Risikogebiet Antalya???

Laut des Auswärtigen Amts gilt die Provinz Antalya nicht mehr als Risikogebiet..ich habe persönlich mit dem Amt gesprochen. Auf der Internetseite des Rbi wird Die gesamte Türkei aber noch als Risikogebiet ausgeschrieben. Es ist keine Übereinstimmung. Mein Arbeitgeber verweist darauf hin das wir auf eigene Verantwortung in Risiko Gebiete fliegen.Bitte geben sie mir eine Ausssgekräftige Antwort...bitte keine Seite oder Kopie es ist daraus nicht zu erlesen.Biite sagen Sie mir ist Antalya momentan ein Risikogebiet ja oder nein? Laut einem Telefonat mit dem auswärtigen Amt nein.....laut Robert Koch Institut ja......Es ist sehr wichtig darauf eine Antwort zu erhalten. Das man einen Covid test machen muss weiß ich

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. August 2020
  • Frist
    19. September 2020
  • 4 Follower:innen
Jacqueline Lonken
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Gesundheitsamt Wuppertal Details
Von
Jacqueline Lonken
Betreff
Risikogebiet Antalya??? [#195446]
Datum
17. August 2020 18:57
An
Gesundheitsamt Wuppertal
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut des Auswärtigen Amts gilt die Provinz Antalya nicht mehr als Risikogebiet..ich habe persönlich mit dem Amt gesprochen. Auf der Internetseite des Rbi wird Die gesamte Türkei aber noch als Risikogebiet ausgeschrieben. Es ist keine Übereinstimmung. Mein Arbeitgeber verweist darauf hin das wir auf eigene Verantwortung in Risiko Gebiete fliegen.Bitte geben sie mir eine Ausssgekräftige Antwort...bitte keine Seite oder Kopie es ist daraus nicht zu erlesen.Biite sagen Sie mir ist Antalya momentan ein Risikogebiet ja oder nein? Laut einem Telefonat mit dem auswärtigen Amt nein.....laut Robert Koch Institut ja......Es ist sehr wichtig darauf eine Antwort zu erhalten. Das man einen Covid test machen muss weiß ich
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jacqueline Lonken Anfragenr: 195446 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195446/ Postanschrift Jacqueline Lonken << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jacqueline Lonken

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Gesundheitsamt Wuppertal
Ausweisung internationaler Risikogebiete Sehr geehrte Frau Lonken, Ja, Antalya ist momentan (Stand: 18.08.2020) e…
Von
Gesundheitsamt Wuppertal
Betreff
Ausweisung internationaler Risikogebiete
Datum
18. August 2020 08:26
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
3,5 KB


Sehr geehrte Frau Lonken, Ja, Antalya ist momentan (Stand: 18.08.2020) ein Risikogebiet. Das können Sie der Seite des RKI entnehmen, diese Angaben sind verbindlich. Hier liegt möglicherweise ein Missverständnis vor: Für die Provinz Antalya wurde durch das Auswärtige Amt die Reisewarnung aufgehoben - dies ist jedoch nicht gleichzusetzen mit der Ausweisung der Risikogebiet, wie sie auf der Seite des RKI zu finden ist. Aus der Coronaeinreiseverordnung des Landes NRW §1 (4) geht hervor: "Risikogebiet im Sinne des Absatzes 1 ist ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für welche zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundeministerium des Innern, für Bau und Heimat und wird durch das Robert Koch-Institut veröffentlicht." Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail-Adresse, sondern senden Sie uns Ihr Anliegen an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Mit freundlichen Grüßen