RKI - Corona-Berechnung der Inzidenz

Anfrage an: Robert Koch-Institut

ich beziehe mich mit meiner Frage auf eine vorherige Anfrage #202826 und hier speziell auf die Frage 2, die sinngemäß lautet:

Wieso wird in die Anzahl der (PCR) Testungen nicht in die Berechnung für die 7 Tage Inzidenz im RKI-Dashboard einbezogen?

Sie haben die Frage beantwortet, indem Sie dem Fragesteller mitgeteilt haben, dass es so ist, wie er es beschrieben hat, dass dieser Parameter nicht in die Berechnung einfließt – also damit die eigentliche Frage nicht beantwortet.

Die Anzahl der durchgeführten Tests ist maßgeblich für das Ergebnis und macht diesen Parameter erst vergleichbar. Wenn ich doppelt so viele Tests durchführe, ist klar, dass ich auch eine größere Anzahl positiver Testergebnisse generiere.
Ich selber haben in der Pharmakontrolle gearbeitet und ich hätte das nicht so lange gemacht, wenn ich heute mal 100 Proben untersucht hätte und morgen 3000 und übermorgen 10 und dies nicht in meiner Bewertung eingerechnet hätte. Daher möchte möchte Sie bitten, mir die Unterlagen zuzusenden, in denen festgelegt wurde, wie die Berechnung der Inzidenzwerte zustande kommt und warum.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Februar 2023
  • Frist
    9. März 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich beziehe mich mit meiner Frage auf…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
RKI - Corona-Berechnung der Inzidenz [#269694]
Datum
7. Februar 2023 20:03
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich beziehe mich mit meiner Frage auf eine vorherige Anfrage #202826 und hier speziell auf die Frage 2, die sinngemäß lautet: Wieso wird in die Anzahl der (PCR) Testungen nicht in die Berechnung für die 7 Tage Inzidenz im RKI-Dashboard einbezogen? Sie haben die Frage beantwortet, indem Sie dem Fragesteller mitgeteilt haben, dass es so ist, wie er es beschrieben hat, dass dieser Parameter nicht in die Berechnung einfließt – also damit die eigentliche Frage nicht beantwortet. Die Anzahl der durchgeführten Tests ist maßgeblich für das Ergebnis und macht diesen Parameter erst vergleichbar. Wenn ich doppelt so viele Tests durchführe, ist klar, dass ich auch eine größere Anzahl positiver Testergebnisse generiere. Ich selber haben in der Pharmakontrolle gearbeitet und ich hätte das nicht so lange gemacht, wenn ich heute mal 100 Proben untersucht hätte und morgen 3000 und übermorgen 10 und dies nicht in meiner Bewertung eingerechnet hätte. Daher möchte möchte Sie bitten, mir die Unterlagen zuzusenden, in denen festgelegt wurde, wie die Berechnung der Inzidenzwerte zustande kommt und warum.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269694 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/269694/upload/61b0bc7b16e615adfdcfb15257c0af453aa953e5/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 07.02.2023 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 07.02.2023
Datum
20. Februar 2023 16:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0005#0018. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 07.02.2023 [#269694] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „RKI - Corona-Berechnung …
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 07.02.2023 [#269694]
Datum
9. März 2023 09:45
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „RKI - Corona-Berechnung der Inzidenz“ vom 07.02.2023 (#269694) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 07.02.2023 [#269694] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „RKI - Corona-Berechnung …
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 07.02.2023 [#269694]
Datum
15. März 2023 08:48
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „RKI - Corona-Berechnung der Inzidenz“ vom 07.02.2023 (#269694) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 07.02.2023 [#269694] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „RKI - Corona-Berechnung …
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 07.02.2023 [#269694]
Datum
22. März 2023 08:54
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „RKI - Corona-Berechnung der Inzidenz“ vom 07.02.2023 (#269694) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 07.02.2023 [#269694] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „RKI - Corona-Berechnung …
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 07.02.2023 [#269694]
Datum
29. März 2023 16:57
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „RKI - Corona-Berechnung der Inzidenz“ vom 07.02.2023 (#269694) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Robert Koch-Institut
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) v…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: RKI - Corona-Berechnung der Inzidenz [#269694]
Datum
31. März 2023 20:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 07.02.2023, Az.2.13.04/0005#0018, zu der wir Ihnen Folgendes mitteilen: Für die Berechnung der Inzidenz gibt es festgelegte Definitionen, u. a. hier, S. 77: https://www.rki.de/DE/Content/Service/Publikationen/Fachwoerterbuch_Infektionsschutz.html Zitat: "Inzidenz (Inzidenzrate) (engl.: incidence, incidence rate), Neuinfektionsrate, Neuerkrankungsrate, Zugangsrate, Ereignisrate; eine Rate als Maß der Häufigkeit des Auftretens neuer Ereignisse (Infektionen, Erkrankungen u. a.) in einer bestimmten Bevölkerung als geschlossener Grundgesamtheit in einem bestimmten Zeitraum. Die Inzidenz bezeichnet z. B. das absolute Risiko, unter bestimmten Bedingungen zu erkranken: Zur besseren Vergleichbarkeit wird auf einen als Bezugsgröße gewählten Teil der gesamten zu untersuchenden Population (z. B. 100.000 EW) bezogen. Oft gebraucht wird die Jahresinzidenz pro 100.000 EW" Bei der 7-Tage-Inzidenz haben wir den Zeitraum auf 7 Tage gesetzt. Die Berechnung der 7-Tage-Inzidenz ist auch in den FAQ (https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html) und auf der letzten Seite des Wochenberichts definiert. In die Berechnung der 7-Tage-Inzidenz gehen die Testzahlen nicht ein, wohl aber hat das RKI von Beginn der Pandemie an die Testzahlen für die Bewertung der 7-Tage-Inzidenz einbezogen, siehe Wochenbericht und Pandemieradar. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für die Zusendung einer Antwort auf meine Anfrage, leider beantworten Sie mir meine Frage,…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: RKI - Corona-Berechnung der Inzidenz [#269694]
Datum
3. April 2023 10:38
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Zusendung einer Antwort auf meine Anfrage, leider beantworten Sie mir meine Frage, warum die Anzahl der durchgeführten Tests bei der Berechnung der Inzidenz keine Rolle spielt immer noch ungenügend. Daher werde ich meine Anfrage konkretisieren: Die Inzidenz, wie sie in der von Ihnen genannten Publikation definiert wird, setzt immer eine Erkrankung (Def.: Eine Krankheit bzw. Erkrankung ist eine Störung der normalen physischen oder psychischen Funktionen, die einen Grad erreicht, der die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden eines Lebewesens subjektiv oder objektiv wahrnehmbar negativ beeinflusst.) oder eine Infektion (die zu einer Erkrankung führt) mit einem Virus voraus. Bei der Feststellung der Inzidenz im Fall von Corona gab es diverse Anpassungen durch die die oben genannte Definition für den Inzidenswert sehr dynamisch verändert wurde. Diese dynamischen Veränderungen müssen sich meines erachtens auch in der Berechnung widerspiegeln, bzw. es muss sichergestellt werden, dass diese Dynamik entsprechend eliminiert werden kann, damit die von Ihnen genannte Definition wieder zutrifft. Folgende gravierende Abweichungen bzw. neu eingeführten Variablen, die zu Abweichungen der Definition des Inzidenswertes führen, konnte ich beobachten: 1. Es wurden nicht nur erkrankte Personen untersucht, sondern im großen Maße auch augenscheinlich gesunde Personen. 2. Bei den augenscheinlich gesunden getesteten Personen wurde kein repräsentativer Durchschnitt untersucht, sondern je nach Gegebenheiten verschiedene Personengruppen, z. B. in der Ferienzeit besonders Urlauber, die in den Urlaub geflogen sind bzw. aus dem Urlaub zurück gekehrt sind. Nach den Ferien wurden verstärkt Schüler getestet usw. 3. Ein positiver PCR-Test zeigt nicht zwangsläufig eine Erkrankung bzw. die Ansteckungsfähigkeit der getesteten Person an, wie auch im Epidemiologischem Bulletin Nr. 39/2020 festgestellt wurde (Der Nachweis des SARS-CoV-2-Genoms stellt allerdings keinen unmittelbaren Beleg der Ansteckungsfähigkeit eines Patienten dar, da nicht jedes Genom repräsentativ für ein infektiöses Viruspartikel ist.) 4. Es ist bekannt, dass Tests, die an gesunden Personen angewendet werden, in einem hohen Maße falsch positive Ergebnisse liefern. 5. Die Anzahl der durchgeführten Tests ist (auch bedingt durch die Anfangs im Aufbau befundenen Testlabore) sehr großen Schwankungen unterworfen, die es in dem Maße noch nie gegeben hat. 6. Die Symptome einer Corona-Erkrankung unterscheiden sich kaum von den Symptomen einer Grippe-Erkrankung. Daher muss sichergestellt werden, dass hier keine Verwechslungen mit in den Inzidenzwert einfließen. Damit entspricht der vom RKI veröffentliche Inzidenzwert nicht der Definition, die im, von Ihnen genannten, Fachwörterbuch zu finden ist. Es kann es nur konsequent sein, die Berechnung des Inzidenswertes den geänderten Inputgrößen anzupassen. Somit stellt sich mir für die Berechnung der Inzidenz durch die geänderten Input folgende Fragen: 1. In welcher Weise wurde die vielen Tests bei gesunden Personengruppen bei der Berechnung des Inzidenswertes berücksichtigt? 2. Wie wurde sichergestellt, dass nur Personen mit Krankheitssymptomen in die Berechnung der Inzidenz berücksichtigt wurden (Definition von Erkrankung)? 3. In welcher Weise wurde berücksichtigt, dass immer wieder andere Schwerpunkte bei denn durchgeführten Testungen gewählt wurden (Urlauber, Schüler usw.)? 4. Wurde ein Faktor erhoben, in wie vielen Fällen einer Erkrankung mit positivem Corona- PCR-Test in Wirklichkeit andere Viren z. B. Influenza für die Symptomatik verantwortlich waren? 5. Wurde ein Faktor erhoben, der die, durch die geänderte Teststrategie erzeugten, falsch positiven Testergebnisse berücksichtigt? 6. In welcher Weise wurde für die Ermittlung des Inzidenzwertes berücksichtigt, das im Laufe der Zeit die Anzahl der durchgeführten Tests erheblich gestiegen ist? 7. Welche weiteren Faktoren wurden durch die Abweichungen der ursprünglichen Definition berücksichtigt? Das von Ihnen genannte Einbeziehen der Testzahlen z. B. im Pandemieradar ist so lange fehlerhaft und damit unbrauchbar, so lange die Meldung der durchgeführten PCR-Test freiwillig ist. 8. Haben Sie eine verlässliche Untersuchung bezüglich der Fehlerquote durchgeführt, wenn ja, bitte ich um Zusendung. Im Pandemieradar ist jedenfalls keine ermittelte Fehlerquote genannt. 9. In welcher Weise werden die Testzahlen in der Berechnung der Inzidenzwerte einbezogen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269694 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/269694/upload/61b0bc7b16e615adfdcfb15257c0af453aa953e5/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „RKI - Corona-Berechnung der Inzidenz“ vom 07.02.2023 (#269694) wur…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: RKI - Corona-Berechnung der Inzidenz [#269694]
Datum
12. April 2023 13:34
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „RKI - Corona-Berechnung der Inzidenz“ vom 07.02.2023 (#269694) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 35 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „RKI - Corona-Berechnung der Inzidenz“ vom 07.02.2023 (#269694) wur…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: RKI - Corona-Berechnung der Inzidenz [#269694]
Datum
12. April 2023 13:34
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „RKI - Corona-Berechnung der Inzidenz“ vom 07.02.2023 (#269694) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 35 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „RKI - Corona-Berechnung der Inzidenz“ vom 07.02.2023 (#269694) wur…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: RKI - Corona-Berechnung der Inzidenz [#269694]
Datum
19. April 2023 11:34
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „RKI - Corona-Berechnung der Inzidenz“ vom 07.02.2023 (#269694) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 42 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „RKI - Corona-Berechnung der Inzidenz“ vom 07.02.2023 (#269694) wur…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: RKI - Corona-Berechnung der Inzidenz [#269694]
Datum
26. April 2023 17:07
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „RKI - Corona-Berechnung der Inzidenz“ vom 07.02.2023 (#269694) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 49 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „RKI - Corona-Berechnung der Inzidenz“ vom 07.02.2023 (#269694) wur…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: RKI - Corona-Berechnung der Inzidenz [#269694]
Datum
11. Mai 2023 16:24
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „RKI - Corona-Berechnung der Inzidenz“ vom 07.02.2023 (#269694) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 64 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Robert Koch-Institut
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre neuerliche Anfrage. Es handelt sich bei den Fragen …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 03.04.2023 - RKI - Corona-Berechnung der Inzidenz [#269694] - Az.2.13.04/0005#0018
Datum
12. Mai 2023 17:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre neuerliche Anfrage. Es handelt sich bei den Fragen 1. bis 7. sowie 9. nicht um einen Antrag auf Informationszugang gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 IFG, da Sie nicht Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 2 Nr. 1 IFG begehren. Ihren Antrag legen wir als allgemeine Bürgeranfrage aus, da Sie Antworten auf konkrete Fragestellungen begehren. Bitte beachten Sie, dass das IFG lediglich einen Anspruch auf Zugang zu vorhandenen amtlichen Informationen, nicht jedoch auf Beantwortung konkreter Einzelfragen ohne Bezug zu vorhandenen amtlichen Informationen oder auf Abgabe von Erklärungen bzw. Begründungen beinhaltet. Zu Frage 8. teilen wir Ihnen Folgendes mit: Es liegen insofern keine amtlichen Informationen im Sinne des § 2 Nr. 1 IFG hier vor. Generell wird die Richtigkeit des Ergebnisses von diagnostischen Tests neben deren Qualitätsmerkmalen und der Qualität von Probennahme, Transport, Durchführung und Befundung auch von der Verbreitung einer Erkrankung/eines Erregers in der Bevölkerung beeinflusst (positiver und negativer Vorhersagewert). Je seltener eine Erkrankung ist und je ungezielter getestet wird, umso höher sind die Anforderungen an die Sensitivität und die Spezifität der zur Anwendung kommenden Tests. Vgl. Seifried J, Böttcher S, Oh DY, Michel J, Nitsche A, Jenny MA, Wieler LH, Antão E-M, Jung-Sendzik T, Dürrwald R, Diercke M, Haas W, Sin AM, Eckmanns T, Hamouda O, Mielke M. Was ist bei Antigentests zur Eigenanwendung (Selbsttests) zum Nachweis von SARS-CoV-2 zu beachten? Epidemiol. Bull. 2021;8:3–9. doi: 10.25646/8040. Ein falsch-positives Testergebnis bedeutet, dass eine Person ein positives Testergebnis erhält, obwohl keine Infektion mit SARS-CoV‑2 vorliegt. Aufgrund des Funktionsprinzips des PCR-Verfahrens und der hohen Qualitätsanforderungen liegt die analytische Spezifität bei korrekter Durchführung und Bewertung bei nahezu 100 %. Im Rahmen von qualitätssichernden Maßnahmen nehmen diagnostische Labore an Ringversuchen teil. Die bisher erhobenen Ergebnisse spiegeln die sehr gute RT-PCR-Testdurchführung in deutschen Laboren wider. Vgl. https://www.instand-ev.de/fileadmin/uploads/Aktuelles/Konsentierte_Stellungnahme_zum_INSTAND_RV_340_SARS-CoV-2_NAT_April_2020_bt.pdf (zugegriffen: 05.05.2023) Ein Anspruch aus Umweltinformationsgesetz oder Verbraucherinformationsgesetz scheidet aus, da deren Anwendungsbereiche vorliegend nicht eröffnet sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Sie schreiben mir, dass ich bei meinen Fragen nicht um Zugang zu amtlichen Informat…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 03.04.2023 - RKI - Corona-Berechnung der Inzidenz [#269694] - Az.2.13.04/0005#0018 [#269694]
Datum
16. Mai 2023 10:45
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sie schreiben mir, dass ich bei meinen Fragen nicht um Zugang zu amtlichen Informationen bitte. Das ist nicht richtig. Ich bat um die Zusendung der Informationen, die belegen, warum da RKI bei der Berechnung der Inzidenswerte nicht die Anzahl der Proben in die Berechnung einbezieht. Nachdem Sie mir die Definition der Inzidenz zugesendet haben, habe ich raus gearbeitet, wo überall von ihrer Definition abgewichen wird. Da das RKI über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (https://www.rki.de/DE/Content/Institut/OrgEinheiten/QM/QM_node.html) verfügt, müssen alle Parameter, die für die Berechnung des Inzidenswertes herangezogen werden, bzw. in diese Fall keine Beachtung finden (Anzahl der Proben, Definition von symptomlosen Personen als Corona-Fall, bei der Berechnung der Verstorbenen mit und an Corona usw.) abweichend von der ursprünglichen Definition schriftlich hinterlegt werden. Dazu gehört auch der Umgang mit dem Hinweis des RKI aus dem Epidemiologischen Bulletin Nr. 39 von 2020 auf Seite 8, indem das Robert-Koch-Institut darauf hinweist, dass ein positiver PCR-Test nur in ca. 1 bis 10 % der Proben zwischen genomischer RNA und infektiösen Viruspartikeln nachweisen kann und dass klinischen Proben mit infektiöse Viruspartikel nur durch Virusvermehrung in der Zellkultur nachgewiesen werden können. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass PCR-Tests mit einem ct-Wert größer 30 nicht mit einer Anzüchtbarkeit von SARS-CoV-2 in Zellkultur korrelieren. Somit muss gemäß ISO 9001 ein Dokument vorhandenen sein, dass die Berechnung der Corona-Inzidenz beschreibt (einschließlich oben genannter Aspekte) und in dem die Begründungen zu den Abweichungen der bisherigen Zählweise z.B. bei anderen Krankheiten beschrieben werden. In wieweit die von Ihnen angesprochenen Ringversuche für die Berechnung eine Rolle spielen, erschließt sich mir auf den ersten Blick nicht. Sollte dann aber auch im angesprochenen Dokument erläutert werden. Um dieses gemäß ISO 9001 gelenkte Dokument (das zu einem sauber geführten Qualitätsmanagemenssystem gemäß ISO 9001 gehört), möchte ich Sie bitten. In diesem Zusammenhang bitte ich auch um Zusendung ihrer Qualitätspolitik gemäß ISO 9001. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269694 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/269694/upload/61b0bc7b16e615adfdcfb15257c0af453aa953e5/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „RKI - Corona-Berechnung der Inzidenz“ vom 07.02.2023 (#269694) wur…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 03.04.2023 - RKI - Corona-Berechnung der Inzidenz [#269694] - Az.2.13.04/0005#0018 [#269694]
Datum
25. Juni 2023 14:14
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „RKI - Corona-Berechnung der Inzidenz“ vom 07.02.2023 (#269694) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 109 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „RKI - Corona-Berechnung der Inzidenz“ vom 07.02.2023 (#269694) wur…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 03.04.2023 - RKI - Corona-Berechnung der Inzidenz [#269694] - Az.2.13.04/0005#0018 [#269694]
Datum
30. Juli 2023 18:31
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „RKI - Corona-Berechnung der Inzidenz“ vom 07.02.2023 (#269694) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 144 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Robert Koch-Institut
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre neuerliche Anfrage vom 16.05.2023 teile ich Ihnen m…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 03.04.2023 - RKI - Corona-Berechnung der Inzidenz [#269694] - Az.2.13.04/0005#0018 [#269694]
Datum
16. August 2023 18:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre neuerliche Anfrage vom 16.05.2023 teile ich Ihnen mit, dass aufgrund des noch laufenden internen Abstimmungsprozesses hierzu eine Beantwortung erst voraussichtlich Ende August möglich sein wird. Die Verzögerung bitte ich zu entschuldigen und ersuche Sie entsprechend um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „RKI - Corona-Berechnung der Inzidenz“ vom 07.02.2023 (#269694) wur…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 03.04.2023 - RKI - Corona-Berechnung der Inzidenz [#269694] - Az.2.13.04/0005#0018 [#269694]
Datum
3. September 2023 12:12
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „RKI - Corona-Berechnung der Inzidenz“ vom 07.02.2023 (#269694) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 179 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „RKI - Corona-Berechnung der Inzidenz“ vom 07.02.2023 (#269694) wur…
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Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 03.04.2023 - RKI - Corona-Berechnung der Inzidenz [#269694] - Az.2.13.04/0005#0018 [#269694]
Datum
18. September 2023 19:28
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „RKI - Corona-Berechnung der Inzidenz“ vom 07.02.2023 (#269694) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 194 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage zumal Sie mir eine Info Ende August zugesagt haben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Robert Koch-Institut
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Anfrage vom 16.05.2023 teilen wir Ihnen Folgendes mit: Sie bege…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 03.04.2023 - RKI - Corona-Berechnung der Inzidenz [#269694] - Az.2.13.04/0005#0018 [#269694]
Datum
25. September 2023 17:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Anfrage vom 16.05.2023 teilen wir Ihnen Folgendes mit: Sie begehren mit Ihrer Anfrage die Zurverfügungstellung eines Dokuments gemäß ISO 9001, dass die Berechnung der Corona-Inzidenz beschreibt und in dem die Begründungen zu den Abweichungen der bisherigen Zählweise z.B. bei anderen Krankheiten beschrieben werden. Weiter begehren Sie die Zurverfügungstellung der Qualitätspolitik gemäß ISO 9001. Die von Ihnen begehrten Dokumente liegen hier nicht vor. Das RKI ist akkreditiert, aber nicht zertifiziert. Während es sich bei der Akkreditierung um die Bestätigung und Anerkennung der fachlichen Kompetenz für bestimmte Aufgaben handelt, wird bei einer Zertifizierung bestätigt, dass bestimmte Anforderungen eingehalten werden. Die ISO 9001 sieht nur eine Zertifizierung vor. Aufgrund ökonomischer und technologischer Entwicklungen sowie neuer regulatorischer Anforderungen auf dem Gebiet der Qualitätssicherung im Gesundheitswesen startete das RKI 2008 die Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems. Dies erfolgte auf der Grundlage der Normen: • DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagementsysteme - Anforderungen) • DIN EN ISO 15189 (Medizinische Laboratorien - Anforderungen an die Qualität und Kompetenz) • DIN EN ISO/IEC 17025 (Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien) • DIN EN ISO/IEC 17043 (Konformitätsbewertung - Allgemeine Anforderungen an Eignungsprüfungen), sowie der • Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung Laboratoriums medizinische Untersuchungen (RiliBÄK). Die virologischen, bakteriologischen, mykologischen Laboratorien sowie die Toxinanalytik am RKI sind mit dem Schwerpunkt auf Nationale Referenzzentren und Konsiliarlabore nach den Normen DIN EN ISO 15189 "Medizinische Laboratorien - Anforderungen an die Qualität und Kompetenz" und DIN EN ISO /IEC 17025 "Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien" akkreditiert. Besondere Bedeutung hat zudem die Akkreditierung nach der ISO/IEC 17025 der zentralen Serviceeinrichtungen wie das Genom-Kompetenzzentrum und die Nährbodenzentrale, die damit Grundlage für ein qualitätsgerechtes Arbeiten auch in den nicht-akkreditierten Bereichen der Forschungslabore liefern. Gerade bei den Aufgaben bezogen auf die Abwehr von biologischen Gefahrenlagen bzw. Ausbrüchen durch hochpathogene und bioterroristisch relevante Agenzien ist die Qualitätssicherung essenziell. Weiterhin sind auch die Laboratorien wie unser Prüflabor für Desinfektionsmitteltestungen, unser epidemiologisches Zentrallabor und unser HIV-Studienlabor akkreditiert. Daneben ist das RKI als Eignungsprüfungsanbieters nach der DIN EN ISO / IEC 17043 „Konformitätsbewertung - Allgemeine Anforderungen an Eignungsprüfungen" für hochpathogene Bakterien akkreditiert. Die aufgeführten Normen betreffen grundsätzlich die Arbeit im Labor. Die von Ihnen angesprochene Inzidenzberechnung ist jedoch Gegenstand der Epidemiologie. Hierzu wurden Sie bereits auf die entsprechenden Publikationen des RKI hingewiesen. Mit freundlichen Grüßen
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Guten Tag, vielen Dank für die Antwort. In dieser muss ich allerdings feststellen, dass sie auf der Seite: http…
An Robert Koch-Institut Details
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Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 03.04.2023 - RKI - Corona-Berechnung der Inzidenz [#269694] - Az.2.13.04/0005#0018 [#269694]
Datum
6. Oktober 2023 12:29
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Antwort. In dieser muss ich allerdings feststellen, dass sie auf der Seite: https://www.rki.de/DE/Content/Institut/OrgEinheiten/QM/QM_node.html zwar mit einem Qulitätsmanagement nach ISO 9001 werben, dieses aber nicht in letzter Konsequenz betreiben. Durch die unten auf der Seite angehängten Links zu zwei Dokumenten entsteht der Eindruck, dass sie nicht nur in Anlehnung an die ISO 9001 ihr Managementsystem betreiben, sondern dass sie nach ISO 9001 zertifiziert sind. Insbesondere im Dokument: https://www.rki.de/DE/Content/Institut/OrgEinheiten/QM/17th_IMEKO-TC-10_EUROLAB-Virtual-Conference_October-20-22-2020.pdf?__blob=publicationFile erwähnen Sie, dass die Zertifizierung und Akkreditierung Kosten verursacht. Dies weißt in meinen Augen nicht auf die Kosten für den Betrieb des Qualitätsmanagements hin, sondern explizit auf die Zertifizierung nach ISO 9001 hin, von der Sie jetzt schreiben, dass das RKI nicht zertifiziert ist. Wie passt das zusammen? Für welche Zertifizierungen fallen Kosten an, wenn Sie das QMS nicht zertifiziert ist? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269694 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/269694/upload/61b0bc7b16e615adfdcfb15257c0af453aa953e5/

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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „RKI - Corona-Berechnung der Inzidenz“ vom 07.02.2023 (#269694) wur…
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AW: Ihre Anfrage vom 03.04.2023 - RKI - Corona-Berechnung der Inzidenz [#269694] - Az.2.13.04/0005#0018 [#269694]
Datum
5. März 2024 21:14
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „RKI - Corona-Berechnung der Inzidenz“ vom 07.02.2023 (#269694) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 363 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>