Risikomanagement bei Erkrankungen mit Corona-Viren und anderen Erregern von Atemwegserkrankungen

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Im Rahmen dieser IFG Anfrage beantrage ich die Übersendung relevanter Unterlagen bzw. Dokumente zu den unten aufgelisteten Themenbereichen. Der Begriff „Unterlagen“ bezeichnet im Rahmen dieser Anfrage beispielsweise Schriftwechsel, Aktenvermerke, Gesprächsprotokolle, wissenschaftliche Berichte, Bewertungen und Ausarbeitungen, Handlungsanweisungen, oder andere Dokumente, welche im Einzelfall relevant sind. Sollten zu einzelnen Aspekten keine Unterlagen vorhanden sein, bitte ich um entsprechenden Hinweis.

Bitte senden Sie mir folgende Unterlagen zu:

1)

Bitte senden Sie mir relevante Unterlagen, welchen zu entnehmen ist, ob und wann – durch das BMG oder das RKI oder eine andere dem BMG zugeordnete Stelle oder Behörde – Studien durchgeführt, in Auftrag gegeben, oder zur Lageeinschätzung herangezogen wurden wurden, welche eine zuverlässige, sichere und evidenzbasierte Einschätzung des Risikos für die Bevölkerung durch Infektionen und Erkrankungen mit Sars-CoV-2 Viren ermöglichen.

Hierbei besteht besonderes Interesse an Studien, welche einen relevanten, repräsentativen, und allgemeinen Bevölkerungsquerschnitt von ausreichender Größe („Kohorte“), über einen längeren Zeitraum regelmäßig (z.B. im Wochenrhythmus) untersuchen bezüglich:

- der Prävalenz von Sars-CoV-2, mittels ausreichend validierter und sicherer Testverfahren zur Erfassung von akuten Infektionen (PCR-Testverfahren), akuter Infektiosität (Nachweis reproduktionsfähiger Erreger in Zellkultur), Antikörper-Immunität bspw. in Blut und Schleimhäuten, zellulärer Immunität.

- der Prävalenz, Schwere und Behandlungsnotwendigkeit von Symptomen von Covid-19.

- der Prävalenz, Schwere und Behandlungsnotwendigkeit von anderen Erkrankungen, der Arzneimittel- und Impfanamnese, anderer Risikofaktoren und Umwelteinflüsse; mit dem Ziel einer umfangreichen Differenzialdiagnose.

1a)

Für den Fall, dass die unter Punkt 1 beschriebenen Studien nicht in der beschriebenen Art und Weise durchgeführt worden sein sollten: Bitte senden Sie mir relevante Unterlagen, welchen zu entnehmen ist, aus welchen Gründen und Erwägungen heraus auf die Durchführung von Studien in der oben beschriebenen Art und Weise verzichtet wurde.

2)

Bitte senden Sie mir relevante Unterlagen, welchen zu entnehmen ist, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch das BMG oder das RKI oder eine andere dem BMG zugeordnete Stelle oder Behörde, bei der Testung der Bevölkerung auf Sars-CoV-2-Infektionen mittels PCR-Test-Verfahren, seit Beginn 2020 ergriffen worden sind. Hierbei besteht besonderes Interesse an der Qualitätssicherung in Bezug auf Falsch-Positive-Testergebnisse, bspw. hervorgerufen durch den Aufbau der Tests, mögliche Verunreinigungen einer Testprobe, oder Fehler in der Durchführung von Proben-Entnahme und Testung. Insbesondere besteht Interesse nach relevanten Unterlagen zur operativen Quote an falsch positiven Testergebnissen im konkreten, praktischen Laborbetrieb, im Verhältnis zur jeweils durchgeführten Anzahl von Testungen und positiven Ergebnissen, aufgeschlüsselt nach einzelnen Laboren und Tagen. Mit einer Anonymisierung der einzelnen Labore bin ich einverstanden, sofern aus Datenschutz-Gründen erforderlich.

2a)

Für den Fall, dass die unter Punkt 2 beschriebenen operativen Quoten zu falsch positiven Testergebnissen nicht in der beschriebenen Art und Weise erhoben worden sein sollten: Bitte senden Sie mir relevante Unterlagen, welchen zu entnehmen ist, aus welchen Gründen und Erwägungen heraus auf die Erhebung in der oben beschriebenen Art und Weise verzichtet wurde.

3)

Bitte senden Sie mir relevante Unterlagen, welchen zu entnehmen ist, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch das BMG oder das RKI oder eine andere dem BMG zugeordnete Stelle oder Behörde, seit Beginn 2020 ergriffen worden sind, um im Rahmen der Lageeinschätzung, Risikobeurteilung, des Studiendesigns, und der Studiendurchführung zu Sars-CoV-2, die Gefahren einer Fehleinschätzung durch sogenannte kognitive Verzerrungen („cognitive bias“) auszuschließen. Besonderes Interesse besteht u.a. an der Qualitätssicherung bzgl. Basisratenfehlern/Prävalenzfehlern, Zielscheibenfehlern, Bestätigungsfehlern/Confirmation-Bias, Informationsbias/Detection-Bias, Selection-Bias, Publication-Bias, und Bandwagon-Effect.

3a)

Für den Fall, dass die unter Punkt 3 beschriebenen Maßnahmen zur Qualitätssicherung nicht systematisch durchgeführt worden sein sollten: Bitte senden Sie mir relevante Unterlagen, welchen zu entnehmen ist, aus welchen Gründen und Erwägungen heraus auf die Umsetzung in der oben beschriebenen Art und Weise verzichtet wurde, jeweils aufgeschlüsselt nach einzelnen Arten von Bias.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Dezember 2020
  • Frist
    12. Januar 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Rahmen dieser…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Risikomanagement bei Erkrankungen mit Corona-Viren und anderen Erregern von Atemwegserkrankungen [#205421]
Datum
10. Dezember 2020 16:16
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Rahmen dieser IFG Anfrage beantrage ich die Übersendung relevanter Unterlagen bzw. Dokumente zu den unten aufgelisteten Themenbereichen. Der Begriff „Unterlagen“ bezeichnet im Rahmen dieser Anfrage beispielsweise Schriftwechsel, Aktenvermerke, Gesprächsprotokolle, wissenschaftliche Berichte, Bewertungen und Ausarbeitungen, Handlungsanweisungen, oder andere Dokumente, welche im Einzelfall relevant sind. Sollten zu einzelnen Aspekten keine Unterlagen vorhanden sein, bitte ich um entsprechenden Hinweis. Bitte senden Sie mir folgende Unterlagen zu: 1) Bitte senden Sie mir relevante Unterlagen, welchen zu entnehmen ist, ob und wann – durch das BMG oder das RKI oder eine andere dem BMG zugeordnete Stelle oder Behörde – Studien durchgeführt, in Auftrag gegeben, oder zur Lageeinschätzung herangezogen wurden wurden, welche eine zuverlässige, sichere und evidenzbasierte Einschätzung des Risikos für die Bevölkerung durch Infektionen und Erkrankungen mit Sars-CoV-2 Viren ermöglichen. Hierbei besteht besonderes Interesse an Studien, welche einen relevanten, repräsentativen, und allgemeinen Bevölkerungsquerschnitt von ausreichender Größe („Kohorte“), über einen längeren Zeitraum regelmäßig (z.B. im Wochenrhythmus) untersuchen bezüglich: - der Prävalenz von Sars-CoV-2, mittels ausreichend validierter und sicherer Testverfahren zur Erfassung von akuten Infektionen (PCR-Testverfahren), akuter Infektiosität (Nachweis reproduktionsfähiger Erreger in Zellkultur), Antikörper-Immunität bspw. in Blut und Schleimhäuten, zellulärer Immunität. - der Prävalenz, Schwere und Behandlungsnotwendigkeit von Symptomen von Covid-19. - der Prävalenz, Schwere und Behandlungsnotwendigkeit von anderen Erkrankungen, der Arzneimittel- und Impfanamnese, anderer Risikofaktoren und Umwelteinflüsse; mit dem Ziel einer umfangreichen Differenzialdiagnose. 1a) Für den Fall, dass die unter Punkt 1 beschriebenen Studien nicht in der beschriebenen Art und Weise durchgeführt worden sein sollten: Bitte senden Sie mir relevante Unterlagen, welchen zu entnehmen ist, aus welchen Gründen und Erwägungen heraus auf die Durchführung von Studien in der oben beschriebenen Art und Weise verzichtet wurde. 2) Bitte senden Sie mir relevante Unterlagen, welchen zu entnehmen ist, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch das BMG oder das RKI oder eine andere dem BMG zugeordnete Stelle oder Behörde, bei der Testung der Bevölkerung auf Sars-CoV-2-Infektionen mittels PCR-Test-Verfahren, seit Beginn 2020 ergriffen worden sind. Hierbei besteht besonderes Interesse an der Qualitätssicherung in Bezug auf Falsch-Positive-Testergebnisse, bspw. hervorgerufen durch den Aufbau der Tests, mögliche Verunreinigungen einer Testprobe, oder Fehler in der Durchführung von Proben-Entnahme und Testung. Insbesondere besteht Interesse nach relevanten Unterlagen zur operativen Quote an falsch positiven Testergebnissen im konkreten, praktischen Laborbetrieb, im Verhältnis zur jeweils durchgeführten Anzahl von Testungen und positiven Ergebnissen, aufgeschlüsselt nach einzelnen Laboren und Tagen. Mit einer Anonymisierung der einzelnen Labore bin ich einverstanden, sofern aus Datenschutz-Gründen erforderlich. 2a) Für den Fall, dass die unter Punkt 2 beschriebenen operativen Quoten zu falsch positiven Testergebnissen nicht in der beschriebenen Art und Weise erhoben worden sein sollten: Bitte senden Sie mir relevante Unterlagen, welchen zu entnehmen ist, aus welchen Gründen und Erwägungen heraus auf die Erhebung in der oben beschriebenen Art und Weise verzichtet wurde. 3) Bitte senden Sie mir relevante Unterlagen, welchen zu entnehmen ist, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch das BMG oder das RKI oder eine andere dem BMG zugeordnete Stelle oder Behörde, seit Beginn 2020 ergriffen worden sind, um im Rahmen der Lageeinschätzung, Risikobeurteilung, des Studiendesigns, und der Studiendurchführung zu Sars-CoV-2, die Gefahren einer Fehleinschätzung durch sogenannte kognitive Verzerrungen („cognitive bias“) auszuschließen. Besonderes Interesse besteht u.a. an der Qualitätssicherung bzgl. Basisratenfehlern/Prävalenzfehlern, Zielscheibenfehlern, Bestätigungsfehlern/Confirmation-Bias, Informationsbias/Detection-Bias, Selection-Bias, Publication-Bias, und Bandwagon-Effect. 3a) Für den Fall, dass die unter Punkt 3 beschriebenen Maßnahmen zur Qualitätssicherung nicht systematisch durchgeführt worden sein sollten: Bitte senden Sie mir relevante Unterlagen, welchen zu entnehmen ist, aus welchen Gründen und Erwägungen heraus auf die Umsetzung in der oben beschriebenen Art und Weise verzichtet wurde, jeweils aufgeschlüsselt nach einzelnen Arten von Bias.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 205421 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/205421/upload/e6d2075009f5efc922ee2f792981cd3d9c753e6e/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 10.12.2020 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 10.12.2020
Datum
11. Dezember 2020 16:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2020-251. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 10.12.2020 [#205421] Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre zeitnahe Antwort…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 10.12.2020 [#205421]
Datum
11. Dezember 2020 17:57
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre zeitnahe Antwort! Ihren Schilderungen entnehme ich, dass die Thematik "Covid19", aktuell Gegenstand intensiver wissenschaftlicher Arbeit in Ihrem Hause ist. Als Bürger vertraue ich darauf, dass in diesem für unsere Gesellschaft seit 12 Monaten so wichtigen Fachgebiet eine besonders hoher Personal-Schlüssel am RKI besteht. Durch die öffentliche Bereitstellung auf der Internet-Plattform "Frag den Staat" werden die von mir angefragten Dokumente transparent dokumentiert und allen Bürgern zugänglich gemacht. Dies dürfte das zukünftige Aufkommen von IFG-Anfragen an Ihr Institut verringern. Zudem verweise ich darauf, dass meine erste Anfrage zu dieser Thematik vom 16. April 2020 an das BMG datiert. Am 10. Dezember erfolgte schließlich der Hinweis auf alleinige Zuständigkeit des RKI. Für mich als Außenstehender ist leider nicht a priori ersichtlich, wie die Zuständigkeiten innerhalb des BMG und der dem BMG direkt untergeordneten Behörden strukturiert sind. Aufgrund dieser Gesamtumstände freue ich mich sehr über eine zeitnahe Beantwortung meiner Anfrage, und habe mir hierfür den 12. Januar 2021 vorgemerkt. Noch einmal besten Dank im Voraus und eine gute Vorweihnachtszeit, Ihr << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 205421 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/205421/upload/e6d2075009f5efc922ee2f792981cd3d9c753e6e/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 10.12.2020 [#205421] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Risik…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 10.12.2020 [#205421]
Datum
12. Januar 2021 11:15
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Risikomanagement bei Erkrankungen mit Corona-Viren und anderen Erregern von Atemwegserkrankungen“ vom 10.12.2020 (#205421) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 205421 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/205421/upload/e6d2075009f5efc922ee2f792981cd3d9c753e6e/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Robert Koch-Institut
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 10.12.2020 Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren o.g. Antrag au…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 10.12.2020
Datum
23. Februar 2021 15:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren o.g. Antrag auf Informationszugang übersenden wir anliegendes Antwortschreiben. Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden konnte. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 10.12.2020 [#205421] Sehr << Anrede >> haben Sie vielen Dan…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 10.12.2020 [#205421]
Datum
1. März 2021 00:00
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> haben Sie vielen Dank für Ihr Antwortschreiben vom 23. Februar 2021. Ich gehe davon aus, dass die von Ihnen übersandten Informationen vollständig sind und dass keine weiteren Detailinformationen bzw. Unterlagen vorhanden sind. Dies betrifft insbesondere auch denjenigen Aspekte meiner Anfrage, welche Sie nur rudimentär oder gar nicht beantwortet haben. Sollten Sie weitere Unterlagen nachreichen wollen, bitte ich darum, dies kurzfristig zu tun. Auf Basis Ihrer Auskunft bereite ich zurzeit eine Beschwerde bzgl. Verstoßes gegen die Leitlinien 9, 11 und 12 des Kodex der Deutschen Forschungsgemeinschaft vor. Besten Dank im Voraus für Ihre Unterstützung! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 205421 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/205421/upload/e6d2075009f5efc922ee2f792981cd3d9c753e6e/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>