RKI-Organigramme

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Ich bitte Sie, zur Befriedigung des öffentlichen Interesses, mir für den Zeitraum 2019 bis zum heutigen Tag die gültigen RKI-Organigramme mit erkennbarer Versionsnummer und dazugehörigem Gültigkeitszeitraum bereitzustellen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. März 2024
  • Frist
    23. April 2024
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Valentina Beiz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte Sie, zur Befriedigung des ö…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Valentina Beiz
Betreff
RKI-Organigramme [#303815]
Datum
21. März 2024 21:46
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte Sie, zur Befriedigung des öffentlichen Interesses, mir für den Zeitraum 2019 bis zum heutigen Tag die gültigen RKI-Organigramme mit erkennbarer Versionsnummer und dazugehörigem Gültigkeitszeitraum bereitzustellen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Valentina Beiz Anfragenr: 303815 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303815/ Postanschrift Valentina Beiz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Valentina Beiz
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 21.03.2024 [#303815] Sehr geehrte Frau Beiz, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfr…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 21.03.2024 [#303815]
Datum
22. März 2024 17:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Beiz, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 21.03.2024, die hier unter dem Aktenzeichen 2.13.04/0006#0015 bearbeitet wird. Rückfragen zu Ihrer Anfrage richten Sie bitte unter Angabe des oben genannten Aktenzeichens ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 21.03.2024 (Az.: 2.13.04/0006#0015). Sehr geehrte Frau Beiz, vielen Dank für Ihre o.g. Anfrage …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 21.03.2024 (Az.: 2.13.04/0006#0015).
Datum
9. April 2024 14:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Beiz, vielen Dank für Ihre o.g. Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 21.03.2024, zu der wir Ihnen Folgendes mitteilen: Das aktuelle Organigramm des Robert Koch-Instituts (RKI) (Stand: 18.03.2024) ist unter folgender Internetadresse im Sinne des § 9 Abs. 3 Var. 2 IFG öffentlich abrufbar: www.rki.de/DE/Content/Institut/OrgEinheiten/Organigramm_PDF.pdf?__blob=publicationFile<http://www.rki.de/DE/Content/Institut/OrgEinheiten/Organigramm_PDF.pdf?__blob=publicationFile> Wir bitten Sie, dieses grundsätzlich selbsttätig abzurufen. Beigefügt übersenden wir Ihnen zudem ein PDF mit den vorangegangenen Organigrammen des RKI im Zeitraum von 2019 bis 2024. Der Stand, d.h. das Datum, ab dem ein Organigramm galt, ist den Organigrammen jeweils links unten zu entnehmen. Mit freundlichen Grüßen