Rodungsmassnahme Wiedenest (054223 . 017) Wiesenweg der NICHT als Lkw Weg bei Wald NRW ausgewiesen wird

Ein Weg, welcher laut Wald NRW als "nicht LKW Weg" aufgeführt wird, führt von Brelöh nach Immicke (Wiedenest 054223 . 017) und wurde in 2022 und 2023 in Gänze gerodet und zu Brutzeiten so weit beschnitten und verbreitert, im Gegenzug wurde ein andrer Weg der als LKW Weg (Hilgesblick 054223 . 018) durch Wald NRW ausgewiesen wird, NICHT zurückgeschnitten und wuchert seit Jahren extrem zu.

Übersenden Sie mir bitte daher alle Unterlagen bzgl des Maßnahmenmanagement "Optimierung der Gefahrenabwehr im Wald" und aus welchen Bewergründen Sie Maßnahmen durchführen und warum verordnete Maßnahmen nicht eingehalten werden, gerade in Hinsicht auf die zwei benannten Wege.

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  • Datum
    24. Oktober 2023
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    28. November 2023
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ei…
An Kommunalverwaltung Bergneustadt Details
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Betreff
Rodungsmassnahme Wiedenest (054223 . 017) Wiesenweg der NICHT als Lkw Weg bei Wald NRW ausgewiesen wird [#290945]
Datum
24. Oktober 2023 22:45
An
Kommunalverwaltung Bergneustadt
Status
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ein Weg, welcher laut Wald NRW als "nicht LKW Weg" aufgeführt wird, führt von Brelöh nach Immicke (Wiedenest 054223 . 017) und wurde in 2022 und 2023 in Gänze gerodet und zu Brutzeiten so weit beschnitten und verbreitert, im Gegenzug wurde ein andrer Weg der als LKW Weg (Hilgesblick 054223 . 018) durch Wald NRW ausgewiesen wird, NICHT zurückgeschnitten und wuchert seit Jahren extrem zu. Übersenden Sie mir bitte daher alle Unterlagen bzgl des Maßnahmenmanagement "Optimierung der Gefahrenabwehr im Wald" und aus welchen Bewergründen Sie Maßnahmen durchführen und warum verordnete Maßnahmen nicht eingehalten werden, gerade in Hinsicht auf die zwei benannten Wege.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290945 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290945/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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