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Rodungsbescheid RWE Power AG Gemarkung Lützerath

1. Den mit Stand 04.01. gültigen Rodungsbescheid die Bewaldung rund um die Gemarkung Lützerath betreffend sowie eine beglaubigte Abschrift des Eigentumsnachweis seitens der RWE Power AG bevorzugt als Scan (PDF).
2. Eine beglaubigte Kopie des Zwangsgeldbescheids des Amtsgerichts Münster gegen die RWE Generation SE die illegalen Rodungsaktivitäten der RWE Power AG an der Tagebauabbruchkante Garzweiler II betreffend

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Januar 2021
  • Frist
    6. Februar 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Staatsanwaltschaft Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rodungsbescheid RWE Power AG Gemarkung Lützerath [#207802]
Datum
4. Januar 2021 13:25
An
Staatsanwaltschaft Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Den mit Stand 04.01. gültigen Rodungsbescheid die Bewaldung rund um die Gemarkung Lützerath betreffend sowie eine beglaubigte Abschrift des Eigentumsnachweis seitens der RWE Power AG bevorzugt als Scan (PDF). 2. Eine beglaubigte Kopie des Zwangsgeldbescheids des Amtsgerichts Münster gegen die RWE Generation SE die illegalen Rodungsaktivitäten der RWE Power AG an der Tagebauabbruchkante Garzweiler II betreffend
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207802 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207802/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Staatsanwaltschaft Münster
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Dieser Übermittlungsweg dient ausschließlich dazu, nich…
Von
Staatsanwaltschaft Münster
Betreff
RE: Rodungsbescheid RWE Power AG Gemarkung Lützerath [#207802]
Datum
4. Januar 2021 13:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Dieser Übermittlungsweg dient ausschließlich dazu, nicht formbedürftige Mitteilungen zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, die anhängig sind oder anhängig gemacht werden sollen, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit feststeht. Aus diesem Grund erfolgt eine Bearbeitung solcher elektronischer Post nicht. Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege, insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll, da dies per E-Mail nicht möglich ist. Alle übrigen Anliegen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
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