigetragen, die aber das so genannte diagnostische Fenster auch nicht vollständig schließen können. Um auch weiterhin die Übertragung von Infektionserregern verhindern zu können ist es daher nötig ein breites Netz von Sicherheitsmaßnahmen zu weben. Denn oberste Priorität und Vorrang vor allen anderen Erwägungen hat die Sicherheit der Empfänger und Empfängerinnen von Bluttransfusionen und Plasmaprodukten (wie z.B. Gerinnungsfaktoren). Das Paul-Ehrlich-Institut bietet auf seinen Internetseiten eine sehr ausführliche Stellungnahme zu den Gründen, die zum Ausschluss von der Blutspende führen können (https://www.pei.de/DE/infos/patienten/s…). Diese Stellungnahme haben wir am 8. August 2018 (nach in Kraft treten der Gesamtnovelle der " Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie)" aktualisiert. Dieser Text enthält zudem zahlreiche Links zu weiterführenden Informationen, die die Argumente des Textes untermauern. Bitte bedenken Sie auch, dass es vielfältige Gründe gibt, Menschen von der Blutspende auszuschließen - diese werden in der Stellungnahme ebenfalls aufgeführt. So gehören auch Menschen dazu, die sich zwischen 1980 und 1996 kumulativ für 6 Monate im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland aufgehalten habe, selbst wenn diese Menschen vegetarisch leben. Oder auch Menschen, die in dieser Zeit dort operiert wurden, Transfusionen bekommen haben oder auch (in << Adresse entfernt >>) bestimmten Operationen unterziehen mussten, bei denen das Risiko der Übertragung spongiformer Enzephalopathien besteht (Creutzfeldt-Jakob Krankheut bzw. die durch BSE verursachte Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit) Mit freundlichen Grüßen