Rodungen an der Pleistermühlenbrücke

- Informationen, wann weitere Rodungen im Umfeld der Pleistermühlenbrücke am Dortmund-Ems-Kanal in Münster geplant sind
- Informationen dazu, wie mit dem lokalen Protest vor Ort umgegangen werden soll, bzw. ob und wann ein Polizeieinsatz vor Ort geplant ist
- Die Ergebnisse der neuesten Umweltverträglichkeitsprüfung und ähnlicher Verfahren bzgl. der Rodungen am Kanal in Münster

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Dezember 2023
  • Frist
    17. Januar 2024
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Informationen, wann weitere Rodunge…
An Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Westdeutsche Kanäle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rodungen an der Pleistermühlenbrücke [#294939]
Datum
15. Dezember 2023 10:11
An
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Westdeutsche Kanäle
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Informationen, wann weitere Rodungen im Umfeld der Pleistermühlenbrücke am Dortmund-Ems-Kanal in Münster geplant sind - Informationen dazu, wie mit dem lokalen Protest vor Ort umgegangen werden soll, bzw. ob und wann ein Polizeieinsatz vor Ort geplant ist - Die Ergebnisse der neuesten Umweltverträglichkeitsprüfung und ähnlicher Verfahren bzgl. der Rodungen am Kanal in Münster
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294939 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294939/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Westdeutsche Kanäle
Anfrage zu Rodungen an der Pleistermühlenweg-Brücke vom 15.12.2023 über Webseite www.fragdenstaat.de Anfragenr.: 2…
Von
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Westdeutsche Kanäle
Betreff
240108A_Anfrage zu Rodungen an der Pleistermühlenbrücke [#294939]
Datum
8. Januar 2024 10:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Anfrage zu Rodungen an der Pleistermühlenweg-Brücke vom 15.12.2023 über Webseite www.fragdenstaat.de Anfragenr.: 294939 Az.: 235.03/0501-512-4110054/B-0000/5 Sehr geehrte Damen und Herren, zum derzeitigen Zeitpunkt steht noch nicht fest, wann genau die weiteren Rodungen erfolgen werden. Aufgrund naturschutzrechtlicher Randbedingungen müssen diese bis zum 28.02. abgeschlossen sein. Zurzeit erfolgen weitere Abstimmungen. Zur Gewährleistung der Sicherheit während der Rodungsarbeiten kann es notwendig werden, die Polizei einzuschalten. Zum genaueren Vorgehen der Polizei muss ich Sie an diese verweisen. Zu fachlichen Anfragen von Bürgern (Teilnehmern der Mahnwache / Aktivisten) zum Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals wird schriftlich Auskunft gegeben. Die erfolgten Planungen werden erläutert. Anfragen, die die politischen Entscheidungen zum Ausbau in Frage stellen, werden aufgrund fehlender Veranlassung seitens des WSA als ausführendes Organ mit Verweis auf die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses beantwortet. Die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren sind unter folgendem Link einsehbar: https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Planfeststellungsverfahren/DE/400_DEK_Parallelhafen_Stadtstrecke_Muenster.html Aufgrund der Verzögerungen bei den Rodungsarbeiten erfolgte Ende letzten Jahres eine Begehung und Kontrolle der zu rodenden Flächen durch einen Fachgutachter, der derzeit einen entsprechenden Bericht anfertigt. Dieser Bericht wird seine Beobachtungen enthalten und ggf. erforderliche ergänzende Maßnahmen. Diese Unterlagen liegen dem WSA noch nicht vor und können daher auch nicht zur Verfügung gestellt werden. Mit freundlichen Grüßen